Wissenslogs Sprachlog

Intertextuelle Illusionen

von Anatol Stefanowitsch, 10. Februar 2010, 09:55

Eine Siebzehnjährige schreibt einen Roman, der inhaltlich und sprachlich weit über ihren Erfahrungshorizont hinausgeht. Da es um Sex und Drogen geht und die Siebzehnjährige blond und – nun ja, siebzehn ist, kann sich das deutsche Literaturfeuilleton kaum einkriegen vor erregten Lobpreisungen. Sie bescheinigen ihr eine „ernste Wildheit, die in eine expressive Sprachgewalt drängt“ (Saarbrücker Zeitung), bezeichnen das Buch als „literarischen Kugelblitz“ (Die ZEIT) und „großen Coming-of-age-Roman der Nullerjahre“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) und behaupten ohne Ironie, dass sich „wohl alle deutschsprachigen Romandebüts [an ihm] messen lassen müssen“ (Tagesspiegel).

Dann stellt sich -- eigentlich wenig verwunderlich -- heraus, dass der Roman „Axolotl Roadkill“ nicht nur jenseits des sprachlichen und inhaltlichen Erfahrungshorizonts der Verfasserin Helene Hegemann liegt, sondern auch jenseits ihrer sprachlichen und erzählerischen Fähigkeiten: Sie hat Teile daraus aus dem Roman „Strobo“ des Autors Airen abgeschrieben, wie Deef Pirmasens in seinem Blog Gefühlskonserve zeigt.

Wie gesagt, es verwundert mich nicht. Natürlich gibt es literarische Wunderkinder; man denke an Jonathan Safran Foer, der gerade einmal 24 war, als sein überwältigendes Debüt Everything is Illumniated (dt. „Alles ist erleuchtet“) erschien. Nur schreiben die üblicherweise über Dinge, von denen sie etwas verstehen. Wenn jemand über Dinge schreibt, von denen er oder sie nichts wissen kann, sollte man stutzig werden (diese Strategie verwende ich seit Jahren erfolgreich, um Plagiarismus in Seminar- und Examensarbeiten aufzuspüren).

Dagegen bin ich höchst verwundert über die Reaktion des deutschen Feuilletons. Der Fall Hegemann könnte für den Literaturbetrieb ein Anstoß sein, die eigenen Qualitätsmaßstäbe und die eigene Qualitätssicherung zu überdenken, oder ein Anlass, sich ernsthaft mit dem Roman auseinanderzusetzen, aus dem Hegemann ihre kugelblitzartige, Maßstäbe setzende Sprachgewalt entwendet hat.

Stattdessen zünden die Literaturfeuilletonist/innen, bemüht um eine Ehrenrettung der eigenen Werturteile und der eben noch gefeierten Jungautorin, ein Feuerwerk an begrifflichen Nebelkerzen, das eine einfache Tatsache verschleiern soll: Axolotl Roadkill ist ein Plagiat.

 

Am beliebtesten scheint mir die Ausrede zu sein, der Diebstahl von Textpassagen sei ein Beispiel für Intertextualität:

Mit der These, dass wir immer schon in Zitaten reden, wenn wir den Mund aufmachen, operiert die ganze postmoderne Intertextualitäts-Theorie. [Neue Zürcher Zeitung]

Aber wenn der Begriff „Intertextualität“ irgendetwas bedeuten soll, ist es ausgemachter Blödsinn, ihn zu verwenden, um Plagiatsvorwürfe auszuräumen.

Denn entweder man fasst den Begriff sehr weit, dann umfasst er jede „effektive Präsenz eines Textes in einem anderen“ (um den Literaturwissenschaftler Gérard Genette zu zitieren [Genette 1993, S. 10]), wobei der Begriff „Text“ sich auf tatsächliche Texte oder sogar auf jede Manifestation von Kultur (wie bei Kristeva 1969) beziehen kann. Die „effektive Präsenz“ umfasst deutlich gekennzeichnete Zitate ebenso wie Anspielungen auf andere Texte und auch Plagiate. In diesem Sinne ist Hegemanns Text also tatsächlich ein Beispiel für Intertextualität. Aber entschuldigen tut das nichts, denn es ist eben die Art von Intertextualität, bei der man fremdes Gedankengut und fremde sprachliche Formulierungen als die eigenen ausgibt.

