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Mein Tod gehört mir!

von Edgar Dahl, 27. November 2007, 00:50

Vor genau 10 Jahren, im November 1997, ist im US-Bundesstaat Oregon der sogenannte „Death With Dignity Act“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz erlaubt es unheilbar erkrankten Patienten, sich von ihrem Arzt eine tödliche Dosis eines Medikamentes verschreiben zu lassen, mit dem sie sich für den Fall, dass ihr Leiden unerträglich werden sollte, das Leben nehmen können.

Ganz gleich auf welcher Seite man in der schier endlosen Debatte um einen menschenwürdigen Tod stehen mag, der 10. Jahrestag des Death With Dignity Acts ist in jedem Fall ein Grund zu feiern. Denn ganz abgesehen davon, dass er Tausenden von Menschen in Oregon die Garantie gegeben hat, selbstbestimmt sterben zu können, hat er auch die Palliativmedizin vorangetrieben, die Diagnose und Therapie von Depressionen verbessert und zahlreiche neue Hospize geschaffen. Neuesten Zahlen zufolge sterben etwa 50 Prozent aller Einwohner Oregons heute in einem Hospiz.

Dass der 10. Jahrestag des Death With Dignity Acts ein Grund zum Feiern werden könnte, hätte vor zehn Jahren niemand zu träumen gewagt, nicht einmal die Initiatoren des neuen Gesetzes. Im Jahr 1997 gab es schlicht und einfach noch zu viele offene Fragen: Zu diesen Fragen zählten etwa: Wird die Legalisierung des ärztlich-assistierten Suizids das für das Arzt-Patienten-Verhältnis so unerlässliche Vertrauen untergraben? Können unheilbar erkrankte Patienten möglicherweise dazu gedrängt werden, sich als eine „Belastung“ für die Gesellschaft zu empfinden? Und: Mag uns die Legalisierung des ärztlich-assistierten Suizids nicht auf eine schiefe Bahn führen, an deren Ende womöglich eine „Pflicht zu sterben“ steht?

Wie die sorgfältig angefertigten Berichte des Department of Human Services in Oregon und des Centers for Disease Control and Prevention in Atlanta zeigen, hat sich keine dieser Befürchtungen bewahrheitet. Dass dies so ist, liegt sowohl daran, dass einige Sorgen von vornherein unbegründet waren, als auch daran, dass der Bundesstaat Oregon eine Vielzahl von Sicherheitsvorkehrungen in das Gesetz eingebaut hat, um vor Missbrauchsmöglichkeiten zu schützen. Damit ein Patient vom Death With Dignity Act Gebrauch machen kann, muss er mehrere Bedingungen erfüllen.

Er muss volljährig sein, seinen ständigen Wohnsitz in Oregon haben und an einer unbehandelbaren Erkrankung leiden, die in weniger als sechs Monaten zum Tode führt. Zwei unabhängige Ärzte müssen hinsichtlich der Diagnose und der Prognose übereinstimmen. Falls auch nur einer der beiden Ärzte den Verdacht hat, dass der Patient nicht urteilsfähig ist, muss ein Psychiater konsultiert und ein psychologisches Gutachten eingeholt werden. Wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, hat der Patient einen schriftlichen und zwei mündliche Anträge auf das Medikament zu stellen, wobei zwischen dem ersten und dem zweiten Antrag mindestens 15 Tage Bedenkzeit liegen müssen. Der Arzt, der das Rezept ausstellt, ist verpflichtet, den Patienten über alle verfügbaren Alternativen, wie etwa eine palliativmedizinische Behandlung oder eine Betreuung im Hospiz, zu informieren. Und kein Arzt ist verpflichtet, einem Patienten eine tödliche Dosis eines Barbiturats zu verschreiben.

Zwischen 1997 und 2006 haben alles in allem 292 Menschen vom ärztlich-assistierten Suizid Gebrauch gemacht. Das sind jedes Jahr weniger als 30 Patienten. Damit entfällt denn auch nur einer von 1.000 Toden in Oregon auf den Death With Dignity Act. Noch interessanter ist vielleicht, dass über ein Drittel der Patienten, die sich ein Rezept hatten ausstellen lassen, das Medikament letztlich gar nicht eingenommen haben. Offenbar haben sie es sich einfach unter das Kopfkissen gelegt und sich mit dem Wissen begnügt, dass sie einem als unwürdig empfundenen Tod jederzeit entfliehen können. Mit anderen Worten: Alles, wonach sie sich sehnten, war, Kontrolle über ihr Sterben zu haben.

