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Reise in die Nacht

von Edgar Dahl, 13. April 2008, 15:22

In seinem 1995 erschienenen Buch Menschenwürdig sterben schrieb Walter Jens: „Darf ich nach einem selbstbestimmten Leben nicht auch einen selbstbestimmten Tod haben, statt als ein dem Gespött preisgegebenes Etwas zu sterben, das nur von fernher an mich erinnert?“ Es scheint, als hätte der Tübinger Professor für Rhetorik das ihm beschiedene Schicksal bereits damals dunkel vorausgeahnt. Wie wir seit einigen Wochen wissen, leidet Walter Jens seit vier Jahren unter einer Demenz. Alles, was er einmal war – ein unübertroffener Meister des Wortes und ein von Ideen sprühender Geist –, ist im Auflösen begriffen. Das Gedächtnis erlischt, die Stimme stockt und die Sprache versiegt. Wie der von ihm verehrte Dichter Friedrich Hölderlin befindet er sich auf einer unaufhaltsamen Reise in die Nacht.

Es mochte einem schier das Herz zerreißen, als seine Ehefrau kürzlich in einem Interview sagte, dass es den Mann, den sie liebte, nicht mehr gebe. Jede Nacht bete sie darum, dass er eines Morgens einfach nicht mehr aufwachen möge. Wenn sie einen Wunsch frei hätte, würde sie sich erbitten, dass ihn ein kurzer und schmerzloser Tod von seiner jetzigen Existenz erlöse, da dies nicht das Leben sei, das er sich erhoffte.   

Manch einer meint, dass Walter Jens von seiner Frau in unentschuldbarer Weise bloßgestellt worden sei. Es gehöre sich einfach nicht, der Öffentlichkeit darüber zu berichten, dass der Mann, mit dem sie immerhin 57 Jahre ihres Lebens geteilt hat, heute gewickelt und gewindelt werden müsse. Ich glaube nicht, dass Walter Jens, wenn es ihn denn noch gäbe, daran Anstoß nehmen würde. In seinem Kampf um ein selbstbestimmtes Sterben hat er wieder und wieder betont, dass man in aller Deutlichkeit zeigen solle, „wie Menschen heute verrecken müssen, elend und würdelos“, damit endlich das notwendige Problembewusstsein entstehe.  

Das einzige, was es wirklich zu Bedauern gilt, ist, dass Walter Jens nie die Möglichkeit hatte, jene Selbstbestimmung in Anspruch nehmen zu können, die er zeitlebens für uns alle eingefordert hat. Wenn er nicht in Tübingen, sondern in Zürich leben würde, hätte er dank der dortigen Gesetzgebung rechtzeitig Vorkehrungen für seinen Abschied aus diesem Leben treffen können. Er hätte selbst entscheiden können, ob er die Reise in die Nacht antreten wollte oder sie sich lieber ersparen würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von Alzheimer oder einer Demenz bedroht zu sein, wirft freilich das Problem auf, dass der Betroffene gezwungen ist, auf einen Teil seines durchaus noch lebenswerten Lebens zu verzichten. Er muss in den Tod gehen, solange er bei klarem Verstand ist und der geistige Verfall ihn noch nicht seiner Urteilsfähigkeit beraubt hat. 

Wie schwer es ist, rechtzeitig den „Absprung“ zu schaffen, veranschaulicht beispielsweise der wunderbare spanische Spielfilm „Das Meer in mir“. Noch weit tragischer als den Freitod des seit 26 Jahren querschnittgelähmten Ramón Sámpedro empfand ich das Ende seiner unter Cadasil leidenden Anwältin Julia, die gemeinsam mit ihm in den Tod gehen wollte, aber aus einer Mischung von Hoffnung und Angst zurückschreckt, so dass sie den rechten Zeitpunkt verpasst und schließlich geistig umnachtet in einem Korbsessel am Strand sitzt, ohne überhaupt noch zu wissen, wer Ramón war.