Oder man fasst den Begriff etwas enger und versteht Intertextualität als bewusst eingesetzte literarische Technik, dann umfasst er Anspielungen und Zitate, die -- gekennzeichnet oder nicht -- für die Leser/innen als solche identifizierbar sind und sie dazu anregen, Bezüge zwischen den Texten herzustellen. Das geht nur dort, wo Autor/innen voraussetzen können, dass die Texte auf die sie Bezug nehmen, den Leser/innen bekannt sind. Da Helene Hegemann behauptet, „Strobo“ selbst nicht zu kennen, kann sie kaum davon ausgegangen sein, dass ihre Leser/innen tatsächlich Bezüge zu dem weitgehend unbeachteten und in einem wenig bekannten Verlag erschienenen Roman herstellen können.

Die FAZ, deren Feuilleton mit am lautesten über Hegemann gejubelt hatte und die deshalb viel Glaubwürdigkeit zu verlieren hat, scheint das zu ahnen und versucht, einen Begriff der „webbasierten Intertextualität“ zu erfinden, der dem Diebstahl von Texten irgendwie Legitimität verleihen und gleichzeitig das Internet diskreditieren soll:

Sich mehr oder weniger ungeniert bei anderen zu bedienen und das dann Inspiration zu nennen, ist die moderne Form der webbasierten Intertextualität. [Frankfurter Allgemeine Zeitung]

Hier wird die Schuld von der Plagiatorin auf das Internet verlagert -- ein rhetorischer Taschenspielertrick, den auch andere aufgreifen und von einer Remix-, Sharing- oder  Sampling-Kultur im Internet faseln:

Eklektizismus ist fruchtbar, das lernt man an der Volksbühne, und zum Remixen gibt die Internetgemeinde ihren Segen. [Neue Zürcher Zeitung]

Ist das Junggenie Helene Hegemann jetzt entzaubert? Irgendwie schon – aller Verzauberung durch die Sharing-Kultur des Internets zum Trotz. [Badische Zeitung]

Helene Hegemann zeigt sich darin ganz als Kind einer Kultur, die das Collagedenken des Dadaismus und die postmoderne Intertextualität in die Ära des popmusikalischen Sampling und der Mashup-Ästhetik des Internets überführt hat. [Tagesspiegel]

Aber vielleicht kann die "Axolotl"-Affäre die Sharing-Kultur lehren, dass ein angeblich unzeitgemäßes Urheberrecht nicht den Konzernen, sondern etwas Unbezahlbarem dient: der Gerechtigkeit. [Hamburger Abendblatt]

Die „Internetkultur“, die hier bemüht wird, ist natürlich fiktiv und zeigt nur, dass die Feuilletonist/innen von der Urheberrechtsdebatte im Internet ebenso wenig verstehen, wie von guter Literatur.

Denn die Urheberrechtsdiskussion im Internet dreht sich nicht um das Recht, anderer Leute Ideen, Worte und künstlerische Leistungen zu stehlen und als die eigenen zu verkaufen, sondern ganz explizit um das Recht von Urhebern, die Weiterverwendung ihrer sprachlichen und künstlerischen Leistungen differenziert selbst zu regeln. Ich empfehle allen deutschen Feuilletonist/innen die aufmerksame Lektüre der Creative-Commons-Lizenzen und der Philosophie, die hinter diesen Lizenzen steht. Was diese Lizenzen gemeinsam haben, ist, dass die Urheber, bei denen man sich, je nach Lizenz, mehr oder weniger umfangreich bedient, explizit genannt werden müssen -- ein ethischer Grundsatz, an den sich im Großen und Ganzen auch die Teile der Internetgemeinde halten, die nicht der Creative-Commons-Idee folgen.