Wie schon erwähnt, gab es vor dem Inkrafttreten des Death With Dignity Acts viele Spekulationen über die möglichen Auswirkungen der neuen Gesetzgebung. Gegner des ärztlich-assistierten Suizids hatten beispielsweise prophezeit, dass es in erster Linie eher ungebildete, unversicherte und einkommensschwache Patienten sein werden, die von dem neu geschaffenen Gesetz Gebrauch machen würden. Nach nunmehr zehn Jahren ausgezeichnet dokumentierter Praxis lassen sich die meisten der damals gemachten Vorhersagen heute gut überprüfen.

So lässt sich heute etwa zeigen, dass es keineswegs die sozial Schwachen sind, die die Möglichkeit des ärztlich-assistierten Suizids nutzen. Ganz im Gegenteil, die überwiegende Mehrheit der Patienten, die vom Death With Dignity Act Gebrauch machen, sind nachweislich gut verdienende, gut ausgebildete und gut versicherte Patienten. Von den 292 Menschen, die sich zwischen 1997 und 2006 mit ärztlicher Hilfe selbst getötet haben, hatten 36 Prozent eine gesetzliche und 62 Prozent eine private Krankenversicherung. Ähnlich verhält es sich mit dem Bildungsstand. Von den 292 Patienten hatten 28 Prozent die Hochschulreife, 22 Prozent einen Collegeabschluss und 41 Prozent sogar einen Magister oder Doktortitel. Lediglich 9 Prozent hatten kein Abitur. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, vom ärztlich-assistierten Suizid Gebrauch zu machen, unter Patienten mit einem Hochschulabschluss rund achtmal so groß ist wie unter Patienten ohne Hochschulabschluss.

Hat der Death With Dignity Act dazu geführt, dass sich sterbende Menschen zunehmend als “sozialen Ballast” empfinden? Nein! Die meist genannten Gründe dafür, dass Patienten vom ärztlich-assistierten Suizid Gebrauch gemacht haben, sind „Verlust der Selbständigkeit“ (87 Prozent), „Verlust der Würde“ (80 Prozent) und „Verlust der Fähigkeit, Dinge zu tun, die das Leben lebenswert machen“ (87 Prozent). Die Sorge, eine Last für andere zu sein – insbesondere für Familie und Freunde –, rangiert mit 38 Prozent relativ niedrig. Bei dieser Zahl von 38 Prozent gilt es freilich noch zu bedenken, dass Patienten, die sich ein Rezept ausstellen lassen, für gewöhnlich mehrere Gründe für ihren Todeswunsch angeben und die Angst, anderen zur Last zu fallen, kaum jemals der einzige oder gar ausschlaggebende Grund ist.

Eine zunächst vollkommen unerwartete, im nachhinein jedoch nur folgerichtig erscheinende Konsequenz der neuen Gesetzgebung war, dass die Legalisierung des ärztlich-assistierten Suizids die palliative Versorgung in Oregon nicht etwa verschlechtert, sondern eindeutig verbessert hat. Sowohl Befürworter als auch Gegner des Death With Dignity Acts sind sich darin einig, dass das neue Gesetz die Notwendigkeit einer optimalen Versorgung sterbender Patienten besser verdeutlicht hat. Nach einer im Jahre 2001 durchgeführten Umfrage gaben zwei Drittel aller Ärzte, die mit terminalen Patienten zu tun haben, an, dass sie sich seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes genauer als je zuvor über alle verfügbaren Möglichkeiten der Schmerzbekämpfung informiert hatten. Von den 292 Patienten, die von dem Death With Dignity Act Gebrauch gemacht haben, hatten denn auch 87 Pozent die Betreuung durch ein örtliches Hospiz genutzt, bevor sie sich ein Rezept haben aushändigen lassen.

Palliativmediziner sagen gern: „Wer keine Schmerzen hat, will nicht sterben.“ Wie die Erfahrung aus Oregon zeigt, könnte nichts weiter von der Wahrheit entfernt sein. Mit 22 Prozent bildet die „Angst vor unerträglichen und nicht kontrollierbaren Schmerzen“ gewissermaßen das Schlusslicht der Liste mit den meist genannten Gründen für eine Bitte um Beihilfe zur Selbsttötung. Weit stärker als die Angst vor nicht zu lindernden Schmerzen ist offenbar der Wunsch, nach seinen eigenen Vorstellungen sterben zu dürfen und über die Zeit und den Ort des Todes selbst bestimmen zu können. Vermutlich hat der New Yorker Rechtsphilosoph Ronald Dworkin diesen Patienten aus dem Herzen gesprochen haben, als er schrieb: „Nichts ist demütigender, als von anderen vorgeschrieben zu bekommen, wie man zu sterben habe.“

Gerade auch angesichts der jüngsten Ereignisse in der Schweiz, wo man die Freitodhilfe soweit erschwert, dass sich aus dem Ausland angereiste Sterbewillige gezwungen sahen, ihrem Leben auf einem Waldparkplatz ein Ende zu setzen, erscheint mir die Oregoner Regelung als die beste Lösung. Sie macht Sterbehelfer und Freitodorganisationen überflüssig - und erlaubt es jedem Menschen in seinen eigenen vier Wänden und umgeben von seiner Familie und seinen Freunden zu sterben.



