Neuro-Enhancement: Im Zweifel für die Freiheit!
von Edgar Dahl, 09. Oktober 2009, 08:47
Inmitten all der Feierlichkeiten zum 150jährigen Jubiläum von Charles Darwins "Die Entstehung der Arten" ist vielen ganz entgangen, dass wir dieses Jahr auch das 150jährige Jubiläum von John Stuart Mills "Über die Freiheit" begehen. Als Philosoph, der sich sowohl mit der Naturphilosophie als auch mit der Rechtsphilosophie beschäftigt, fällt es mir, ehrlich gesagt, schwer zu entscheiden, welches Buch eigentlich das bedeutendere ist. Sicher, Darwins Buch hat unser Welt- und Menschenbild revolutioniert. Doch Mills Buch könnte unser gesellschaftliches Zusammenleben revolutionieren. Der Unterschied ist lediglich, dass Darwins Botschaft langsam angekommen zu sein scheint, Mills Botschaft dagegen noch gar nicht wirklich Gehör gefunden hat.
Das gerade in der Zeitschrift Gehirn&Geist erschienene Memorandum "Das optimierte Gehirn" ist jedoch eine gute Gelegenheit, auf John Stuart Mills Botschaft hinzuweisen. Denn es ist gerade die Frage gewesen, inwieweit der Staat moralisch befugt ist, die Freiheit seiner Bürger mit Hilfe des Strafrechts einzuschränken, mit der sich Mills Buch beschäftigte.
Was hätte John Stuart Mill also auf die Frage geantwortet, ob wir das Neuro-Enhancement zulassen oder verbieten sollen? Für jeden, der mit dem Grundgedanken des Buches "Über die Freiheit" vertraut ist, dürfte die Antwort auf der Hand liegen: "Ja, selbstverständlich müssen wir das Neuro-Enhancement gestatten!"Nach Mills Ansicht ist der Staat nämlich nur dann befugt, die Freiheit seiner Bürger einzuschränken, wenn dies zum Schutz der Rechte anderer unerlässlich ist. Oder, wie es in seinem Buch ganz klar heißt: "Der einzige Zweck, zu dem ein Staat berechtigterweise Macht über seine Bürger ausüben darf, besteht darin, andere vor Schaden zu schützen."
Dieses so genannte "Schadensprinzip" hat fünf wichtige Implikationen. Erstens, die Beweislast haben stets diejenigen zu tragen, die sich für ein strafrechtliches Verbot einer bestimmten Handlungsweise aussprechen. Es ist an ihnen zu zeigen, dass die jeweils zur Debatte stehende Handlung tatsächlich eine Schädigung anderer beinhaltet.
Zweitens, die Argumente dafür, dass eine Handlungsweise anderen schadet, müssen einsichtig und überzeugend sein. Sie dürfen nicht auf vollkommen spekulativen soziologischen oder psychologischen Annahmen beruhen.
Drittens, Handlungsweisen, die ausschließlich dem Handelnden selbst schaden, dürfen nicht unter Strafe gestellt werden. Der Staat soll seine Bürger nicht vor sich selbst, sondern nur vor Übergriffen durch andere schützen.
Viertens, dass eine Handlungsweise anderen schadet, ist eine notwendige, aber noch keine hinreichende Bedingung dafür, sie strafrechtlich zu verbieten. Wenn die Kriminalisierung eines Verhaltens mehr Schaden verursacht als verhindert, widerspricht sie dem Sinn des Schadensprinzips und muss aufgehoben werden.
Und fünftens, die bloße Tatsache, dass eine Handlung den moralischen Überzeugungen anderer widerspricht, reicht für ein strafrechtliches Verbot nicht aus. In einer pluralistischen Gesellschaft kann die Aufgabe des Staates nicht in der Durchsetzung einer bestimmten Moral bestehen, sondern ausschließlich in der Verhinderung einer Schädigung Dritter.