Hegemann selbst hat von dieser Diskussion offensichtlich keine Ahnung, wenn sie das Folgende ernst meint:

[Es] muss auch anerkannt werden, dass der Entstehungsprozess [von Axolotl Roadkill] mit diesem Jahrzehnt und den Vorgehensweisen dieses Jahrzehnts zu tun hat, also mit der Ablösung von diesem ganzen Urheberrechtsexzess durch das Recht zum Kopieren und zur Transformation. [Helene Hegemann in einem Interview in Die Welt]

Man könnte den Fall Hegemann durchaus nutzen, um über ein verändertes Urheberrecht zu diskutieren. Dieses hat sie nämlich gleich mehrfach verletzt: erstens, indem sie sich bei Texten bedient hat, deren Urheber sie nicht zum „Sharing“ und „Remixing“ freigegeben hatten, und zweitens, indem sie diese Urheber nicht genannt hat.

Stattdessen ist der Fall Hegemann ein Lehrstück dafür, wie mit dem Diebstahl von fremden Ideen und Formulierungen unter dem aktuellen, von den Nutzungsrechten kommerzieller Verwerter bestimmten Urheberrecht umgegangen wird: Sie werden mit Geld aus der Welt geschafft. Der SuKuLTur-Verlag, bei dem „Strobo“ erschienen ist, ist zu einer „gütlichen Einigung“ mit Hegemanns Ullstein-Verlag bereit (Die Welt).

Lernen wird die junge Plagiatorin dabei vermutlich nichts, wenn man sich Aussagen wie diese vor Augen führt:

Ich selbst habe den Roman als „Lüge“ bezeichnet, das ist er auch, aber nur über die Lüge kommen wir der Wahrheit nahe. [Helene Hegemann auf Buchmarkt.de]

Nein, Frau Hegemann. Nur über die Wahrheit kommen wir der Wahrheit nahe. Und die Wahrheit ist: Sie haben abgeschrieben ohne das zu kennzeichnen, und Sie haben damit Geld verdient. Das ist kein postmodernes literarisches Statement und kein Aufruf zu einer Reform des gängigen Urheberverständnisses.

Es ist Diebstahl geistigen Eigentums.

 

GENETTE, Gerard (1993) Palimpseste. Die Literatur auf zweiter Stufe. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
KRISTEVA, Julia (1969) Séméiôtiké: recherches pour une sémanalyse. Paris: Edition du Seuil.

© 2010, Anatol Stefanowitsch
Dieser Beitrag steht unter einer Creative-Commons BY-NC-SA-3.0-(Deutschland)-Lizenz.





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Lälles: Abschreiben erlaubt?

Kommentare

  1. Stefan geistiges Eigentum..
    10.02.2010 | 10:48

    Es... gibt... kein geistige Eigentum.

    Es täte der Urheberrechtsdebatte gut, mal von dieser Methaper wegzukommen, die praktisch immer missbraucht wird.

    Ansonsten stimm ich ihnen zu.

  2. Katharina richtig
    10.02.2010 | 11:05

    Der beste Text den ich zu dieser ganzen Debatte gelesen habe! Stimme voll zu.

  3. neous kein Betreff
    10.02.2010 | 11:06

    Wenn schon die Rede von dieser "webbasierten Intertextualität" ist, darf man doch eigentlich gerade nicht verleugnen, dass im Web Bezüge, Zitate, etc. viel einfacher deutlich gemacht werden können, dies aber noch lange nicht dazu berechtigt, es nicht zu tun.
    Vielleicht steckt aber hinter diesem Begriff noch mehr: dieses so genannte "social web". Erst Google hat es gestern wieder verdeutlicht (im Zuge der Bekanntmachung von Google Buzz - zu finden in diesem Video bei YouTube: http://www.youtube.com/watch?v=yi50KlsCBio ):
    "The first thing we all do when we find something interesting is share it. More and more, this kind of sharing takes place online."
    Ich möchte mich keinesfalls einreihen in die Suche nach Ausreden und positiven Zuschreibungen, dass das, was Frau Hegemann getan hat, schon irgendwie in Ordnung geht! Ganz im Gegenteil.
    Ich finde jedoch die Argumentation der Medien diesbezüglich ziemlich schwach.

