Staatliche Sorge um die "Volksgesundheit"?
Ich habe mir erlaubt, einige der fleißigsten Blogger zu einem Gastbeitrag einzuladen. Beginnen wird Beate T., die ich inzwischen auch persönlich kennenlernen durfte. Sie wird heute das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes kommentieren - das zum Inzest.
Am 13. März entschied das Bundesverfassungsgericht:
„Die Strafvorschrift des § 173 Abs. 2 S. 2 StGB, die den Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.“ ... „Der Gesetzgeber hat seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten, indem er die Bewahrung der familiären Ordnung vor schädigenden Wirkungen des Inzests, den Schutz der in einer Inzestbeziehung "unterlegenen" Partner sowie ergänzend die Vermeidung schwerwiegender genetisch bedingter Erkrankungen bei Abkömmlingen aus Inzestbeziehungen als ausreichend erachtet hat, das in der Gesellschaft verankerte Inzesttabu strafrechtlich zu sanktionieren.“ ... "Ergänzend komme auch dem Schutz der Volksgesundheit ein legitimierendes Gewicht zu" ... "Der Gesetzgeber hat sich zusätzlich auf eugenische Gesichtspunkte gestützt ..."
(http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-029.html)
Der Gesetzgeber mischt sich mit diesem Urteil in unzulässiger Weise in die Intimsphäre und in das Selbstbestimmungsrecht von Menschen ein. Denn der §173 dient nicht nur dem Schutz vor Missbrauch und der Vorbeugung der Entstehung genetisch behinderter Kinder, sondern auch der Bevormundung erwachsener Geschwister, die sich ganz bewusst für ein Zusammenleben als Paar entschieden haben. Selbst im Fall der Unfruchtbarkeit oder Verhütung steht der Beischlaf von solchen Geschwistern mit dem §173 weiterhin unter Gefängnisstrafe.
Nun könnte man meinen, dies sei doch egal. Welche Geschwister entscheiden sich schließlich schon freiwillig zu einem partnerschaftlichen Zusammenleben? Die Realität zeigt, dass es solche Fälle gibt. Insbesondere dann, wenn die Geschwister nicht zusammen aufgewachsen sind. So sind die Geschwister Patrick und Susan, um die es bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ging, nicht zusammen aufgewachsen. Währens Susan bei der Mutter lebte, wuchs Patrick in einer Pflegefamilie auf, ohne etwas von einer Schwester zu wissen. In einem anderen Fall, der in den Medien dokumentiert wurde, hatten sich Bruder und Schwester erst im Alter von ca. 40 Jahren am Grab ihres Vaters kennen gelernt. Wissenschaftliche Studien wollen herausgefunden haben, dass sich Geschwister, die sich erst als Erwachsene kennen lernen, besonders anziehend finden, da häufiger Gemeinsamkeiten festgestellt werden.
Das Risiko einer Behinderung von Kindern, die aus einer Beziehung von Geschwistern hervor gegangen sind, wird mit 25-40% angegeben, incl. aller möglichen Schweregrade von Behinderungen. Man darf jedoch nicht vergessen, dass es Paare gibt, die nicht miteinander verwandt sind und ein gleich hohes oder sogar noch höheres Risiko der Vererbung von Krankheiten haben. So haben zum Beispiel Paare, wo beide Partner das Mukoviszidose-Gen tragen, ein Risiko von 25%, dass ihr Kind mit der Mukoviszidose leben muss. Solchen Paaren jedoch ist die Fortpflanzung nicht verboten. In diesen Fällen ist es in unserem Land sogar ausdrücklich erwünscht, dass Kinder mit Behinderungen in die Welt gesetzt werden, denn die PID, mittels derer man Embryonen mit einem bestimmten Gendefekt bereits im Reagenzglas selektieren kann, ist verboten. Insofern ist es scheinheilig, wenn der Staat einerseits die Entstehung von behinderten Menschen mit dem §173 unter Strafe stellt, andererseits aber eine Verhinderung der Entstehung behinderter Menschen ebenfalls verbietet.