Obgleich das Memorandum zum Enhancement spürbar den Geist Mills atmet, ist es doch nicht wirklich von ihm durchdrungen. Ich will dies an drei Beispielen zeigen.
Nach Mill kann es bei der Frage zur Zulässigkeit des Neuro-Einhancements nur darum gehen, inwieweit sie eine Verletzung der Rechte Dritte beinhaltet. Insofern die Autoren selbst zugestehen, dass die Einnahme von "Smart Pills" oder "Happy Pills" niemandes Rechte verletzt, muss es daher auch gleichgültig sein, aus welchen Motiven heraus der Einzelne solche Medikamente zu sich nimmt. Anders als die Autoren des Memorandums würde Mill uns deshalb kurzerhand die Befugnis absprechen, "die Beweggründe und die konkreten Zwecke eines Enhancements zu hinterfragen". Eine Handlung ist entweder rechtlich erlaubt oder unerlaubt. Wenn sie erlaubt ist, muss es dem Gesetzgeber gleichgültig sein, aus welchen Gründen seine Bürger sie ausführen.
Laut Mill hat der Staat einzig und allein die Aufgabe, die Rechte seiner Bürger zu schützen. Im Unterschied zu den Autoren des Memorandums würde er es daher auch ablehnen, das Enhancement "daran zu messen", inwieweit es zu einem "gelingenden Leben, einen inneren Reichtum und einer humanen Gesellschaft" beiträgt. Wie Karl R. Popper würde er sagen: "Von allen politischen Idealen ist der Wunsch, die Menschen glücklich zu machen, der gefährlichste. Ein solcher Wunsch führt unvermeidlich dazu, anderen Menschen unsere Werte aufzuzwingen. Der Versuch, den Himmel auf Erden einzurichten, hat stets zur Hölle geführt."
Vor allem aber würde Mill den Autoren des Memorandums darin widersprechen, dass "der Staat einer weiteren Öffnung der Schere zwischen den Lebenschancen seiner Bürger entgegentreten darf". Dass sich einige Menschen möglicherweise kein Enhancement leisten können, kann keinerlei Rechtfertigung dafür sein, es den anderen vorzuenthalten; noch kann es eine Rechtfertigung dafür sein, sie höher zu besteuern und ihnen damit die Kosten für die Versorgung anderer aufzubürden.
LINKTIPP: Gehirn&Geist-Sonderseite "Neuro-Enhancement" mit zahlreichen Artikeln und weiteren Informationen zum Thema
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Ich denke nicht, dass es hier nur um die Frage geht, inwieweit der Staat moralisch befugt ist, die Freiheit seiner Bürger mit Hilfe des Strafrechts einzuschränken.
Wenn es wirklich einmal Substanzen geben sollte, mit denen erfolgreiches Mind-Doping moeglich ist, dann wird es auch Arbeitgeber geben, die von ihren Angestellten verlangen, diese Moeglichkeiten zu nutzen.
Genauso wie im Sport, wo Doping schon lange moeglich ist und auch praktiziert wird.
Das Beispiel Sport zeigt natuerlich, dass Verbote nicht viel ausrichten. Aber jedenfalls waere ein strafrechtliches Verbot von Mind-Doping zumindest theoretisch eine Handhabe, mit der ein Mitarbeiter solche Ansinnen seines Chefs abwehren koennte. Ob das in der Praxis wirklich so funktioniert, oder ob wie im Sport die Trainer und Manager ihre Schuetzlinge letztlich trotz Strafrecht zur Einnahme verbotener Mittel verpflichten werden - da bin ich eher skeptisch.
Aber jedenfalls wuerde ich das Neuro-Enhancement schon fuer einen Fall halten, wo "der Staat befugt ist, die Freiheit seiner Bürger einzuschränken, wenn dies zum Schutz der Rechte anderer unerlässlich ist" (Mill). Genauso wie es bei den Anti-Doping-Gesetzen ja auch nicht darum geht, die Sportler vor sich selbst zu schuetzen, sondern vor ihren Trainern und Managern.