  4. Kirsten Eigentlich hat sie Glück...
    10.02.2010 | 11:26

    Ich stamme selbst aus dieser "Remix-, Sharing- oder Sampling-Kultur" und ich muss Frau Hegemann einräumen, dass sie Glück hatte. Das Glück nämlich, veröffentlicht zu werden - dabei handelt es sich durchaus um einen nicht zu verachtenden Schutz, wie die von Ihnen angeprangerten Feuilleton recht eindrucksvoll beweisen.
    Sieht man sich hingegen die Archive an, in denen online Geschichten veröffentlicht werden und der Umgang der Archivleitung und der User mit Dieben - und nichts anderes ist sie ja letztendlich - nun, den Kopf gestreichelt hätte sie sicher nicht bekommen. Vielmehr hätte sie sich glücklich schätzen können, wenn ihr Account gelöscht wird, bevor ein entrüsteter und wenig zimperlicher Mob in ihr Profil und ihre Private Nachrichtenbox (und vielleicht auch ins Emailfach und die Messenger, falls sie diese öffentlich hat) einzieht...

    Da bleibt mir wohl nicht viel anderes übrig, als Frau Hegemann viel Glück auf ihrem Weg zu wünschen - und ihr ans Herz zu legen, den Weg von Mitgliedern der "Remix-, Sharing- oder Sampling-Kultur" nicht zu offensichtlich zu kreuzen...

  5. Gareth kein Betreff
    10.02.2010 | 11:33

    Sehr guter Blogeintrag! Frau Hegemann scheint das mit der Lüge, die uns in ihrem esoterisch verzerrten Weltbild zur Wahrheit führen wird, schon so stark verinnerlicht zu haben, dass sie inzwischen dazu übergegangen ist, ungeniert in aller Öffentlichkeit zu lügen, nämlich z.B. zu behaupten, dass sie Airens Buch nicht gelesen habe, obwohl dessen Verlag selbst ein Buch an ihre Adresse geschickt hat.

    Und wer als Journalist allen Ernstes ein so dreistes und offensichtliches Plagiat als 'intertextuell' verteidigt, hat offenbar wenig Ahnung vom Schreiben im Allgemeinen. Gerade bei der FAZ überrascht mich das aber überhaupt nicht.

  6. Patrick Schulz kein Betreff
    10.02.2010 | 11:59

    Nur ein paar mehr oder weniger spontane Gedanken beim Lesen des Beitrages:

    Literatur ist mehr als Inhalt: Nicht (allein) der Plot macht ein gutes Buch sondern (auch) die Art und Weise, wie es geschrieben ist. So schreibt beispielsweise der Feuilletonist der FAZ gestern, dass Hegemanns Buch Strobo sprachlich wie stilistisch weit überlegen ist:

    Dennoch hat Hegemann vor Airen einen entscheidenden Vorsprung. Keinen altersmäßigen, sondern einen literarischen. „Strobo“ ist eine gleichmäßig dahinfließende Litanei, deren Grellheiten auf die Dauer etwas Lähmendes haben. „Axolotl Roadkill“ dagegen erzählt eine Geschichte.(Quelle)

    Der Kommentar von Hegemanns Verlag, den Johannes Boie auf der Schaltzentrale kommentiert, ist um einiges interessanter als die Reaktion einer pubertierenden Debut-Autorin, von der ich auf Grund ihres Alters nicht anderes erwarten würde als sich rauszuwinden:

    Den Diebstahl geistigen Eigentums der eigenen Autorin damit zu rechtfertigen, dass diese “mit der ‘Sharing’-Kultur des Internets aufgewachsen ist”, ist für eine Verlagsmitarbeiterin eine gewagte Aussage. Gesagt hat den denkwürdigen Satz Siv Bublitz, die Leiterin der Ullstein Buchverlage, im Zusammenhang mit dem […] Plagiatsvorwurf gegen […] Helene Hegemann(Quelle)

    Auch hat Hegemann, anders als A.S. behauptet, nicht einfach „abgeschrieben“, denn darunter würde ich das wörtliche Übernehmen verstehen. Sie hat sich inhaltlich reichlich bedient, aber dennoch umformuliert und das Ganze in sowas wie eine ansprechende Form gepresst, dazu muss man sich nur die aufgeführten Beispiele auf Deef Pirmasens Blog anschauen.