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...habe ich die Begründung für das Verbot auch nicht verstanden. Den Gedanken, dass der Staat nach Genrisiken sexuelle Kontakte verbietet, finde ich gruselig. Aber vielleicht war es einfach nötig, dass die Gesellschaft beginnt, diese Themen neu zu reflektieren. Denn wenn auch das Gericht das Gesetz nicht aufhob, so kann es doch vom demokratischen Gesetzgeber (d.h. dem Parlament) ggf. neu diskutiert und ggf. aufgehoben werden.
"Denn der §173 dient nicht nur dem Schutz vor Missbrauch und der Vorbeugung der Entstehung genetisch behinderter Kinder, sondern auch der Bevormundung erwachsener Geschwister, die sich ganz bewusst für ein Zusammenleben als Paar entschieden haben."
Die Entscheidung mag in diesem Fall bei vollem Bewusstsein getroffen worden sein, aber nicht bei vollem Verstand: Beide Geschwister sind ihrerseits mild geistig behindert - sie stärker als er, wenn ich die Medienberichte richtig verfolgt habe.
Übrigens "kranken" alle Angaben zu den genetischen Risiken von Inzestbeziehungen unter Geschwistern daran, dass man nur schwer entsprechende Paare findet, in denen beide Partner geistig gesund sind. Offenbar ist die uns natürlicherweise eingebaute Inzest-Scheu (die wenn überhaupt, dann nur ausser Kraft gesetzt wird, wenn man sich nicht in der Kindheit getroffen hat) sehr stark, so dass in der Praxis meist eine psychische Beeinträchtigung bei mindestens einem der Partner hinzukommen muss, damit "freiwilliger" Inzest beobachtet wird. Dadurch sind die empirisch beobachtbaren Risiken einer geistigen Behinderung unter den Nachkommen von Geschwistern möglicherweise noch höher (weil eine geistige Behinderung, wenn sie nicht eindeutig durch Sauerstoffmangel unter der Geburt o.ä. verursacht ist, immer - also auch ohne Inzest-Partnerschaft - mit einem erhöhten Wiederholungsrisiko für die Nackommen verbunden ist).
Ich gebe Herrn Blume recht, dass die Vorstellung, dass der Staat nach Genrisiken sexuelle Kontakte verbietet, gruselig ist. Das Dilemma ist nur, dass die Vorstellung, dass geistig Behinderte, die niemals für ihr Kind eingenständig sorgen können (selbst wenn es ohne geistige Behinderung auf die Welt kommt), ein Kind nach dem anderen in die Welt setzen (wie in diesem Fall - auch wenn die Beiden mit sozialstaatlichen Zuwendungen und mit einem engen Betreuerstab vom Jugendamt vermutlich ganz gut zurecht kämen), auch nicht sehr erbaulich ist. Zumindest ein moralisches Problem wird man hier ja wohl konstatieren müssen. Vielleicht ist dieses Dilemma unlösbar. Und so oder so ist diese Thema "verbrannte Erde", d. h. ein Thema, über das nach den fürchterlichen Euthanasie-Verbrechen des Dritten Reiches in diesem Land keine vernünftige Diskussion mehr möglich sein wird.
*Den Gedanken, dass der Staat nach Genrisiken sexuelle Kontakte verbietet, finde ich gruselig.*
Ich auch!
Gibt es für die 25 - 40 % überhaupt eine belastbare Quelle? Wie Jan B. ja schon anmerkt, sind da durchaus Zweifel angebracht. Ich halte die Zahl schlicht für unseriös.
Außerdem deutet ja die Formulierung "incl. aller möglichen Schweregrade von Behinderungen" darauf hin, dass da mit aller Gewalt das gewünschte Ergebnis herbeigerechnet wurde.