Ich kenne und schätze Mills Werk ebenfalls und finde es bedenklich, dass man mancherorts schon in verfassungswidrige Kreise eingeordnet wird, wenn man "On Liberty" zitiert.
Aber nehmen wir dich mal beim Wort:
Erstens, die Beweislast haben stets diejenigen zu tragen, die sich für ein strafrechtliches Verbot einer bestimmten Handlungsweise aussprechen. Es ist an ihnen zu zeigen, dass die jeweils zur Debatte stehende Handlung tatsächlich eine Schädigung anderer beinhaltet.
Als ob das nicht ein ewiges Streitthema wäre, wo die Freiheit des einen die Freiheit des anderen Einschränkt.
Aber gut: Ich würde es durchaus für einen Schaden halten, wenn ich aufgrund der Enhancement-Praktiken der anderen nur noch dann einer meinen Fähigkeiten angemessenen Arbeit nachgehen könnte, wenn ich mit Medikamenten in meinen eigenen Körper eingreife.
Zweitens, die Argumente dafür, dass eine Handlungsweise anderen schadet, müssen einsichtig und überzeugend sein. Sie dürfen nicht auf vollkommen spekulativen soziologischen oder psychologischen Annahmen beruhen.
Den Punkt kann man praktisch wegschmeißen. Einerseits sollte Klarheit in Argumentationen ohnehin eine Grundvoraussetzung sein. Andererseits wird sich in der Praxis aber keine Einigkeit darüber schaffen lassen, welche die einsichtigeren und überzeugenderen Argumente sind. Du könntest das natürlich durch Meinungsumfragen erheben -- mit allen Absurditäten, die daraus folgen. In der Realität wird das auf das Recht des Durchsetzungsfähigeren, also des Stärkeren, hinauslaufen.
Viertens, dass eine Handlungsweise anderen schadet, ist eine notwendige, aber noch keine hinreichende Bedingung dafür, sie strafrechtlich zu verbieten. Wenn die Kriminalisierung eines Verhaltens mehr Schaden verursacht als verhindert, widerspricht sie dem Sinn des Schadensprinzips und muss aufgehoben werden.
Was wiederum aber eine empirische Aussage ist, die sich vermutlich nur unter den Bedingungen des Verbots erheben lässt (bsp. Prohibition von Alkohol in den USA). Das heißt, damit kannst du nicht die Einführung eines Verbots abschmettern, sondern nur ein bestehendes Verbot unterminieren. Okay, reden wir darüber!
Drei und fünf sind geschenkt.
Vor allem aber würde Mill den Autoren des Memorandums darin widersprechen, dass "der Staat einer weiteren Öffnung der Schere zwischen den Lebenschancen seiner Bürger entgegentreten darf". Dass sich einige Menschen möglicherweise kein Enhancement leisten können, kann keinerlei Rechtfertigung dafür sein, es den anderen vorzuenthalten; noch kann es eine Rechtfertigung dafür sein, sie höher zu besteuern und ihnen damit die Kosten für die Versorgung anderer aufzubürden.
Ich verstehe nicht, warum die Liberalen heutzutage (leider muss man sagen: wieder) vergessen, dass in unserer kapitalistischen Konsumgesellschaft "die Freiheit" meistens "die Freiheit der Wohlhabenden" bedeutet. Was ist denn mit der Freiheit all der Menschen -- und das ist die überwiegende Mehrheit auf diesem Globus --, die nicht über das nötige Kleingeld verfügen, um an "der Freiheit" teilzuhaben?
Was ist denn mit der Freiheit eines Kindes, das in einem indischen Slum aufwächst, Wasser aus einem (von Zulieferern der europäischen Stahlindustrie) verseuchten Fluss trinken muss und auch nicht nur die Chance hat, eine gute Schule zu besuchen, damit die Anteilseigner von Banken und internationalen Produktionsbetrieben gemäß deiner "Freiheit" die erwünschten Dividenden bekommen?