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Kommentare

  1. Alexander Schatten Gemischte Gefühle
    27.11.2007 | 09:44

    Ich war in dieser Frage immer gespalten. Auf der einen Seite kann ich die vorgebrachten Argumente gut nachvollziehen, und würde sie heute vermutlich auch unterschreiben.

    Dennoch bleibt ein mulmiges Gefühl zurück, v.a. wenn ich nicht nach Oregon sondern nach Holland blicke: Es wurde hier mal im ORF (vor sicher mehr als 10 Jahren) ein kurzer Film über die Situation in Holland gebracht, und dieser sollte eigentlich zeigen wie "gut" alles funktioniert. Ich fand ihn abstossend und erschreckend.

    Was man nämlich nie vergessen darf ist folgendes: Wenn es eine Möglichkeit NICHT gibt, so kann es auch keinen sozialen Druck geben. Gibt es aber die Möglichkeit der Entscheidung des selbstbestimmten Sterbens, so kommt unter Umständen auch die Gefahr auf, dass sich der Kranke einem tatsächlichen oder auch eingebildeten (!) Druck gegenüber sieht.

    Man denke an die Belastung, die ein Sterbenskranker für die Familie tatsächlich sein, bzw. für die er sich selbst halten kann.

    Also auf der einen Seite bin ich wirklich sehr für die Selbstbestimmung, ich denke, dass es wirklich unwürdig ist, sich den Tod von anderen vorschreiben lassen zu müssen (wann stellen sie die Geräte ab und drgl.). Auf der anderen Seite macht mir die Möglichkeit des sozialen Drucks (und der scheint mir in Holland mittlerweile vorhanden zu sein, gibt es hier eigentlich Studien?) zu Sterben sehr problematisch.

  2. Sören Sterben ist wichtig
    27.11.2007 | 10:29

    Ungeheuerlich finde ich eigentlich immer wieder die moralischen Diskusionen zu diesem Thema.
    Nur weil wir denken soziale Wesen zu sein, mischen wir uns in Angelegenheiten ein, die jeden natürlichen Respekt verfehlen. Selbstverständlich hat es einem Jeden selbst überlassen zu sein, bzw. ist es der Situation angemessen zu bewerten, in wiefern eine Beendigung des leidgetragenen Lebens zu erlauben sei. Wobei die Erlaubnis lediglich einen Richtliniencharakter haben darf, denn eine Erlaubnis kann es nicht geben. Freiheiten nimmt man sich, die werden einem nicht gegeben.
    Um mit Nietzsche zu sprechen:
    Wenn einem das Leben nicht gerate, so möge er zusehen, daß ihm sein Sterben um so mehr gerate.
    Zu vergessen sei hierbei nämlich nicht, daß das Sterben fundamentaler Krönungsabschluß des Lebens ist, und somit von immenser Bedeutung ist.
    Der natürliche Tod ist in all seinem Leid ein Bestandteil des Seins und darf nicht gemindert werden.
    Und außerdem:
    Schön soll das Sterben ja auch nicht sein, denn es muß ja tödlich sein.

    Mit einem Wort:
    Es ist nicht wichtig, jemanden die Rahmenbedingungen zum Sterben zu setzen, sondern wichtig ist dabei diesen Menschen sterben zu lassen, egal wie Dieser sich sein Sterben vorstellt.

