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Mein Wille geschehe!

von Edgar Dahl, 07. Juli 2009, 23:44

Nach sechs Jahren zäher Debatten und erbitterter Kontroversen hat sich der Deutsche Bundestag nun endlich geeinigt: Ab sofort sind die Patientenverfügungen rechtsverbindlich. Jeder Arzt, der einen Patienten gegen dessen ausdrücklichen Wunsch behandelt, macht sich einer Körperverletzung schuldig.
 
Als Liberaler freue ich mich natürlich darüber, dass nach dem neuen Gesetz nun der schriftlich festgelegte Wille eines Betroffenen über den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen unabhängig von Art und Stadium seiner Erkrankung respektiert werden muss.
 
Als Philosoph, der sich mit der Verhaltensbiologie und der Verhaltensökonomie beschäftigt, habe ich aber auch meine Bedenken. In der Entscheidungstheorie hat sich gezeigt, dass Menschen trotz all ihrer Rationalität doch unter einem großen Handicap leiden: Sie sind nur sehr begrenzt in der Lage, ihre zukünftigen Gefühle vorherzusagen.

Dass es um unsere Fähigkeit, künftige Gefühle vorhersagen zu können – das so genannte „affective forecasting“ –, schlecht bestellt ist, zeigt sich beispielsweise darin, dass wir die Wirkung einer Gehaltserhöhung im allgemeinen hoffnungslos überschätzen. 

Noch deutlicher wird dieses Handicap, wenn es um wirklich gravierende Änderungen in unserem Leben geht. Befragt, was das Beste und das Schlimmste ist, was ihnen je passieren könnte, antworten die meisten Menschen wie aus der Pistole geschossen: „in der Lotterie zu gewinnen“ und „an den Rollstuhl gefesselt zu sein“.

Wie empirische Daten belegen, sind Lotteriegewinner aber keineswegs so glücklich und Querschnittsgelähmte keineswegs so unglücklich, wie die meisten von uns annehmen. Sowohl die Freude über den pekuniären Gewinn als auch das Leid über den physischen Verlust halten in aller Regel nur etwa ein Jahr lang an. Danach sind die Betroffenen in etwa wieder in derselben Gemütsverfassung wie zuvor.

Wenn dem aber so ist, steht zu befürchten, dass viele Menschen möglicherweise eine Patientenverfügung aufsetzen werden, in der sie um einen Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bitten, obgleich sie mit einer Beeinträchtigung wie etwa einer Querschnittslähmung viel besser umgehen könnten, als sie glauben.

Ein Zyniker könnte nun sagen: „Ich sehe nicht das Problem. Denn wenn sie tot sind, werden sie ihre Entscheidung schließlich kaum bereuen können!“ Doch ist dies wirklich alles, was sich dazu sagen lässt?

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Kommentare

  1. Uwe Kauffmann Tot ein Geschenk?
    08.07.2009 | 06:45

    Sehr geehrter Herr Dahl,
    ein schwieriges Thema und Sie haben mit der Zwangsverhäppchigung in der Sie das Layout des Blogs gestaltet haben, ein gutes Werk getan. Sie gibt einem wichtige zehntel
    Sekunde um gedankliche Impulse zuzulassen.

    Dieses Thema berührt Wege die ich erst gegangen sein muss, um zu beurteilen zu können, wo sie mich hinführen.

    Ein Absurdum also. Wenn ich die Patientenverfügung einmal als stellvertretende Selbsttötung betrachte,
    erscheint es mir sinnvoll den Aspekt der selben mit in die Diskusion (die sicher stattfinden wird) einzubringen.

    Das man dem Leben nicht die Gelegenheit geben, einem den Kopf >zuRecht?< zu rücken?
    Gehört dies zu den Dingen, die eine Patientenverfügung leistet?

    M.f.G Uwe Kauffmann

    (*Es grüßt mein Freund der Fingerhut.*)

  2. Uwe Kauffmann erst jeweiles 1mal Niko- und Koffein
    08.07.2009 | 06:52

    Sorry,
    war spät gestern.

    Darf man dem Leben Nicht..

  3. Jürgen Bolt kein Betreff
    08.07.2009 | 07:26

    Ähnlich hat sich ja kürzlich auch Nils Bierbaumer geäußert. Er arbeitet meines Wissens viel mit locked-in Patienten und macht dabei eben diese Erfahrung, daß die in ihrem eigenen Körper gefangenen Menschen sich nach einiger Zeit genauso glücklich oder unglücklich fühlen wie vor der Erkrankung.

    Trotz einiger nicht digitaler Diskussion im Freundeskreis sehe ich bisher keinen Ausweg aus diesem Dilemma. Könnte es sinnvoll sein, die rechtliche Verbindlichkeit der Patientenverfügung an die Aufklärung über die von Ihnen geschilderten Fakten zu koppeln?