"Ich denke nicht, dass es hier nur um die Frage geht, inwieweit der Staat moralisch befugt ist, die Freiheit seiner Bürger mit Hilfe des Strafrechts einzuschränken."
Sicher, es geht hier nicht NUR darum, ob der Staat berechtigt ist, die Freiheit seiner Bürger zu beschränken. Doch es geht in erster Linie darum! Denn damit Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern überhaupt verlangen können, ihr Gehirn zu "tunen", muss der Gesetzgeber das Enhancement schließlich zuallererst einmal zugelassen haben.
"Wenn es wirklich einmal Substanzen geben sollte, mit denen erfolgreiches Mind-Doping moeglich ist, dann wird es auch Arbeitgeber geben, die von ihren Angestellten verlangen, diese Moeglichkeiten zu nutzen."
Dies ist freilich eine Behauptung, die sich an der zweiten Implikation des Schadensprinzips messen lassen muss: "Zweitens, die Argumente dafür, dass eine Handlungsweise anderen schadet, müssen einsichtig und überzeugend sein. Sie dürfen nicht auf vollkommen spekulativen soziologischen oder psychologischen Annahmen beruhen."
Wenn ich es richtig verstehe, besteht Dein Haupteinwand gegen das Neuro-Enhancement in der Behauptung, dass es den Wettbewerb verzerren könnte. Damit Du und ich dieselben Chancen auf eine Stelle haben, sind wir "gezwungen", es unseren Konkurrenten gleich zu tun und unser Gehirn ebenfalls zu dopen. Wenn wir es - aus welchen Gründen auch immer - nicht tun, werden wir kaum eine Aussicht auf Erfolg haben.
Doch ist dies wirklich "Zwang"? Wenn sich mehr und mehr Männer einer Schönheitsoperation unterziehen, verschlechtern sich offensichtlich meine Chancen auf dem Heiratsmarkt. Um den Wettbewerbsnachteil, der mir daraus erwächst, auszugleichen, müsste ich eigentlich meine Zähne richten lassen und endlich etwas gegen meine fürchterliche Nase unternehmen. Doch ist dies "Zwang". Oder erfüllt dies gar den Tatbestand der "Nötigung"? Sicher nicht!
"Doch ist dies wirklich "Zwang"? Wenn sich mehr und mehr Männer einer Schönheitsoperation unterziehen, verschlechtern sich offensichtlich meine Chancen auf dem Heiratsmarkt."
Naja, Edgar, aber als Freiheit würde ich das nicht bezeichnen.
"Jedenfalls wuerde ich das Neuro-Enhancement schon fuer einen Fall halten, wo 'der Staat befugt ist, die Freiheit seiner Bürger einzuschränken, wenn dies zum Schutz der Rechte anderer unerlässlich ist'."
Doch welches Recht genau wird hier verletzt?
"'Doch ist dies wirklich 'Zwang'? Wenn sich mehr und mehr Männer einer Schönheitsoperation unterziehen, verschlechtern sich offensichtlich meine Chancen auf dem Heiratsmarkt.'
Naja, Edgar, aber als Freiheit würde ich das nicht bezeichnen."
Nein, die Freiheit besteht darin, dass wir die anderen gewähren lassen und sie nicht mit Strafe bedrohen.
Machen wir es einmal ganz einfach. Sagen wir, Dulcinea del Toboso ist die Schönste in ganz La Mancha. Über Jahre liegen ihr die Männer zu Füßen und lesen ihr jeden Wunsch von den Lippen ab. Doch plötzlich wagt es ein Weibsstück namens Penélope Cruz, in ihr Dorf zu ziehen und die Aufmerksamkeit der Männer allein auf sich zu lenken. Dulcineas Chancen, den vielversprechendsten Junggesellen des Dorfes zu ehelichen, haben sich merklich verschlechtert. Doch hat sie deshalb das Recht, Penélope Cruz aus dem Dorf zu vertreiben? Sicher nicht!