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Kommentare

  1. Monika Georges Freitod
    13.04.2008 | 20:26

    Es müsste doch auch in Deutschland, trotz der nationalsozialistischen Untaten, machbar sein, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die dem Betroffenen ein menschenwürdiges Sterben ermöglicht, wenn er dies vorher ausdrücklich festlegt. Der Arzt oder auch ein Helfer muss dann genauso von Strafe freigestellt sein, wie bei der Patientenverfügung vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung. Natürlich besteht ein Unterschied zwischen unterlassener Hilfeleistung und aktivem Tun im Falle eines Freitods. Aber wer will sich denn allen Ernstes sehenden Auges in die von Edgar Dahl so deutlich geschilderte Situation manövrieren? Ich empfehle jedem der hier den Freitod weit von sich weist, einmal den Besuch in einem Pflegeheim in der Demenz-Abteilung. Hier gibt es kein ICH mehr nur noch ES und das ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel.
    Es wäre für viele Betroffene eine große Erleichterung, zu wissen, dass sie, ohne jemand anderen in ernsthafte rechtliche Schwierigkeiten zu bringen, und vor allem auch in angemessener Umgebung den Tod wählen können, wenn sie sich denn dafür entscheiden.
    Wir alle werden immer älter und die Wahrscheinlichkeit, an Demenz zu erkranken liegt einfach zu hoch, als dass man das Problem einfach verdrängen könnte.
    Aber die Politik in Deutschland ist lange nicht so säkulär, wie sie immer tut. Hier bestehen nicht "nur" rechtliche Bedenken, die ja durchaus sorgfältig abgearbeitet werden sollen, sondern auch schlicht glaubensbedingte Vorbehalte oder die Angst vor einem Aufschrei der Vertreter der christlichen Kirchen. Aber sowohl die Vertreter der christlichen Religionen, die bestenfalls für die von ihnen vertretenen Gläubigen sprechen können, als auch diese Politiker, vergessen, dass sie Menschen anderen Glaubens oder Atheisten nicht einfach Wertmaßstäbe aufoktroieren dürfen, soweit diese nicht durch verfassungsmäßige oder einfachgesetzliche Vorgaben legitimiert sind.
    Die Würde des Menschen ist unantastbar: Keiner sollte einen anderen zwingen dürfen, seine Würde zu verlieren !

  2. Monika Armand @ Menschenwürde
    13.04.2008 | 21:36

    „Darf ich nach einem selbstbestimmten Leben nicht auch einen selbstbestimmten Tod haben, statt als ein dem Gespött preisgegebenes Etwas zu sterben, das nur von fernher an mich erinnert?“

    Oh ja, diese Feststellung und das Schicksal von Walter Jens macht betroffen.
    Und dennoch, wird das Thema gemieden, wo es nur geht.

    Der Tod, oder sagen wir doch besser, das Ende des Lebens ist nicht wegzuleugnen, allerdings scheint es so zu sein, dass der "Leugnungs"-Versuch dennoch ständig aufs Neue gestartet wird.

    "Medizin ist nur zum Heilen da, nicht für das Ende des Lebens zuständig."

    Wir hatten das Thema ja schon hier:
    Mein Tod gehört mir!
    und haben festgestellt, dass Mediziner, betrachtet man die Aussagen in Ärztezeitungen, wohl die größten Probleme haben und ohnmächtig dem Fakt des endlichen Lebens gegenüber stehen.

    Erst wer die Bekanntschaft als Beobachter oder als Betroffener einer beinahe tödlichen Situation oder geistig-körperlichen Abbaus im Alter erfahren hat, wird die Wichtigkeit eines würdigen Lebens auch im körperlichen oder geistigen Verfall so richtig bewusst.

    Allerdings: Schaut man in die Kliniken und erlebt die Abgestumpftheit gegenüber manchem Leiden, dann erfährt man wieviel Einfühlungsvermögen, wieviel Mitleidfähigkeit in unserer Gesellschaft nicht vorhanden? oder abhanden? gekommen ist.