"Gibt es für die 25 - 40 % überhaupt eine belastbare Quelle? Wie Jan B. ja schon anmerkt, sind da durchaus Zweifel angebracht. Ich halte die Zahl schlicht für unseriös.
Außerdem deutet ja die Formulierung "incl. aller möglichen Schweregrade von Behinderungen" darauf hin, dass da mit aller Gewalt das gewünschte Ergebnis herbeigerechnet wurde."
Es gibt wohl einzelne (ältere) empirische Studien zu diesem Thema, die auf halbwegs großen Fallzahlen beruhen und von Experten für genetische Epidemeologie angefertigt wurden. Wie gesagt: 25-40% könnte sogar am unteren Ende des tatsächlichen Risikos liegen (weil häufig zusätzlich noch die geistige Behinderung eines Elternteiles mit berücksichtigt werden muss).
Aus theoretischen Überlegungen heraus machen diese Zahlen auch ausgesprochen Sinn: Jeder von uns trägt vermutlich eine ganze Reihe von Mutationen mit sich herum, die meist durch die intakte Kopie des Gens auf dem anderen Chromosom ausgeglichen werden können und daher keine phänotypischen Auswirkungen haben. Geschwister haben im Mittel die Hälfte aller genetischen Varianten gemeinsam - also auch die Hälfte aller Mutationen, die sie mit sich herumschleppen. Für jede dieser Mutationen gibt es ein 25%-Risiko, dass gemeinsame Nachkommen der Geschwister zwei Mutationen (und damit keine intakte Kopie des entsprechenden Gens) erben (=autosomal-rezessiver Erbgang). Ein Teil der daraus resultierenden Fehlbildungssyndrome wird mit dem Leben nicht vereinbar sein, daher dürfte die Abortrate bei Geschwister-"Ehen" erhöht sein. Auch "Doppel-Homozygotien" (also homozygote Mutationen an gleich zwei Genorten) sollten vorkommen und wäre für den Fetus sicher meist fatal. Unter den Lebendgeborenen dürften in der Tat Fehlbildungssyndrome aller Schweregrade sein - mit und ohne geistige Behinderung.
Fazit: Das Urteil der Richter ist sicher kritikwürdig, aber übertrieben oder "passend" gerechnet wurden die genetischen Risiken von Geschwister-"Ehen" meines Erachtens nicht. Und natürlich gibt es auch unter Nicht-Geschwistern Konstellationen, in denen z. B. ein 25%-Risiko für Fehlbildungssyndrome unter den Nachkommen besteht. Und da wären auch die allermeisten (zurecht, wie ich finde) empört und entsetzt, wenn sich der Staat in die Entscheidung der Eltern für oder gegen Kinder einmischen würde.
Die genetischen Risiken von Inzest sehe ich durchaus auch - nicht umsonst haben sich biologische und kulturelle Tabus dagegen entwickelt. Die Frage ist nur, ob der Staat deswegen in das (auch sexuelle) Selbstbestimmungsrecht von Menschen eingreifen muss oder darf.
Einen für die Diskussion vielleicht interessanten Fall bilden orthodoxe Zweige des Judentums. Weil sie endogam heiraten und ihnen über Jahrhunderte die Aufnahme Konvertiten in Europa und der islamischen Welt gleichermaßen untersagt war, haben sie selbst -nach heftigen Diskussionen- auf das häufige Auftreten einiger Erbkrankheiten reagiert.
Werke wie Dor Yeshorim bieten anonymisierte Gentests, mit denen sich Paare vor der Hochzeit auf Verträglichkeit testen können, einschließlich medizinischer und religiöser Beratung. Ich werde gerne mal einen Beitrag dazu schreiben, aber bis dahin schonmal Wikipedia: http://en.wikipedia.org/wiki/Dor_Yeshorim
Und damit sind wir beim Punkt: gegen freiwillige Information und Vorsorge habe ich überhaupt nichts einzuwenden. Mir erscheint es jedoch problematisch, wenn der Staat genetische Risiken per Gesetz untersagt. Wenn das bei Inzest geschieht - dann auch bei nachweisbaren Erbkrankheiten? Bei erwartbar niedrigem IQ? Wieweit reichen die o.g. "eugenischen" Argumente, die Anfang des 20.Jahrhunderts sowohl von rechten wie linken Regimen zur Legitimierung massiver Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen missbraucht wurden?