    Bleiben wir beim initialzündenden Blogeintrag: Einzig die Tatsache, dass eine 17-jährige eine für ihr Alter ungewohnt wendige und „erwachsen“ klingende Sprache verwendet als Anfangsverdacht für einen Plagiat zu sehen, mag im Einzelfall funktioniert haben. Bedeutet das nun aber, dass jeder, der sich nicht Alters- und Standesgemäß ausdrückt, potentieller Dieb geistigen Eigentums ist? Bleiben wir bei dem Gedanken und nehmen einen älteren Menschen, der sich gleichermaßen auszudrücken vermag: Woher soll der seine Redegewandtheit haben, wenn nicht von anderen? Macht er sich auch potentiellem Plagiat schuldig, wenn er irgendwas aufschreibt und veröffentlicht?

    Nun will ich keinesfalls unbequelltes Klauen verteidigen, aber seien wir mal einen Moment realistisch: Wer macht das denn nicht? Selbst Goethe hat Großteile der grundlegenden Ideen des Faust (I) aus einer Volkssage abgekupfert, was den Faust einzigartig macht ist die Form, wie es geschrieben ist, die Wortwahl, das individuelle Zusammenfügen von (teilweise bestehenden) Textfetzen.

    All das führt mich zu einem Gedanken, den ich mal vor einiger Zeit in mein eigenes Blog geschrieben habe (und den ich auch mal irgendwo anders aufgechnappt habe): Gibt es sowas wie „geistiges Eigentum“ überhaupt? Ich denke nicht. Was es gibt sind ehrgeizige Menschen, die ihren Namen unbedingt durch die Assoziation mit einer Idee oder einem Ding vor der Vergessenheit retten wollen.

  7. Jürgen vom Scheidt Danke für Klarheit
    10.02.2010 | 12:08

    Lieber anatol:
    Danke für die Klarstellung. Ich bin schon sehr überrascht, dass die Jung-Autorin offenbar ihr "furioses Debüt" geistigem Diebstahl verdankt. Ich habe selbst als 17-jähriger meinen ersten Roman geschrieben (und im Jahr darauf veröffentlicht). Von daher weiß ich, wie beschränkt damals meine Lebenserfahrungen waren (was bei einem Science-Fiction-Roman allerdings nicht so auffällt).
    Dies ist eine willkommene Gelegenheit zur Beichte: Ich habe damals eine Stelle aus einem Sachbuch (A. Bragine: "Atlantis", S. 238)abgekupfert, weil ich eine Schilderung des Untergangs von Atlantis "brauchte" und mich selbst überfordert fühlte, die Szene gut zu beschreiben. Ich habe die halbe Druckseite zwar mit meinen eigenen Worten wiedergegeben - aber "geklaut" war sie in ihrer Dramatik der Sezne eben trotzdem - und dies ohne Nennung des Autors. Mea culpa - ich war jung und brauchte (nicht das Geld aber den ersten) Erfolg.
    Dennoch, oder gerade deshalb: Niemand sollte sich mit Internet-Zitier-Freiheit herausreden, wenn er fremde Inhalte klaut. Geistiger Diebstahl ist und bleibt Diebstahl. Zumindest möchte ich um mein Einverständnis als Autor mit der "Spende" (die ich ja gerne mache) gefragt werden.
    Das gilt auch für jede Art von Raubkopie.