    Ein Fall einer Patientin, welchen ich als Besucherin einer anderen Patientin miterlebt hatte:
    Eine an ALS (= Muskelschwund wie Immendorf ihn hatte) erkrankte ältere Dame, die Erkrankung war wohl schon im fortgeschrittenem Stadium, die Sprechmuskulatur "funktionierte" nicht mehr, auch Schlucken war nicht möglich, die Atmung war durch die kaum noch funktionierende Zwerchfellmuskulatur ebenfalls eingeschränkt....solchen Betroffenen droht ein qualvoller Erstickungstod!!!, lag hilflos im Bett, vielleicht gerade noch 40kg schwer. Sie hatte eine Infusion bekommen, um ihre Atemwege zu erweitern und die Luftnot zu lindern. Die Infusion war durchgelaufen, sie läutete der Schwester. Diese kam genervt herein und "blaffte" im rauhen und ungeduldigen Ton die ältere Frau an, "sie hätte mit dem Klingeln warten können, sie wären sowieso in ein paar Minuten vorbeigekommen." Die Schwester verließ schnellen Schrittes den Raum und ließ ein heulendes, nach Luft japsendes menschliches "Elend" hinter sich. Wir waren entsetzt und betroffen. Obwohl jene Patientin, welche ich besuchte, selbst große Atemprobleme hatte und ziemlich entkräftet war, versuchte sie ihre Mitpatientin zu beruhigen (es war zwischen beiden schon zu einer gewissen Vertrautheit gekommen). Sie versuchte vor allem darauf hinzuwirken, dass die Atemnot nicht noch durch die Aufregung auf ein unkontrollierbares Maß anstieg (Aufregung führt zur Kurzatmigkeit und kann, wenn dies außer Kontrolle gerät, zu einer unkontrollierbaren,u.U. lebensgefährlichen Verschlimmerung führen). Es gelang ihr sie zu beruhigen. Erschöpft lag die ältere Dame im Bett und wimmerte vor sich hin.......
    Ihre Bettnachbarin lag ebenfalls völlig erschöpft daneben.......Natürlich habe auch ich einen hilflosen Versuch des Trostes für beide unternommen. Allerdings lässt sich eine solche "Behandlung" nur bedingt "wegtrösten".

    Dieses Ereignis ist leider keine Ausnahme! Das ist der Preis der überzogenen Sparpolitik im Gesundheitswesen und der Folge von völlig überarbeitetem, vom täglichen Elend "blind" und "abgestumpft" gewordenem Personal.

    Eine Politik des liebevollen "Sterben-Dürfens" wäre ehrlicher, als eine solche "Politik der erlaubten Menschenquälerei"!!!oder sieht jemand etwas anderes als erlaubte Menschenquälerei hinter solchen alltäglichen Ereignissen ?

    Das einzig Gute an solchen Erlebnissen: jede kleine Freude erlebe ich als großes Glück, jeder nette Kontakt als wunderbares Geschenk...man weiß nie, wann es zu Ende ist und die Menschen bzw. die Situation unfreundlich wird ....gerne hätte ich vorher eine kleine Pille, welche mir dieses Elend was ich hier und da erlebe, selbst erspart.....

  3. Edgar Dahl Frage in die Runde
    15.04.2008 | 12:59

    Ich möchte einfach einmal in die Runde fragen: Wie würden Sie reagieren, wenn Sie morgen die "Diagnose Alzheimer" erhielten und sich darauf einstellen müssten, dass Ihre Persönlichkeit in, sagen wir, zwei bis drei Jahren zerfallen wird?

    Einerseits könnte man sagen, dass es uns gleich sein kann, weil es "uns" in zwei oder drei Jahren dann einfach nicht mehr geben wird. Einmal dement, "leiden" wir schließlich nicht darunter, nicht mehr wir selbst zu sein.