Menschen sollen sich informieren, ja. Verantwortungsbewusstsein ist ebenfalls wichtig und wird, wie an den äußerst seltenen Fällen von Inzest oder der Selbstorganisation der Dor Yeshorim erkennbar, auch meist praktiziert. Den Gedanken aber, dass der Staat genetisch bedenkliche Sexualbeziehungen verbietet und Übertretungen gerichtlich verfolgt, finde ich beunruhigend. Denn wenn er das in Fall A tut, kann er es eigentlich in Fall B kaum lassen, oder?
"Den Gedanken aber, dass der Staat genetisch bedenkliche Sexualbeziehungen verbietet und Übertretungen gerichtlich verfolgt, finde ich beunruhigend. Denn wenn er das in Fall A tut, kann er es eigentlich in Fall B kaum lassen, oder?"
Ja, sehe ich genauso. Deshalb meinte ich ja auch eingangs, dass man ein moralisches Problem konstatieren muss - und nicht alles , was moralisch problematisch ist (wie z. B. seinen Freund zu belügen), sollte auch rechtlich sanktioniert sein.
Eine ähnliche Konstellation scheint mir zu bestehen, wenn Menschen wissentlich ein hohes Risiko für die Gesundheit ihrer Nachkommen eingehen - sei es, weil sie sich in der Schwangerschaft Alkoholexzessen hingeben (ein moralisch einfach gelagerter Fall, weil man Alkohol schließlich nicht trinken muss) oder weil man trotz z. B. 25%-Risiko für ein schweres Fehlbildungssyndrom unter den Nachkommen weitere Kinder bekommt (ein moralisch überaus schwer zu beurteilender und komplexer Fall, weil man für seine genetische Konstitution ja nichts kann und eine vorgeburtliche Diagnostik nicht immer möglich und für Viele aus moralischen und/oder religiösen Gründen völlig inakzeptabel ist).
Ich persönlich bewundere den Mut und die Kraft von Menschen, die sagen, wir gehen das Risiko ein und nehmen auch ein (weiteres) schwerstbehindertes Kind an. Und solche Entscheidungen sollten m. E. immer voll und ganz in der Verantwortung der Eltern liegen. Schlucken muss ich aber (und das führt uns zum Eingangs-Thema zurück), wenn geistig Behinderte, die selbst auf fremde Hilfe angewiesen sind, "aus freien Stücken" Kinder in die Welt setzen. Damit meine ich nicht, dass der Staat hier eingreifen sollte. Aber ich finde so etwas moralisch bedenklich (schließlich wird ein solches Kind - ob geistig behindert oder nicht - von vorneherein und von vorne bis hinten auf die "Solidarität" der Gesellschaft angewiesen sein; soll heissen: wir, die Steuerzahler, blechen für die Kinder in Gänze und übernehmen die Versorgung). Da solche Fälle vermutlich eher selten sind (geistig Behinderte sind glaube ich nur selten zu dem komplexen Sozialverhalten "Sexualität" in der Lage), muss man es vielleicht auch nicht weiter thematisieren. Es gibt sicher drängendere Probleme in der Gesellschaft, und diese seltenen Fälle bekommen wir auch noch durchgefüttert.
Wie sehen Sie das, Herr Blume, und was sagt Beate T. dazu?