  8. david DankeDankeDankeDanke
    10.02.2010 | 12:29

    Großartig, der Kommentar. Ich, als vom Literaturwesen unbeleckter, kann mit solchen Begriffen wie "Intertextualität" erstmal wenig anfangen. Und wenn die noch in so einem verschwurbelten Text wie dem von der Hegemann stehen, kriege ich Kopfschmerzen und fühle mich doof. Da hilft es ungemein, wenn mir ein Fachmann das Ganze einordnet und dafür klare Worte findet. Und ich mit meiner ersten Wahrnehmung nicht ganz falsch lag: Dass mich (mit solchen Texten) eine selbstverliebte Clique verarschen will.

  9. Karl Bednarik Richtiges Plagiieren
    10.02.2010 | 12:32

    Plagiieren, aber richtig:

    Man übersetzt den zu plagiierenden Text vollautomatisch in irgend eine Fremdsprache, und dann ebenso vollautomatisch wieder ins Deutsche zurück.

    Dann noch manuell korrigieren, und eine vollautomatische Rechtschreibkorrektur.

    Ich wette, dass niemand das Original dieses Textes im Internet wieder findet.

  10. Gareth kein Betreff
    10.02.2010 | 13:16
    Einzig die Tatsache, dass eine 17-jährige eine für ihr Alter ungewohnt wendige und „erwachsen“ klingende Sprache verwendet als Anfangsverdacht für einen Plagiat zu sehen, mag im Einzelfall funktioniert haben.

    Den Anfangsverdacht würde ich nicht nur darin sehen, sondern v.a. auch in der Tatsache, dass Hegemanns Drogeneskapaden-Plot auf Szenen aus dem Berghain aufgebaut ist, in dem sie auf Grund ihres Alters mit Sicherheit noch nicht einmal war. Und offenbar kennt sie den Club eben nicht nur, wie viele Berliner, vom 'Hörensagen' sondern eben ganz konkret vom Abschreiben.

    Man übersetzt den zu plagiierenden Text vollautomatisch in irgend eine Fremdsprache, und dann ebenso vollautomatisch wieder ins Deutsche zurück.

    Vielleicht habe ich (schon wieder) Schwierigkeiten mit der Ironie, aber vermutlich würde den Text dann niemand erkennen, weil er ungrammatikalisch und verfälscht wäre. Eine direkte Übersetzung lässt sich jedoch leicht erkennen, wie ja auch im Fall Hegemann geschehen, die sich auch per Übersetzung einfach einen Songtext der Band Archive zueigen gemacht hat, ohne dies zu kennzeichnen. Im Sinne der Wahrheitsfindung, selbstverständlich.

  11. Gunnar Ries Auf den Punkt gebracht.
    10.02.2010 | 13:42

    Das bringt es auf den Punkt. Erstaunlich, wie freimütig viele Zeitschriften mit dem Urheberrecht anderer Leute umgehen, während sie selber da oft sehr viel schärfer reagieren, wenn sich mal jemand bei ihnen bedinen sollte.
    Besonders gut auch der verweis auf die Creative Commons, die meiner meinung nach noch viel zu wenig bekannt sind und zu selten genutzt werden.

  12. corax kein Betreff
    10.02.2010 | 18:12
    Wenn es geistiges Eigentum gäbe, könnte man Liebeskummer einfach verkaufen. #piraten

    >
    http://twitter.com/zeitweise/status/8821428487

    Allem darüber stimme ich zu.

    MfG

  13. rob doppelt schuldig?
    10.02.2010 | 18:33

    Wenn es "geistiger Diebstahl" waere (warum eigentlich nicht "geistiger Mord", das klaenge noch krasser? Vielleicht "geistige Vergewaltigung"?), und sie sich doppelt schuldig gemacht haette (klauen und die quellen nicht nennen), macht sich dann auch ein dieb doppelt schuldig, wenn er ein auto stiehlt und dann zu allem ueberfluss sich selbst nicht mal anzeigt?