  4. Carsten Könneker Birbaumer zu Patientenverfügungen
    08.07.2009 | 09:06

    Ich möchte auf einen Kommentar zum Thema Patientenverfügungen von Prof. Niels Birbaumer in der aktuellen Ausgabe von Gehirn&Geist (7/8 2009) aufmerksam machen. Birbaumer argumentiert ebenfalls, dass „kaum jemand weiß, wie hoch die Lebensqualität im Krankheitsfall tatsächlich einmal sein wird“. Seiner großen klinischen Erfahrung (vor allem mit sog. Locked-in-Patienten) nach bleibt die Lebensqualität vieler Schwerstkranker (z.B. ALS-Patienten) so hoch, dass sie im eingetretenen „Ernstfall“ keine Verfügung abschließen würden – es aber zu Beginn der Erkrankung womöglich taten.

  5. Uwe Lehnert Mein Wille geschehe!
    08.07.2009 | 16:33

    In einer Patientenverfügung würde ich nicht den Fall thematisieren, eventuell mein weiteres Leben im Rollstuhl verbringen zu müssen, wohl aber nicht stillbare unerträgliche Schmerzen ohne Aussicht auf Besserung oder einen dauerhaften komatösen Zustand ohne Hoffnung auf Wiederaufwachen. Und in diesem Zusammenhang zeigt sich, dass der Mensch nicht nur schlecht in der Lage ist, zukünftige Gefühle vorher zu sagen, sondern auch zukünftige Konsequenzen je nach Kontext unterschiedlich gefühlsmäßig bewertet, auch wenn sie ihrer Qualität nach identisch sind. So steigen wir ins Flugzeug, weil wichtige Geschäfte winken oder ein lang ersehnter Urlaub lockt, obwohl ein tödlicher Absturz durchaus eintreten kann. Andererseits werden wir gewarnt, uns mit einer Verfügung unumkehrbar festzulegen, im Falle irreparabler und die Lebensqualität restlos zunichte machender gesundheitlicher Schäden oder andauernder Bewusstlosigkeit mit unheilbaren Gehirnschäden auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten. Hier zeigt sich offenbar, was die Hirnforschung schon lange weiß: wir entscheiden nicht aufgrund von Fakten sondern aufgrund der jeweiligen, oft irrationalen Bewertung dieser Fakten. Ich kann nur hoffen, dass ich mich in einer kritischen Situation am Lebensende, wo ich mich selbst nur noch über meine Verfügung äußern kann, vertrauensvoll auf das Mitgefühl meiner Umgebung verlassen kann – und auf deren nüchterne und abwägende Vernunft.

  6. Dietmar Hilsebein @ Uwe Lehnert
    08.07.2009 | 20:22

    So ist es! Ich weiß auch nicht so recht, wie man auf Rollstuhl in Verbindung zur Patientenverfügung kommt. Wir treffen täglich Entscheidungen, die unter Umständen mit dem Tode enden. Selbst falsche Entscheidungen wiegen nicht so schwer, wie Bevormundung und Entmündigung der eigenen Person durch andere! Wenn wir auf Mitgefühl und abwägende Vernunft nicht mehr hoffen können, so setze ich noch eins drauf: Möge der Herr, wenn es ihn gibt, mich sterben lassen, ehe ein Arzt auftaucht.

  7. Edgar Dahl @ - Kaufmann: Patientenverfugung
    09.07.2009 | 09:26

    Die Patientenverfügung als eine "stellvertretende Selbsttötung" zu betrachten, ist gar nicht so abwegig, zumal man, streng genommen, alle Formen der Sterbehilfe - passive, aktive, direkte und indirekte - als einen "begleiteten Suizid" bezeichnen könnte.

  8. Dietmar Hilsebein @ Dahl
    09.07.2009 | 09:40

    Oh, dann sagen wir doch gleich, daß jeder Tod ein Suizid ist. Interessanter Gedanke. Freud würde dem gleich zustimmen:

    "Ein Anteil von Selbstzerstörung verbleibt unter allen Umständen im Inneren, bis es ihm endlich gelingt, das Individuum zu töten, vielleicht erst, wenn dessen Libido aufgebraucht oder unvorteilhaft fixiert ist. So kann man allgemein vermuten, das Individuum stirbt an seinen inneren Konflikten, die Art hingegen an ihrem erfolglosen Kampf gegen die Außenwelt, wenn diese sich in einer Weise geändert hat, für die die von der Art erworbenen Anpassungen nicht zureichen." (Freud, Abriss der Psychoanalyse)

  9. Edgar Dahl @ - Jürgen Bolt: Aufklärung
    09.07.2009 | 09:48

    "Könnte es sinnvoll sein, die rechtliche Verbindlichkeit der Patientenverfügung an die Aufklärung über die von Ihnen geschilderten Fakten zu koppeln?"