Was für Dulcinea gilt, gilt auch für uns beide. Wenn wir in eine Disco gehen, um uns eine Frau anzulachen, werden wir wahrscheinlich kaum darüber erfreut sein, wenn plötzlich George Clooney das Parkett betritt. Doch da er weder Deine noch meine Rechte verletzt hat, werden wir schwerlich die Polizei rufen können, um ihn mit Gewalt aus der Disco entfernen zu lassen.
Wenn wir dies mit dem echten George Clooney nicht machen können, können wir dies freilich auch nicht mit falschen George Clooneys machen - mit Männern, die sich einer Schönheitsoperation unterzogen haben, um genauso auszusehen wie George Clooney.
Oder was meinst Du?
"Als ob das nicht ein ewiges Streitthema wäre, wo die Freiheit des einen die Freiheit des anderen einschränkt."
Ja, Kants Formulierung, wonach "unsere Freiheit mit der Freiheit anderer vereinbar" sein muss, ist recht vage. Deshalb spricht man ja auch lieber von einer "Verletzung der Rechte" anderer: "Du bist frei, zu tun und zu lassen, was du willst, solange du nicht die Rechte anderer verletzt."
Welches Deiner Rechte wird verletzt, wenn ein anderer Enhancer benutzt?
"Ich würde es durchaus für einen Schaden halten, wenn ich aufgrund der Enhancement-Praktiken der anderen nur noch dann einer meinen Fähigkeiten angemessenen Arbeit nachgehen könnte, wenn ich mit Medikamenten in meinen eigenen Körper eingreife."
Der Begriff des "Schadens" ist freilich auch etwas unpräzise. Dennoch herrscht zumindest über folgenden Punkt Einigkeit: Jemandem zu schaden, bedeutet, seinen gegenwärtigen Zustand zu verschlechtern. Wenn Dir jemand Deine Brieftasche mit 300 Euro stiehlt, hat er Dir geschadet. Der Schaden, der Dir aus dem Diebstahl erwachsen ist, lässt sich aus einem Vergleich Deines Zustandes zum Zeitpunkt t1 mit Deinem Zustand zum Zeitpunkt t2 ermitteln. Zum Zeitpunkt t1 hattest Du 300 Euro, zum Zeitpunkt t2 hattest Du 0 Euro. In diesem Fall lässt sich der Schaden, der Dir entstanden ist, also sogar genau beziffern.
Inwiefern kann Dir nun aber jemand schaden, der sich dazu entschließt, Enhancer zu benutzen? Überhaupt nicht! Was auch immer jemand mit sich selbst macht, berührt Deinen Zustand gar nicht. Dein Zustand ist und bleibt nach wie vor derselbe!
Jetzt wirst Du vielleicht einwenden: "Gut, vielleicht verschlechtert sich mein 'Zustand' nicht; doch meine 'Situation' hat sich verschlechtert. Bevor andere angefangen haben, Enhancer zu nehmen, hatte ich bessere Aussichten auf eine Stelle als jetzt. Folglich ist mir doch geschadet worden!"
Doch damit sind wir wieder bei den Wettbewerbsnachteilen, die ich oben in der Diskussion mit Thilo und Martin bereits angesprochen habe.
Durch ihre bloße Gegenwart mag Penélope Cruz die 'Situation' von Dulcinea del Toboso verschlechtern. Schließlich verschlechtern sich mit Penélopes Eintreffen Dulcineas Aussichten auf eine gute Partie. Dennoch hat sie ihr nicht "geschadet". Geschadet hätte Penélope Dulcinea nur, wenn sie ihren 'Zustand' verschlechtert hätte - wenn sie ihr also beispielsweise die Augen ausgekratzt hätte.