    Andererseits könnte man (wenn man will sogar mit Immanuel Kant) sagen, dass wir "Pflichten gegenüber uns selbst" haben, die es verbieten, sich einem geistigen Verfall auszusetzen. Würde sich daraus nicht aber eine Art "Pflicht zu sterben" ergeben?

  4. Monika Armand Alzheimer-"Sebstbewusstsein"
    15.04.2008 | 17:23

    Mein Mann (Psychologischer Psychotherapeut) begleitete eine 40-jährige Alzheimerpatientin solange sie mit einer Psychotherapie quasi "ansprechbar" war. Es muss grausam sein, wie diese Frau, zu erleben, dass man sich fragt, wie man heißes Wasser macht oder wie der Kühlschrank aufgeht. Sie konnte irgendwie reflektieren, dass sie nach und nach grundlegende, alltagsbedeutsame Fertigkeiten nicht mehr beherrscht. Für meinen Mann und mich, sind daher Alzheimer-Patienten wohl eher "hochempfindsame" Wesen -ohne bzw. mit schwindenden Denkfähigkeiten - , d.h. sie spüren die emotionalen "Schwingungen" in ihrer Umgebung und dürften daher auf gewisse, für uns nicht nachvollziehbare Art, auch leiden.

    Zur Frage:
    Sofern ich die Möglichkeit hätte, würde ich mir die "Pille zum Abschied" auf alle Fälle besorgen und mich vorher bei Verstand "verabschieden" wollen.
    Übrigens, bin ich auch ohne Alzheimer-Erkrankung an solch einer Pille zur Bevorratung interessiert. Alleine, was ich in meiner Umgebung zum Pflegenotstand in Kliniken mitbekomme, wäre dies eine wichtige "Vorsorge".

  5. Edgar Dahl @ - Monika Armand: Tod in Venedig
    15.04.2008 | 17:42

    Ich würde es wohl genauso machen wollen. Sobald ich die ersten schweren geistigen Beeinträchtigungen verspürte und gesagt bekäme, dass mein Zustand irreversibel ist, würde ich mich um die entsprechende "Pille" bemühen. Ich bin mir nur nicht sicher, wo ich sie einnehmen würde - zu Hause, umringt von Familie und Freunden, oder allein in Venedig, Florenz oder Barcelona? Nun ja, es gibt schönere Tagträume.

  6. Beate T. "Pflicht zu sterben"
    16.04.2008 | 09:39

    Eine "Pflicht zu sterben" könnte man daraus sicher nicht ableiten. Das sollte schon noch jeder für sich selbst entscheiden können.

    Ich habe ein Problem, das für spezielle Krankheiten zu beurteilen, da ich sie nicht selbst erlebt habe. Ich weiß nicht, wie man sich mit Alzheimer fühlt. Möglicherweise fühlt man sich selbst gut, da man es nicht merkt, dass man die einfachsten Sachen nicht mehr kann. Insofern wäre eine Pflicht zu sterben nur eine Erleichterung für die Umwelt, was wiederum bedenklich ist.

    Ich würde eine Patientenverfügung zum Fall Alzheimer erst dann treffen wollen, wenn ich akut davon bedroht bin und schon mal so die Anfänge erlebt habe. Ich kann mir vorstellen, dass ich für mich eine Verfügung wünschen würde, dass ich noch so lange, wie ich zurechnungsfähig bin, leben will. Und dass man mein Leben dann von außen beendet, wenn ich eben nicht mehr zurechnungsfähig bin. Eventuell würde ich festlegen, dass man mich 3 Wochen hintereinander am Anfang jeder Woche fragen soll, ob ich sterben will. Wenn ich dreimal nicht ausdrücklich "nein" gesagt habe, weil ich eben doch noch einen Lebenswillen habe, sollte man mich gehen lassen.