    Ein plagiat ist kein diebstahl, und wenn ihr euch, in all eurer selbstverliebten literatenpracht, auf den kopf stellt. (Gilt leider noch mehr fuer die kommentatoren bei Deef.)

    Alles gute,
    rob

    PS: abschreiben und als eigenes werk ausgeben ist natuerlich trotzdem nicht ok. Man muss dafuer aber keine unzutreffenden hetzbegriffe verwenden.

  14. forschungstorte Schaut mal weiter in die Verangenheit
    10.02.2010 | 19:24

    Erstmal danke für diesen Text, der mir einen satten Brocken für meine Magisterarbeit liefert. Ich werde jetzt einige vor den Kopf stossen, jedoch ist das was die Hegemann da gemacht hat im Prinzip ganz normale Weiterverarbeitung eines Stoffes. Im Mittelalter war das Gang und gebe. Da hat sich auch keiner daran gestört, da es erst später Privilegien gab (Gutenberg) und nur durch das Kopieren - ergo dem Abschreiben - konnte ein Stoff erst zum Bestseller werden. Dadurch wurde ein Text in den nächsten auch öfters eingeflochten und alte Stoffe neu aufbereitet und umgedeutet. Immer wie es der Zeitgeist oder sonstige Umstände begünstigt hat. Man denke hier nur an das Nibelungenlied. Es ist in vielen Handschriften überliefert, entählt viele Teile der Edda und anderen Stoffen aus verschiedenen Mythen und Erzählungen. Die Copy-and-Paste Mentalität ist nicht erst seit dem Internet ein Thema. Wer sich mit der Literatur der Antike und des Mittelalters beschäftigt, wird mir hier zustimmen.

    Die heutige Rechtslage ist in der Kulturgeschichte ein kleiner Ausnahmeklacks, der eventuell auch wieder der Vergangenheit angehören wird. Das Internet ermöglicht es, Stoffe und Inahlte viel effizienter zu bearbeiten und so viel rascher und vielfältiger Texte zu verbreiten als der Schreiberling im mittelalterlichen Scriptorium oder auch her Gutenberg es zu träumen gewagt hätten. Nur haben wir dank der damaligen Erfindung des Buchdrucks und der Etablierung der Geldwirschaft ein System erhalten, welches die Verbreitung vieler Informationen einschränkt. Die Information ist zur Handelsware geworden und ist somit einigen Zwängen ausgeliefert. CC-Lizenzen erleichtern es den Informationen mittlerweile etwas aufzuatmen.

    Ohh wie frevelhaft mögen einige nun denken die dies lesen. Aber im gesamten Kontext ist dieses Buch kein Plagiatsskandal sondern Zeugnis der kulturellen Evolution die sich ihre Wege um die Restriktionen des Copyrights gräbt. Evolution kann am besten stattfinden, wenn diese sich frei entwickeln kann.

    Aus wirtschaftlicher Sicht ist dieses Buch sicherlich für Goldmann ein interessantes Projekt, denn skandalumwitterte Bücher verkaufen sich gut. Strobo könnte durch die Erwähnung als "Original" auch einiges mehr verkauft werden.

    Ich werde jedenfalls beide Bücher käuflich erwerben und synoptisch bearbeiten.

    DANKE!

    P.S.: Geistiges Eigentum... ich sage nix mehr. Es gibt kein Recht auf Reichtum für geistige Kinder. Genauso kann keine Mutter tantiemen für ihre Kinder verlangen. In meinen Augen dasselbe. Allein die Namensnennung (siehe CC-Lizenzen) empfinde ich als etwas das mit einem Recht verbunden werden sollte. Alles andere ist harte Arbeit und wenn Geld dabei herumkommt, ist das natürlich gut.

  15. Gareth kein Betreff
    10.02.2010 | 19:35
    Wenn es "geistiger Diebstahl" waere [...] und sie sich doppelt schuldig gemacht haette [...]

    Das Wort doppelt ist doch in dieser Diskussion vorher noch gar nicht gefallen - das hast du gerade dazugedichtet.