"Menschen sollen sich informieren, ja. Verantwortungsbewusstsein ist ebenfalls wichtig und wird [...], auch meist praktiziert. Den Gedanken aber, dass der Staat genetisch bedenkliche Sexualbeziehungen verbietet und Übertretungen gerichtlich verfolgt, finde ich beunruhigend. Denn wenn er das in Fall A tut, kann er es eigentlich in Fall B kaum lassen, oder?"
Gesprochen wie ein wahrer Libertarian! Angenommen, der Staat ließe sich dazu bewegen, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht seiner Bürger zu respektieren. In einigen Fällen würden sich dann Paare trotz des genetischen Risikos fortpflanzen und bewusst geistige oder körperliche Behinderungen ihrer Kinder in Kauf nehmen. Ein Libertarian würde nun sagen: Wer bewusst behinderte Kinder in die Welt setzt, muss auch die Kosten für ihre medizinische Versorgung tragen; es geht schließlich nicht an, dass diejenigen, die sich verantwortungsvoll fortpflanzen, für die Kosten derer aufkommen, die sich unverantwortlich fortpflanzen.
Zwei Doofe ein Gedanke!
"Wer bewusst behinderte Kinder in die Welt setzt, muss auch die Kosten für ihre medizinische Versorgung tragen; es geht schließlich nicht an, dass diejenigen, die sich verantwortungsvoll fortpflanzen, für die Kosten derer aufkommen, die sich unverantwortlich fortpflanzen."
So wie Sie es sagen, klingt es empörend: Muss es einer freien Gesellschaft nicht auch etwas wert sein, dass alle in einer so zentralen Frage wie der der Fortpflanzung ihre je eigenen Wertvorstellungen leben können - auch wenn dies bedeutet, dass in genetischen "Hochrisiko-Konstellationen" dann bisweilen für die Gemeinschaft teure Kinder geboren werden? So machen wir es doch auch in der Krankenversicherung: damit jeder frei seinen Hobbys fröhnen kann, nehmen wir in Kauf, dass einige Drachenfliegen o.ä. und uns teuer zu stehen bekommen.
Um aber auch Wasser auf Ihre Mühlen zu geben: Es gibt ein paar seltene Stoffwechsel-Erkrankungen (z.B. der Morbus Fabry), für den seit Kurzem sehr wirksame Enzymersatztherapien (die natürlich lebenslang durchgeführt werden müssen) zur Verfügung stehen. Die kosten glaube ich 6-stellige Summen pro Patient pro Jahr (deshalb bietet die Pharmafirma den diagnostischen Test auch kostenlos an; jeder neu entdeckte Patient ist eine "Goldgrube". Hört da der "Spaß" der Fortpflanzungsfreiheit auf Gemeinschaftskosten auf? Oder erst, wenn eine wirksame Therapie eine Million pro Lebensjahr kostet? Würden wir dann sagen, dass ein Paar, das sich auf seine individuellen Moralvorstellungen beruft und 4 Kinder hintereinander mit dieser Krankheit in die Welt setzt, unverantwortlich handelt (schließlich kann jeder Euro im eh´ chronisch klammen öffentlichen Gesundheitssystem nur einmal ausgegeben werden)? Ich weiss keine rechte Antwort...
In der Tat eine schwere Frage! Libertarians sind dafür, dass sich jeder privat versichert und die Kosten seiner Risiken und Therapien selber trägt.
Dies wäre zweifellos das Ende unseres Solidarsystems! Doch ist dies "unsolidarisch"? Nein, ganz im Gegenteil! Eine gesetzlich erzwungene Solidarität ist schließlich überhaupt keine Solidarität! Echte Solidarität entsteht erst da, wo sich Menschen freiwillig unterstützen, beistehen und helfen. Und genau dies würden sie tun, wenn das erzwungene Solidarsystem zu Grabe getragen würde.
"Gesprochen wie ein wahrer Libertarian!"