  7. Edgar Dahl @ - Monika Armand: Kopfüber in die Nacht
    16.04.2008 | 11:54

    "Für [...] mich, sind daher Alzheimer-Patienten wohl eher 'hochempfindsame' Wesen -ohne bzw. mit schwindenden Denkfähigkeiten - , d.h. sie spüren die emotionalen 'Schwingungen' in ihrer Umgebung und dürften daher auf gewisse, für uns nicht nachvollziehbare Art, auch leiden."

    Genau diese Phase gab es offenbar auch im Leben von Walter Jens. In ihrem Interview beschreibt seine Frau, wie er geradezu aggressiv wurde, als sich die Worte plötzlich nicht mehr einstellen wollten. Als "Mann des Wortes" muss er fürchterlich darunter gelitten haben, dass er seiner Denk- und Sprachfähigkeiten verlustig ging. Vorausgesetzt, er hätte es wirklich gewollt, wäre dies wohl der rechte Zeitpunkt gewesen, um dem Sturz in die geistige Umnachtung durch die Einnahme einer "Pille" vorzubeugen. Jetzt ist es zu spät. Jetzt schiebt er im Supermarkt fröhlich lächelnd einen Einkaufswagen vor sich her und freut sich wie ein vierjähriges Kind, wenn ihm die Verkäuferin an der Wursttheke ein Brötchen mit Leberkäse schenkt...

  8. Edgar Dahl @ - Beate T: Patientenverfügung
    16.04.2008 | 12:09

    "Ich kann mir vorstellen, dass ich für mich eine Verfügung wünschen würde, dass ich noch so lange, wie ich zurechnungsfähig bin, leben will. Und dass man mein Leben von außen beendet, wenn ich nicht mehr zurechnungsfähig bin."

    Nun, das ist genau das Dilemma. Da man Dein Leben von außen nicht beenden darf, bist Du darauf angewiesen, eine zusätzliche Erkrankung zu erleiden, die unbehandelt zu Deinem natürlichen Tode führt. Deshalb betet Frau Jens ja auch, dass ihr Mann einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erleiden möge, der seinem Zustand ein Ende bereiten könnte. Verfügen kann man ja nur "den Verzicht auf eine medizinische Behandlung", nicht aber seine gezielte Tötung.

  9. Edgar Dahl @ - Beate T: "Pflicht zu sterben"
    16.04.2008 | 12:26

    Ja, eine rechtliche Pflicht zu sterben, kann und soll es nicht geben. Eine moralische Pflicht zu sterben, ist dagegen durchaus vorstellbar. Aber dies ist ein Thema für einen separaten Blog-Eintrag. Hier nur soviel: Es gibt viele Menschen, die meinen, dass sie ihr Leben nicht nur "mit Anstand" führen, sondern auch "mit Anstand" verlassen sollen. Sie meinen, es sich selbst zu schulden, mit Anstand aus dem Leben zu gehen.

  10. Beate T. @Edgar:
    16.04.2008 | 14:30

    Mir ist es natürlich bewußt, dass ich da einen derzeit verbotenen Vorgang gewünscht habe. Mir ging es nur darum, aufzuzeigen, dass ich es mir so wünschen würde. Ich akzeptiere ja auch die derzeitige rechtliche Regelung nicht.

  11. Beate T. lebensunwertes Leben?
    16.04.2008 | 14:34

    Zitat: "Jetzt schiebt er im Supermarkt fröhlich lächelnd einen Einkaufswagen vor sich her und freut sich wie ein vierjähriges Kind, wenn ihm die Verkäuferin an der Wursttheke ein Brötchen mit Leberkäse schenkt..."

    Nun, das allein ist allerdings kein Indiz für ein nicht lebenswertes Leben. Wenn es denn dabei bleiben würde. Und wenn es ihm denn dabei auch gut geht, wie einem 4-jährigen Kind ...

  12. Edgar Dahl @ - Beate: Lebenswertes Leben
    16.04.2008 | 21:55

    "Zitat: 'Jetzt schiebt er im Supermarkt fröhlich lächelnd einen Einkaufswagen vor sich her und freut sich wie ein vierjähriges Kind, wenn ihm die Verkäuferin an der Wursttheke ein Brötchen mit Leberkäse schenkt...'