    Wenn man auf eine notarielle Beglaubigung der Patientenverfügungen bestanden hätte, wäre es wohl möglich gewesen, zunächst eine Aufklärung über alle relevanten Fakten durchzuführen.

  10. Edgar Dahl @ - Carsten: Locked-in-Syndrom
    09.07.2009 | 10:01

    Tausend Dank für den Link!

    Selbst nachdem ich den wunderbaren Film "Schmetterling und Taucherglocke" gesehen habe, wollte ich allerdings kein Locked-in-Patient sein.

    Wenn ich richtig informiert bin, unterschlägt der Film auch, dass der Protagonist, der ELLE-Herausgeber Jean-Dominique Bauby, Kontakt zu einer französischen Sterbehilfeorganisation aufgenommen hatte. Wenn er nicht unmittelbar nach Erscheinen seines Buches an einem Herzversagen gestorben wäre, hätte er wohl von der Sterbehilfe Gebrauch gemacht.

    Um im Locked-in-Syndrom leben zu können, braucht man wahrscheinlich sehr viel "Gehirn & Geist".

  11. Edgar Dahl @ - Uwe Lehnert: Irreversibles Koma
    09.07.2009 | 10:24

    Mir ginge es wohl genauso: Ich wollte vor allem vor einem Leben im irreversiblen Koma verschont bleiben.

    Es wäre nicht uninteressant, Patientenverfügungen einmal auf ihre genauen Inhalte hin zu untersuchen.

    Als ich 16 Jahre alt war, hatte ein 21-jähriger Nachbar von mir einen schweren Motorrad-Unfall erlitten, in dessen Folge er beide Beine verlor. All meine Freunde schienen sich einig zu sein: "Lieber tot zu sein, als so zu leben!" Naja, aber was denkt man mit 16 Jahren nicht alles. Bereits Impotenz wäre damals ein Grund für Selbtstmord gewesen, frei nach dem Motto: "Wenn der kleine Eddy stirbt, hat das Leben des großen Eddy auch keinen Sinn mehr!"

    Wahrscheinlich ist es bei der Fähigkeit, sich an physische Einschränkungen zu gewöhnen, wirklich wichtig, immer auch das Alter der Betroffenen zu berücksichtigen.

  12. Edgar Dahl @ - Hilsebein: Suizid
    09.07.2009 | 10:28

    "Oh, dann sagen wir doch gleich, daß jeder Tod ein Suizid ist."

    Ich würde nicht sagen, dass jeder Tod ein Suizid ist. Aber man könnte schon behaupten, dass jede Inanspruchnahme der Sterbehilfe eine Form des "assistierten Suizids" darstellt.

  13. Dietmar Hilsebein Sterbehilfe @ Dahl
    09.07.2009 | 10:35

    Bei dem Begriff Sterbehilfe bekomme ich Bauchschmerzen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich Hilfe zum Sterben benötige. Als Gläubiger würde ich den Herrn bitten. Doch kann ich darüber nichts wissen. Das Problem tritt doch erst dann auf, wo ich in die Fänge einer Maschine gerate. Oder etwa nicht?

  14. Edgar Dahl @ - Hilsebein: Sterbehilfe
    09.07.2009 | 11:33

    "Das Problem tritt doch erst dann auf, wo ich in die Fänge einer Maschine gerate. Oder etwa nicht?"

    Jein! Unter passiver Sterbehilfe versteht man sowohl den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen als auch den Verzicht auf die Durchführung lebenserhaltender Maßnahmen.

    Mit anderen Worten: Von der passiven Sterbehilfe machen Sie nicht nur Gebrauch, wenn Sie Ihren Arzt bitten, Sie vom Respirator abzuschalten, sondern auch dann, wenn Sie ihn darum bitten, Sie gar nicht erst an den Respirator anzuschließen.

    Bei der indirekten Sterbehilfe können Sie im Falle großer Schmerzen um die Gabe von Morphium bitten, selbst wenn dies Ihren Tod beschleunigt.

    Bei der Sterbehilfe muss man also nicht zwangsläufig in die Fänge von Maschinen geraten sein.