Danke, Dein Lob bedeutet mir was! (-: Und Du siehst, sobald Du vom Religionen-Bashing lassen kannst, entdecken wir Gemeinsamkeiten! (-;
Ernsthaft: Wie Du weißt, bin ich ein riesiger von-Hayek-Fan und also durchaus ein Liberaler, der sich mehr Freiheit wünscht. Die Integration des Islam in die USA klappt m.E. (auch) deshalb besser, weil es dort eine faire Gleichbehandlung der Religionen und mehr Freiheit gibt.
http://religionswissenschaft.twoday.net/...822508/
Nur: Im Gegensatz zu dogmatischen Libertären setze ich das Individuum nicht absolut, sondern sehe es immer in Gemeinschaftsbeziehungen. Entsprechend halte ich es z.B. für absolut (auch freiheitlich) i.O., dass sich Menschen Gesellschaften schaffen, in denen nach Möglichkeit für alle gesorgt wird: auch z.B. für behinderte Kinder, selbst dann, wenn die Eltern z.B. um Genrisiken wussten. Mit einem Sozialstaat wird es immer (auch moralische) Probleme geben. Aber ohne - noch viel mehr...
"So wie Sie es sagen, klingt es empörend: Muss es einer freien Gesellschaft nicht auch etwas wert sein, dass alle in einer so zentralen Frage wie der der Fortpflanzung ihre je eigenen Wertvorstellungen leben können?"
Das klingt ja wie Andrea Fischer! Nein, die Freiheit hat ihren Preis. Wenn sich, wie vor einigen Jahren geschehen, ein lesbisches Paar ein taubstummes Kind wünscht, bitte. Doch es darf nicht erwarten, dass andere für seine reproduktionsmedizinische Behandlung und die Kosten für die erforderliche Präimplantationsdiagnostik aufkommen.
Erstmal freue ich mich, dass es hier inzwischen schon so viele Beiträge gibt. Und es scheint hier eine ziemlich einhellige Meinung zu geben.
Jan B., zu dieser Aussage:
„Aber ich finde so etwas moralisch bedenklich (schließlich wird ein solches Kind - ob geistig behindert oder nicht - von vorneherein und von vorne bis hinten auf die "Solidarität" der Gesellschaft angewiesen sein; soll heissen: wir, die Steuerzahler, blechen für die Kinder in Gänze und übernehmen die Versorgung).“
kann ich auch nur sagen, die paar kriegen wir auch noch mit durchgefüttert. Wir können das einfach letzten Endes keinem Paar vorschreiben, ob es sich fortpflanzt oder nicht. Vielmehr sollten wir für Behinderte eine Stütze sein. Sie sind nun mal Teil unserer Gesellschaft und wir wollen solidarisch sein. Was wir tun können und sollten, ist, diesen Menschen unterstützend und beratend zur Seite zu stehen. Sofern Menschen geistig so sehr behindert sind, dass sie die Folgen ihres Tuns schwer abschätzen können, müssen wir uns eben bemühen, ihnen das verständlich zu machen. Da gehört sicher viel Fingerspitzengefühl dazu. Oft ist es sicher besser, wenn man solchen Menschen nicht einfach die Kinder weg nimmt, sondern sie in einer betreuen Situation mit ihren Kindern zusammen lässt. Da erübrigen sich dann sicher auch häufiger weitere Kinder.
Mit Gefängnisstrafen für ihr Handeln werden wir jedenfalls geistig behinderte Menschen eher sowieso nicht beeindrucken können.
"Nein, die Freiheit hat ihren Preis. Wenn sich, wie vor einigen Jahren geschehen, ein lesbisches Paar ein taubstummes Kind wünscht, bitte. Doch es darf nicht erwarten, dass andere für seine reproduktionsmedizinische Behandlung und die Kosten für die erforderliche Präimplantationsdiagnostik aufkommen."