Zwischen "Zustand" und "Situation" zu unterscheiden, mag nach Haarspalterei klingen, ist es aber nicht. Dein Zustand ist, wenn man so will, etwas "Absolutes", Deine "Situation" dagegen etwas Relatives. Wenn sich andere "tunen", verschlechtert sich Dein Zustand nicht, aber Deine Situation - nämlich relativ zu den anderen, sei es zu Deinen Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt oder zu Deinen Konkurrenten auf dem Heiratsmarkt.
Dass die Unterscheidung zwischen "Zustand" und "Situation" (oder vielleicht besser: zwischen "absolutem Zustand" und "relativem Zustand") wichtig ist, wird spätestens dann deutlich, wenn wir uns der freien Marktwirtschaft zuwenden: Haben die Produzenten der ersten CD-Player den Produzenten der Plattenspieler "geschadet"? Sollten die Hersteller von Plattenspielern "entschädigt" werden? Oder müssten CD-Player gar verboten werden? Sicher nicht!
Mit anderen Worten: Etwas zu verbessern und sich damit Vorteile im Wettbewerb zu sichern, ist durchaus erlaubt - sofern diese Vorteile nicht auf Kosten des Zustandes anderer erkauft wurden!
Auf die übrigen Einwände gehe ich am Wochenende ein (es sei denn, ich bin zu deprimiert, weil Deutschland das entscheidende WM-Qualifikationsspiel gegen Russland verliert).
Das ist mir zu einfach. Dein Lebensprinzip ist ja die größtmöglichste Freiheit für alle. Doch die ist gar nicht so einfach zu erreichen. Jedenfalls nicht indem man so wenig wie möglich reguliert.
Es gibt ja Erfahrungen von denen wir profitieren können.
Es gab ja mal zum Anfang der Industrialisierung eine ziemlich freie Marktwirtschaft, die dazu führte, daß die Freiheit der Kinder eingeschränkt wurde. Als dann der Preußische König neue Soldaten brauchte und es kaum noch welche gab, weil die mittlerweile erwachsenen Kinder durch die Kinderarbeit verkrüppelt und damit nicht wehrdienstfähig waren, wurde die "freie" Marktwirtschaft reguliert.
Es gibt ja genügend solcher Beispiele. Eine Gesellschaft ist ein sehr komplexes System. Und als simple Lösung vieler komplexer Probleme möglichst wenig Beschränkungen auferlegen, das funktioniert nicht. Das wird unweigerlich zu Ungerechtigkeiten, Ausbeutung etc. führen.
Meines Erachtens ist der Leistungsdruck hoch genug, der muß nicht noch durch NE verschärft werden.
Und wenn sich der falsche George Clooney - denn es gibt ja nur einen und der kann nicht auf jedem Dorf sein - die Dorfprinzessin schnappt und wir sie nicht bekommen. Tja, so ist das halt. Es gibt ja auch noch mehr Frauen. Und in der Partnerwahl - und damit meine ich eine ernste Partnerwahl mit Zukunft und nicht so ein Partygag - geht es ja um mehr als die Schönheit. Geld, Macht, Optik bei Männern erhöht die Chancen, das ist eine prima Eintrittskarte, um sich auf dem Jahrmarkt der Eitelkeiten zu bewegen, aber bei ernsten Absichten reicht es nicht aus.
Was habe ich denn davon, wenn ich reich wäre mit einem operierten Gesicht und ich mir dann aus einem anderen Dorf die Prinzessin hole. Die aber nur wegen meines Geldes bei mir ist und schnell Wege sucht einen von mir weg zu finden mit einem Gutteil meines Vermögens?
Auch schon wieder so eine komplizierte Sache.
Der Begriff des "Schadens" ist freilich auch etwas unpräzise. Dennoch herrscht zumindest über folgenden Punkt Einigkeit: Jemandem zu schaden, bedeutet, seinen gegenwärtigen Zustand zu verschlechtern. [...]
Inwiefern kann Dir nun aber jemand schaden, der sich dazu entschließt, Enhancer zu benutzen? Überhaupt nicht! Was auch immer jemand mit sich selbst macht, berührt Deinen Zustand gar nicht. Dein Zustand ist und bleibt nach wie vor derselbe!