  15. Mona kein Betreff
    09.07.2009 | 15:31

    Ich weiß nicht ob man sich mit einer Patientenverfügung gegen alle Unbilden, die Krankheit und Tod mit sich bringen, absichern kann. In erster Linie geht es wohl darum dem Gesundheitssystem Geld zu sparen, indem man darauf verzichtet sich auf unbestimmte Zeit an teure Maschinen hängen zu lassen. Wie viel
    Lebensqualität ein solchermaßen Gehandikapter empfindet hängt wohl auch von der jeweiligen Person ab, viele, auch schwerkranke Menschen, hoffen ja bis zuletzt wieder gesund zu werden. Heutzutage hilft einem ja in der Regel keiner sich bewusst auf den Tod vorbereiten, dass Abschalten der Maschine löst das Problem nur bedingt. Ich bin mir (wie Herr Hilsebein hier) auch nicht sicher, ob ich Hilfe zum Sterben benötige.
    Da gibt es welche, die sich über das Sterben Sorgen machen. Ich sage: "Keine Sorge - du stirbst schon!"
    Kôdô Sawaki

  16. Dietmar Hilsebein @ Dahl
    09.07.2009 | 20:13

    Danke für Ihre Erläuterungen. Ich bleibe dabei: die Welt ist bekloppt, wenn man schon Angst haben muß, daß der Arzt kommt. Ich will mal etwas sehr schwarzes und fragwürdiges in den Raum stellen:
    der Volksmund sagt ja, daß die Gesunden und die Toten die Feinde der Ärzte sind. Und ist es nicht so, daß, wenn eine Praxis aufgrund von Patientenmangel nicht richtig läuft, ein paar Halbtote an die Maschine gehangen werden, weil die Kasse es bezahlt? Wird hier von Glück des Komapatienten gesprochen, wo es eigentlich nur um den schnöden Mammon geht?

  17. Uwe Kauffmann @Hilsebein
    09.07.2009 | 23:39

    Guten Abend,
    nein vor dem Aufstellen solcher Hypothesen,
    sollten Sie sich vielleicht mal mit Ihrem Hausarzt unterhalten.

    Gruß Uwe Kauffmann

  18. Uwe Lehnert Mein Wille geschehe!
    10.07.2009 | 16:19

    Volkes Stimme ist manchmal schon gewöhnungsbedürftig, wenn man sie überhaupt versteht!

    Solange ich noch bei Bewusstsein bin, selbst als Locked-in-Patient, habe ich noch die Möglichkeit, meinen Willen in irgendeiner Form kund zu tun. Zum Beispiel mein Recht auf "Selbsterlösung" zu artikulieren, wenn die Schmerzen unerträglich werden oder keinerlei Aussicht mehr auf ein würdiges Weiterleben besteht. Das eigentliche Problem beginnt doch in dem Moment, wo ich bei völliger geistiger Umnachtung oder im bewusstlosen Zustand als Koma-Patient entgegen aller Vernunft Opfer von Maßnahmen werde, die mein Leben um jeden Preis verlängern, gleichgültig ob diesem noch das Attribut "lebenswert" zugesprochen werden kann oder nicht. Gerade deswegen lege ich ja meinen Willen per Verfügung so rechtzeitig fest, weil ich fürchte, ihn später nicht mehr klar ergründen oder äußern zu können. Der Gedanke, aus einem bewusstlosen und – nach jeweiligem Stand der medizinischen Forschung – hoffnungslosen Zustand oder aus einem Dahinleben in praktisch vollständig geistiger Verwirrung schon ein halbes oder ganzes Jahr früher in ein ewiges Nichts zu wechseln, stellt für mich nichts Bedrohliches, eher etwas Befreiendes dar.

  19. Dietmar Hilsebein @ Uwe Lehnert
    10.07.2009 | 22:11

    "Volkes Stimme ist manchmal schon gewöhnungsbedürftig, wenn man sie überhaupt versteht!"

    Ach na ja... Das muß man ganz locker sehen. Des Volkes Stimme bei Nietzsche ist schon schwerer:

    "Zarathustra aber erwiderte dem, der da redete, also: »Wenn man dem Bucklichten seinen Buckel nimmt, so nimmt man ihm seinen Geist – also lehrt das Volk. Und wenn man dem Blinden seine Augen gibt, so sieht er zuviel schlimme Dinge auf Erden: also daß er den verflucht, der ihn heilte. Der aber, welcher den Lahmen laufen macht, der tut ihm den größten Schaden an: denn kaum kann er laufen, so gehn seine Laster mit ihm durch – also lehrt das Volk über Krüppel. Und warum sollte Zarathustra nicht auch vom Volke lernen, wenn das Volk von Zarathustra lernt?" (A.s.Z. Von der Erlösung)

  20. Uwe Kauffmann @Hilsebein ... wollte mal gesagt sein
    11.07.2009 | 20:48

    Hallo,
    wenn Sie bei mir auch oft Kopfschütteln auslösen(Liegt ja auch wohl auch nicht unerheblich an mir selbst. ;-) ). So machen Sie das allemal damit wett, dass Sie mir Bilder zeigen und Türen öffnen, die ich selbst nie gefunden hätte.

    Also ein echter kleiner Edelstein der Szene. Einen schönen Sonntag noch.

    M.f.G. Uwe Kauffmann

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