Bei aller Sympathie für liberales Gedankengut: Diese Position scheint mir aus dem Elfenbeinturm der Philosophie zu stammen. Was soll das denn in der Praxis heissen?? Wenn ein (gesundes) Paar ein 25%-Wiederholungs-Risiko für ein Kind mit einer Hörstörung hat, muss es einen Kassensturz machen, um zu sehen, ob es sich die Taubstummen-Schule, Spezialförderung, Hörgeräte etc. leisten kann? Die Armen müssen dann betroffene Feten abtreiben (oder ihr Kind halt mit Zeichensprache Marke "selbstgemacht" unterrichten), und die Reichen können das Risiko eingehen?
Mehr Realitätssinn bezüglich der Folge-Kosten bestimmter moralischer Haltungen wäre sicher wünschenswert, aber dass so zentrale Fragen wie "Abtreibung ja oder nein" davon abhängen sollen, ob man dem entsprechenden Kind aus privaten finanziellen Gründen überhaupt eine medizinische Behandlung angedeihen lassen kann (oder ob man dafür Haus und Hof verpfänden müsste), ist schon eine brutale Konfrontation mit der Realität.
Hier ist wiederholt die Frage aufgetaucht, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Kind behindert ist, wenn das männliche und das weibliche Elter phänotypisch gesunde Geschwister sind.
Zunächst muss man folgendes anmerken: In der Natur ist Geschlechtsverkehr unter nahen Verwandten sehr verbreitet. Auch Züchter arbeiten meistens solange in der Nähe der Inzucht, bis sich erste Schäden zeigen. Warum behaupten frühe empirische Untersuchungen an Menschen eine wesentlich höhere Gefahr für phänotypische Behinderungen? Dies ist hauptsächlich auf die Definition der Behinderung zurückzuführen. In den Untersuchungen galt ein Mensch schon als behindert, wenn er vor Einsetzen der Pubertät eine Brille gebraucht hat, oder eine Zahnfehlstellung besaß, oder gemäß der Untersuchung einen IQ unter 80 hatte, wobei die Messung des IQ systematische Fehler aufwies.
Meiner Ansicht nach kann uns die Mathematik für die Frage eine Obergrenze nennen: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind behindert ist, wenn das männliche und das weibliche Elter phänotypisch gesunde Geschwister sind, ist kleiner als 14,3%.
zu Grunde liegende Zahlen:
1. Der Mensch hat ca. 24.800 Gene.
2. Die Wahrscheinlichkeit für ein erb-behindertes Kind bei nicht verwandten Eltern beträgt 3% (gesicherte Zahl).
3. Die Wahrscheinlichkeit für ein erb-behindertes Kind unter Cousin und Cousine (C&C), was gesetzlich erlaubt ist, beträgt 6% (gesicherte Zahl).
4. C&C haben 1/8 der Gene gemeinsam, Bruder und Schwester (B&S) 1/2.
Rechnung:
Die Wahrscheinlichkeit einer erb-Behinderung in den nicht gemeinsamen Genen sinkt bei C&C auf
7/8 * 3% = 2,625%
Also beträgt die Wahrscheinlichkeit einer erb-Behinderung in den gemeinsamen Genen
6% - 2,625% = 3,375%
D.h. die Wahrscheinlichkeit für erb-Gesundheit in den gemeinsamen Genen beträgt 0,96625.