    Nun, das allein ist allerdings kein Indiz für ein nicht lebenswertes Leben. Wenn es denn dabei bleiben würde. Und wenn es ihm denn dabei auch gut geht, wie einem 4-jährigen Kind ..."

    Ich sage nicht, dass das kein lebenswertes Leben ist. Ich sage, jeder soll selbst entscheiden, ob er ein solches Leben als lebenswert empfindet. Im Falle von Walter Jens haben wir aber starke Indizien dafür, dass er ein solches Leben nicht als lebenswert empfunden hatte und gern gemieden hätte:
    „Darf ich nach einem selbstbestimmten Leben nicht auch einen selbstbestimmten Tod haben, statt als ein dem Gespött preisgegebenes Etwas zu sterben, das nur von fernher an mich erinnert?“

  13. Edgar Dahl @ - Beate: Gesetzesänderung
    16.04.2008 | 22:34

    "Mir ist es natürlich bewußt, dass ich da einen derzeit verbotenen Vorgang gewünscht habe. Mir ging es nur darum, aufzuzeigen, dass ich es mir so wünschen würde. Ich akzeptiere ja auch die derzeitige rechtliche Regelung nicht."

    Ich verstehe. Aber ich verstehe auch die Frau von Walter Jens, die nichts unternimmt und einfach auf eine "erlösende" Krankheit hofft. Um jemanden zu töten, dem es subjektiv gut geht, muss man einen Menschen sicher sehr lieben und seinen Willen uneingeschränkt respektieren.

  14. Beate T. Er ist nicht mehr derselbe
    17.04.2008 | 08:55

    Das eben ist das grundsätzlich Unterscheidende im Vergleich zu Situationen, wo es den Betroffenen unwiderruflich sehr schlecht geht. Wir hatten bisher die Sterbehilfe mit starken Schmerzen, die auch nicht mehr besser werden, legitimiert. Das in Verbindung mit der Selbstbestimmung.

    Selbst bestimmtes Sterben z.B. aufgrund von Depressionen lehnen wir hingegen ab.

    Im Fall, dass jemand sein Gedächtnis verloren hat, und das ist es ja bei Alzheimer im Prinzip, kann man eigentlich kaum noch davon sprechen, dass das derselbe Mensch ist. Zwar ist es derselbe Körper, aber nach einem RESET im Gehirn ist das „Ich“ eigentlich auch mit weg. Allenfalls ist da jetzt ein anderes „Ich“. Das vorherige „Ich“ sollte nicht über das neue „Ich“ bestimmen. Das Besondere an dem neuen „Ich“ ist, dass es nie mehr über seine derzeitige Denkleistung hinaus kommt. Aber wir finden es ja auch nicht moralisch o.k., ein Kind, das aufgrund einer Krankheit nie über den Status eines 4-jährigen hinaus kommt, zu töten.

  15. Lutz letzte Pille
    17.04.2008 | 16:48

    Moin, moin!

    Hier ist wiederholt die letzte Pille angesprochen worden. Was wäre denn da empfehlenswert?

    Kaliumcyanid? Unangenehm! Schlafmittel, 3 Packungen? Jein. Ich würde eine Überdosis Heroin empfehlen, kann man auch schlucken und ist leicht zu bekommen (leider). Führt über ein Wohlgefühl zum Einschlafen und dann zur Atemdepression. Einwendungen, Kritik?