Danke Edgar, für diese ausführliche Erläuterung.
Das Argument, dass mich die Handlung des anderen gar nicht berührt, kann ich aber allein für den Fall der "Bewusstseinserweiterung" im stillen Kämmerlein nachvollziehen. Natürlich berühren mich in einer Wettbewerbssituation die Handlungen des anderen unmittelbar. Es ist ein Gefangenendilemma: Das Ergebnis meiner Entscheidung, ein Enhancement-Präparat zu nehmen oder nicht, hängt unmittelbar von der Entscheidung meiner Mitbewerber ab, ebenfalls ein Enhancement-Präparat zu nehmen oder nicht (im guten wie im schlechten Sinn). Wie jemand angesichts dieser Tatsache behaupten kann, es berühre meinen Zustand nicht, kann ich nicht nachvollziehen; ebenso wenig deine Unterscheidung von "Zustand" und "Situation", die ich sehr ad hoc finde. Vielleicht habe ich hierzu aber auch noch nicht genug gelesen.
Dabei bestreite ich gar nicht, dass ein gewisser äußerer Zwang in Ordnung ist. Dass man im Rahmen meiner wettbewerblichen Tätigkeit beispielsweise von mir erwartet, bestimmte Arbeitsmittel oder Sprachen zu beherrschen, das gehört meines Erachtens zum Profil dieser Tätigkeiten hinzu. Wenn man von mir aber erwartet, direkte Eingriffe in meinen Körper, sogar in mein Gehirn vorzunehmen, dann ist für mich die Grenze des Zumutbaren überschritten.
Wenn ich mich tatsächlich gegen diese Eingriffe entscheide und ich darum nicht mehr diese Tätigkeiten ausüben kann, dann hat sich mein Zustand -- deine Analyse hin oder her -- am Markt tatsächlich verschlechtert; in diesem Sinne ist mir ein Schaden entstanden aufgrund einer Maßnahme, die ich als massiven Eingriff in meine körperliche Integrität verstehen würde. Das hat meines Erachtens bei weitem nichts mit Freiheit zu tun, sondern mit Konformitätszwang.
Lieber Martin, ich gebe Dir darin recht, dass wir keinen "Laissez-faire-Kapitalismus" mit Kinderarbeit dulden dürfen.
Doch ich argumentiere ja auch nicht für die Anarchie, sondern für den Liberalismus, dessen Aufgabe darin besteht, sich ausschließlich auf den Schutz der Rechte seiner Bürger zu beschränken - einschließlich der Rechte der Kinder natürlich.
"Meines Erachtens ist der Leistungsdruck hoch genug, der muß nicht noch durch NE verschärft werden."
Ich verstehe, was Du meinst. Früher genügte eine Facharbeiterausbildung um sein Auskommen zu haben; heute müssen es ein Abitur, wenn möglich noch ein Studium und dazu am besten noch drei Fremdsprachen sein.
Doch was will man machen? So ist das Leben! Wenn sehr gut ausgebildete und überaus fleißige Inder oder Chinesen unseren Arbeitsmarkt überfluten, erhöht sich der Druck auf uns. Sollen wir ihnen die Immigration verwehren, weil sie den Leistungsdruck zusätzlich erhöhen?
"Und wenn sich der falsche George Clooney die Dorfprinzessin schnappt und wir sie nicht bekommen. Tja, so ist das halt. Es gibt ja auch noch mehr Frauen."
Das gleiche könnte man von Jobs sagen. Wir werden es schwerer haben, wirklich gute Jobs zu bekommen. "Doch so ist das halt. Es gibt ja noch andere Jobs." Trauring, aber Warzenschwein...
"Wie jemand angesichts dieser Tatsache behaupten kann, es berühre meinen Zustand nicht, kann ich nicht nachvollziehen; ebenso wenig deine Unterscheidung von 'Zustand' und 'Situation', die ich sehr ad hoc finde.