Die Geschlechtszellen von C&C haben 12.400/8 = 1550 Gene gemeinsam. Sobald eines von diesen gemeinsamen Genen schadhaft ist, wird das Kind erb-behindert sein, weil ja auch das entsprechende Gen des anderen Elters schadhaft ist. Die Wahrscheinlichkeit x für ein einzelnes Gen nicht schadhaft zu sein beträgt also
x^1550 = 0,96625
x = 1 - 2,215*10-5
B&S haben 12.400/2 = 6200 Gene gemeinsam. Sobald eines von diesen gemeinsamen Genen schadhaft ist, wird das Kind erb-behindert sein. Die Wahrscheinlichkeit y dass das gesamte gemeinsame Genom nicht schadhaft ist, beträgt
y = (1- 2,215*10^-5)^6200 = 0,872
Also beträgt die Wahrscheinlichkeit für mindestens ein Aufeinandertreffen zweier schadhafter Gene 0,128, bzw. 12,8%. Die Wahrscheinlichkeit einer erb-Behinderung in den nicht gemeinsamen Genen sinkt bei B&S auf
1/2 * 3% = 1,5%
Somit beträgt die gesamt-Wahrscheinlichkeit für ein behindertes Kind bei B&S
12,8% + 1,5% = 14,3%
Dies ist jedoch nur eine Obergrenze, weil das Aufeinandertreffen mehrerer schadhafter Gene zu einem vorzeitigen Tod des Embryos bzw. Fetus führt. Je mehr Gene gemeinsam sind, umso höher ist diese Wahrscheinlichkeit, deshalb wirkt sie sich bei B&S stärker aus als bei C&C.
mfg
Lutz
Tausend Dank für die Kalkulation, insbesondere auch für den Hinweis, dass ein Teil der betroffenen Embryonen und Feten abgestoßen und somit gar nicht erst geboren werden.
Wenn ich mich recht entsinne, gilt in der Reproduktionsbiologie die Faustregel: "Heirate so nah dran wie möglich und so weit weg wie nötig!"
Stimmt, diese Forderung stammt direkt aus dem Elfenbeinturm der Philosophen. Dies kommt nun aber mal dabei heraus, wenn man gewillt ist, die Rechte seiner Bürger ernst zu nehmen!
Sicher, es ist nicht die Schuld der Eltern, wenn ihr Kind zufällig mit einer Behinderung zur Welt kommt. Aber es genausowenig die Schuld anderer! Mit welchem Recht darf man sie also zur Kasse bitten?
Wie auch immer, es wäre schön, wenn es in dieser Runde einen Gesundheitsökonomen gäbe, der das Für und Wider unseres Solidarsystems anhand konkreter Zahlen demonstrieren könnte.
Ich bin dafür, dass die Kosten der Präimplantationsdiagnostik vom Solidarsystem übernommen werden sollte, wenn sie darauf gerichtet ist, eine Behinderungswahrscheinlichkeit zu minimieren und wenn das bei dem konkreten Paar aufgrund der genetischen Konstellation auch begründet ist.
In Fällen wie bei dem taubstummen Paar würde ich die Kostenübernahme von der Solidargemeinschaft auch nicht befürworten.
Eine interessante Rechnung. Ich überlege gerade, ob es Gründe geben könnte, warum die Mathematik hier nicht 100% anwendbar sein sollte, also eher nur einen Richtwert darstellt. Vielleicht die Eigenschaft, dass es auch rezessive Gene gibt und die Frage, welche Behinderungen rezessiv weiter gegeben werden.
"Warum behaupten frühe empirische Untersuchungen an Menschen eine wesentlich höhere Gefahr für phänotypische Behinderungen? Dies ist hauptsächlich auf die Definition der Behinderung zurückzuführen. In den Untersuchungen galt ein Mensch schon als behindert, wenn er vor Einsetzen der Pubertät eine Brille gebraucht hat, oder eine Zahnfehlstellung besaß, oder gemäß der Untersuchung einen IQ unter 80 hatte, wobei die Messung des IQ systematische Fehler aufwies."
Kennst Du die Studien (ich habe sie nicht zu Hand)? Solche plumpen Fehldefinitionen von Behinderung kann ich mir bei den Profis, die diese empirischen Inzuchtstudien beim Menschen gemacht haben, schwer vorstellen. Ab wann eine Felbiildung so schwerwiegend ist, dass sie erwähnenswert ist, ist allerdings ein notorisches Problem solcher Studien. Man muss halt Kriterien definieren und auch in der Allgemeinbevölkerung anwenden, um das sog. "Basisrisiko" zu ermitteln.