  16. Dieter letzte Pille @Dahl
    18.04.2008 | 14:32

    Was ich an dieser ganzen Diskussion nicht verstehe: Wenn sich jemand aus dem Leben befördern will - wofür es ja gute und ehrenwerte Gründe geben mag - kann er das doch gerne tun. Warum soll der Gesetzgeber hier den Ärzten ein aktives Mitwirkerecht zusprechen?! Es gibt so viele Fluss-Brücken (bitte keine ICE nutzen, die armen Lokführer!) und so viel Heroin in diesem Land - ist das keine naheliegende Lösung für ein Thema mit solchem gesellschaftlichem Sprengstoff? Muss man für alles und jedes eine behördliche Genehmigung und einen zur Hand gehenden Hausarzt haben, oder kann man so etwas nicht einfach mal individuell für sich und seine Familie regeln? Zumindest in den meisten Fällen sollte das doch möglich sein (wahrscheinlich interessieren Sie als Philosophen wieder mal nur die seltenen Ausnahmefälle, in denen einer keine Angehörige hat und sich nicht mehr bewegen kann).

  17. Monika Armand @ Dieter
    19.04.2008 | 10:44

    "Zumindest in den meisten Fällen sollte das doch möglich sein (wahrscheinlich interessieren Sie als Philosophen wieder mal nur die seltenen Ausnahmefälle, in denen einer keine Angehörige hat und sich nicht mehr bewegen kann)."

    Es ist in den meisten Fällen die Regel, dass Betroffene eben nicht ohne weiteres aus dem Leben scheiden können. Dazu reicht ein konkreter Blick in Altenheime, Kliniken und Hospize resp. die Beschäftigung mit den zahllosen Patientenberichten oder Büchern, welche zwischenzeitlich zu haben sind.

    Vielleicht erhellt die bereits hier stattgefundene Diskussion Ihre Überlegungen dazu:
    Mein Tod gehört mir!

    Bislang kommen nur Ärzte an Medikamente, welche dafür sorgen könnten, dass jemand ohne Leid und Schmerz würdevoll aus dem Leben scheiden kann.

    Vorschläge, wie: "man kann ja von der Brücke springen", sind für einen Schwerkranken oder jemanden, welcher sich zukünftiges Leid erspraren möchte, irgendwie zynisch......abgesehen davon, dass bei manchen Selbsttötungsarten durchaus die Gefahr besteht, zu überleben und noch schlimmeres Leid erleben zu müssen....d.h. dass man das erreicht, was man ursprünglich vermeiden wollte.

  18. Edgar Dahl @ - Dieter
    19.04.2008 | 15:28

    "Wahrscheinlich interessieren Sie als Philosophen wieder mal nur die seltenen Ausnahmefälle, in denen einer keine Angehörige hat und sich nicht mehr bewegen kann."

    Nein, mich interessiert durchaus der Regelfall. Wie - vor allem aber WARUM ! - soll sich ein 78jähriger, an Blasenkrebs leidender Mann von einer Brücke stürzen müssen, wenn ihm sein Arzt doch ein Rezept für ein Mittel verschreiben kann, das es ihm erlaubte, sanft im Kreise seiner Angehörigen zu entschlafen?

    Dies war ja auch die Frage in der inzwischen recht berühmt gewordene Klage des amerikanischen Physik-Nobelpreisträgers Percy Bridgman, der sich nach jahrelangem Krebsleiden mit seinem Gewehr erschoss: "It isn't decent for society to make a man do this thing himself. Probably this is the last day I will be able to do it myself."

  19. Edgar Dahl @ - Lutz: "letzte Pille"
    19.04.2008 | 15:38

    In den Ländern, in denen die ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt ist, verwendet man Natrium-Pentobarbital und Secobarbital - Mittel, die den Patienten nach etwa zehn Minuten einschlafen und nach rund dreißig Minuten entschlafen lassen.

  20. Edgar Dahl @ - Beate: Respekt
    19.04.2008 | 15:45

    "Das vorherige 'Ich' sollte nicht über das neue 'Ich' bestimmen."

    Gewiss. Aber in den Fällen, in denen uns nicht nur der mutmaßliche, sondern der tatsächlich geäußerte und vielleicht sogar notariell beglaubigte Wille des Betroffenen vorliegt, sollten wir den Wunsch, nicht in einem Zustand geistiger Umnachtung gehalten zu werden, durchaus respektieren.

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