Im Gegenteil, ich finde sie einleuchtend:
Es geht - soweit ich das verstehe - einfach nur darum, zwischen Aussagen über Individuen und Aussagen über Paare von Individuen (=Relationen) zu unterscheiden. Und Edgar möchte "Schaden" nicht als Relation zwischen Individuen auffassen. Vielleicht schon als Relation aber eben nicht eine, bei der mehr als ein Individumm beteiligt ist.
Edgar, Du Schlingel, Du bist gar nicht auf meine Argumentation eingegangen. Hast ein paar Punkte herausgenommen, die einzeln betrachtet eine andere Aussagekraft haben.
Ich wollte nur folgendes sagen. Unsere Welt ist komplex und sie muß reguliert werden, damit es gerechter zugeht. Das lehrt uns die Erfahrung, weil sich im Konkurrenzkampf sonst nur die schöneren, stärkeren, mächtigeren etc. durchsetzen. Das aber macht uns Menschen aus, daß wir auch den Schwächeren Platz geben. Als Extrembeispiel möchte ich da mal die behinderten Menschen anführen, die ohne Schutz ziemlich untergehen würden.
Auf der anderen Seite läßt sich nicht alles regulieren. Weder brauchen wir so etwas wie eine Stasi, noch für jedes kleine bißchen eine Regel. Denn es gibt genügend, die alles dran setzen eine Schwäche der Regel auszunutzen oder eine Lücke zu finden. Einige leben davon sehr gut. Auch können zuviele Regeln bremsen und einzwängen.
Ich denke, NE wird das gesellschaftliche Klima nicht verbessern und deshalb lehne ich es ab. Das wird das nächste Instrument, was uns knechten wird. Gibt doch schon genug in der Welt, womit man knechten kann.
Lieber Martin, tut mir leid, doch ich wollte Deinen Einwänden gewiss nicht ausweichen. Wenn ich es richtig verstehe, hast Du mit dem Liberalismus das Problem, dass er nicht dem Schlachtruf nach "Mehr Gerechtigkeit in der Welt" folgt, sondern sich mit der bloßen Losung "Leben und leben lassen" begnügt. Der Grund, weshalb sich der Liberalismus hiermit begnügt, hatte Karl R. Popper im obigen Text benannt: Die Geschichte zeigt, dass bisher noch jeder Versuch, das Himmelreich auf Erden zu errichten, stets zur Hölle geführt hat.
Schön zu wissen, dass mich wenigstens einer versteht.
Ich glaube, inzwischen ein Beispiel gefunden zu haben, dass meinen Punkt auch klarer erscheinen lässt.
Hier ist ein hoffentlich besseres und anschaulicheres Beispiel, und zwar die Einkommensschere. Angenommen, unser Bruttosozialprodukt wäre in den vergangenen fünf Jahren drastisch gestiegen, so dass die Armen heute doppelt so viel, die Mittelschicht fünfmal so viel und die Reichen zehnmal so viel besitzen wie zuvor. Wenn wir das Jahr 2004 als Zeitpunkt t1 und das Jahr 2009 als Zeitpunkt t2 betrachten, wird deutlich, dass sich niemandes Zustand verschlechtert hat. Ganz im Gegenteil, jedermanns Zustand hat sich verbessert.
Nach "meiner" Definition ist hierdurch selbstverständlich niemandem geschadet worden, schließlich hat sich niemandes Zustand verschlechtert. Jeder besitzt plötzlich doppelt so viel wie zuvor.
Nach Deiner Auffassung scheine ich aber einen wichtigen Punkt zu übersehen, vermutlich den, dass sich zwar nicht der Zustand, dafür aber die Situation der Armen verschlechtert hat: In Relation zu den Reichen sind die Armen heute schließlich noch ärmer. Verfügten sie früher vielleicht nur über 20 Prozent des Einkommens der Reichen, verfügen sie jetzt nur noch über 2 Prozent des Einkommens der Reichen.
Würdest Du das so sehen?