    Ein plagiat ist kein diebstahl

    Deshalb wird ja auch das Wort 'geistig' hinzugefügt. Was ist daran bitte ein Hetzbegriff? Wie man mit dem Fall Hegemann derzeitig umgeht, ist doch das krasse Gegenteil von Hetze. Diebstahl ist in Deutschland übrigens so definiert, dass man jemandem etwas wegnimmt, um es z.B. sich selbst rechtswidrig anzueignen. (s. §242 StGB) Wenn jemand etwas verfasst und jemand anderes nimmt dies und veröffentlicht es unter seinem Namen, ohne ein Zitat kenntlich zu machen, dann ist das nichts anderes als geklaut.

    Und das hat die Autorin nachweisbar in mehreren Fällen gemacht. Niemand will, dass sie dafür ins Gefängnis geht, aber es ist auch mehr als einfach nur 'nicht okay', v.a. wenn der Plagiator sein Plagiat rechtfertigt und weiterhin Lügen verbreitet.

  16. Gareth kein Betreff
    10.02.2010 | 20:13
    Ich werde jetzt einige vor den Kopf stossen, jedoch ist das was die Hegemann da gemacht hat im Prinzip ganz normale Weiterverarbeitung eines Stoffes. Im Mittelalter war das Gang und gebe. Da hat sich auch keiner daran gestört, da es erst später Privilegien gab (Gutenberg) und nur durch das Kopieren - ergo dem Abschreiben - konnte ein Stoff erst zum Bestseller werden.

    Entschuldigung, aber das ist kein Argument, sondern eine nette Anekdote aus dem Literaturbetrieb des Mittelalters. Da hatten übrigens auch noch ganz andere Praktiken ihren Ursprung, die wir heute nicht mehr so doll finden - z.B. Judenverfolgung.

    Die heutige Rechtslage ist in der Kulturgeschichte ein kleiner Ausnahmeklacks, der eventuell auch wieder der Vergangenheit angehören wird.

    Oder halt nicht. So schön kann Spekulation sein.

  17. Andreas H. Tippfehler
    10.02.2010 | 20:15

    @A.S.: Im Satz, der mit "Die FAZ, deren Feuilleton " beginnt, ist in der zweiten Zeile "am" zu viel.

  18. Wentus Diebstahl
    10.02.2010 | 20:16

    Was gibt es? Wenn es keinen Diebstahl geistigen Eigentums gibt, kann man ihn ja jederzeit einführen oder auch wieder abschaffen. Wir müssen unsere Regeln so schaffen, dass unser Gemeinwesen möglichst effizient ist. Das hat nicht viel mit der Moral alter Bücher oder unserer Großeltern zu tun. Unsere Moral, unsere Gesetze, müssen sich an die Verhältnisse anpassen. Wenn wir die "Produzenten" zu sehr schützen, kann ihr "Produkt" von der Gemeinschaft nicht hinreichend genutzt werden. Wenn wir sie zu wenig schützen, wird es nicht genug "Produkte" geben.

    Natürlich kann man sich dabei ein bisschen vom Umgang mit Sachwerten leiten lassen: Wir akzeptieren weithin den Besitz von Dingen, aber es gibt massenhafte Ansätze, andere Menschen vom Besitz profitieren zu lassen: Gemeinschaftseigentum von Häusern, öffentliche Grünanlagen, Vermietung, Verpachtung, Leasing.

    Interessanterweise steht augenblicklich der Unterschied zwischen Sachwerten und ideellen Werten in der öffentlichen Diskussion: Der Ankauf von gestohlenen Daten ist keine Hehlerei.

  19. corax kein Betreff
    10.02.2010 | 20:40

    Harhar, eine siebzehnjährige Kleptomanin anscheinend.

    http://twitter.com/mathiasrichel/status/8915263316

  20. Gareth kein Betreff
    10.02.2010 | 21:08
    Harhar, eine siebzehnjährige Kleptomanin anscheinend.

    Mittlerweile dürfte Frau Hegemann der Wahrheit ganz schön nahe gekommen sein.

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