  3. Monika Armand Menschen müssen leiden, Hunde dürfen sterben
    27.11.2007 | 10:57

    Sehr viele Kommentare zur aktiven Sterbehilfe können chronisch Kranke nicht verstehen. Vielleicht deshalb, weil Menschen darüber urteilen, die sich keine Vorstellung davon machen können, was es heißt unerträgliche Schmerzen oder schwerste Atemnot mit Erstickungsgefühlen zu haben und häufige Krankenhausaufenthalte mit emotionaler Deprivation, oft auch Kränkungen, auf sich nehmen zu müssen. Sie wissen nicht, wie es ist, wenn man regungslos die Tage verbringen muss und das Leben nicht mehr als lebenswert empfunden wird. Gerade in unseren Krankenhäusern ist es an der Tagesordnung, dass viel Schmerzen und Leid ertragen werden muss, weil Kenntnisse für Schmerztherapien fehlen, das Ärzte- und Pflegepersonal unterbesetzt ist etc. Daher stört mich an dieser Diskussion sehr, dass "lebensfrohe" - weil gesunde Menschen - darüber sich ein Urteil erlauben, wann ein schwer Kranker für sich in Anspruch nehmen darf, sich aus dieser häßlichen Lebenslage selbst zu befreien. Wer mehrmals im Jahr im Krankenhaus liegt und in den "Genuss" der reinen "Abfertigungspflege" kommt, dauergestresstes Pflegepersonal und Ärzte erlebt, dem wird die Lebensfreude bereits ohne Schmerzen, Atemnot etc. genommen. Wenn Kritiker der aktiven Sterbehilfe vorzeitige "unreflektierte" Suizide befürchten, dann müssen diese Mißstände beseitigt werden, denn es darf nicht vergessen werden, dass chronisch Kranke - dank der schlechten Versorgung - auch unter "psychischen Schmerzen" leiden.
    Aber auch bei besten Pflegebedingungen gibt es unerträgliche Krankheitszustände, welche jeden Tag nur noch zur reinen Qual werden lassen. Wäre hiervon das geliebte Haustier betroffen, wird es mit größter Selbstverständlichkeit eingeschläfert. Warum wird diese Form der Humanität nicht auch den Menschen zugestanden?

    Besonders erschütternd ist die vorhandene Doppelmoral: Jegliche medizinische Hilfe ist erwünscht und wird gesetzlich erwartet, wenn es darum geht, das Leben zu verlängern. Auch ich gehöre zu jenem Klientel, welches sein Leben der Pharmaindustrie und Medizin verdankt. Wenn es nun darum geht, mein "künstlich" verlängertes Leben nicht durch großes Leiden beenden zu müssen, dann erlaubt sich unsere Gesellschaft das Urteil, dass diese Form der medizinischen Hilfe nicht statthaft sei. Anstatt dessen erwartet sie, dass die Medizin dann zu einer Verlängerung des Leidensweges verhilft, weil eine Verkürzung angeblich als unethisch betrachtet wird. Liegt dies vielleicht daran, dass unsere Gesellschaft die Tatsache des Todes tabuisiert ? Jeder muss sterben. Die Frage ist nur wann und wie. Schwerkranke haben sich längst mit dieser Frage auseinander gesetzt. Deshalb sollten auch sie der Ansprechpartner für diese immens wichtige Frage sein.

  4. Edgar Dahl @ - Alexander Schatten
    27.11.2007 | 22:58

    Herzlichen Dank für den Kommentar! Stimmt, es lässt sich nicht ganz ausschließen, dass mit der Legalisierung des ärztlich-assistierten Suizids ein größerer Druck auf die Patienten ausgeübt werden mag. So könnten Verwandte aus egoistischen Gründen und Ärzte aus ökonomischen Gründen einem Patienten von einer weiteren Behandlung abraten und zu einem vorzeitigen Tod drängen. Man darf jedoch nicht übersehen, dass wir diese Situation schon jetzt haben. Das Problem des sozialen Drucks entsteht nicht erst mit der Legalisierung des ärztlich-assistierten Suizids oder der aktiven Sterbehilfe, sondern bereits mit der längst zulässigen passiven und indirekten Sterbehilfe. Bereits jetzt mögen Familien und Ärzte aus egoistischen oder ökonomischen Gründen Patienten von einer Weiterbehandlung abraten und damit zu einem vorzeitigen Tod bewegen.

  5. Monika Armand @ Edgar Dahl
    28.11.2007 | 11:46

    Ich kann mir nicht vorstellen, in welcher Form Betroffene von außen zum ärztlich assistierten Suizid genötigt werden könnten?

    Diese Befürchtung und ihr Stellenwert in der öffentlichen Diskussion ist wohl das Problem theoretisch abstrakter Bedenken ohne Bezug auf in der Regel vorkommende reale Fallkonstellationen.

    Eigentlich sind viele medizinische Behandlungen nicht ungefährlich. So werden immer wieder Todesfälle aufgrund drastischer Nebenwirkungen oder Medikamentenunverträglichkeiten bekannt. Dennoch kommt niemand auf die Idee, solche Medikamente generell zu verbieten.
    Bsp.: Das Medikament Propofol wird bei Untersuchungen und Narkoseeinleitungen eingesetzt. Es gibt bestimmte Patienten, welche auf dieses Medikament mit dem sog. Propofol-Infusionssyndrom reagieren. Für manche Betroffene führte der Einsatz von Propofol zum Tod, in günstigeren Fällen zu schweren Schmerzzuständen und Albträumen. Trotz der bekannten Fälle, wird das Medikament weiter eingesetzt.

    Anders beim ärztlich assistierten Suizid. Hier werden mögliche, in wenigen Einzelfällen vorhandene Risiken als Begründung für eine generelle Ablehnung herangezogen und damit Betroffenen das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende genommen.

    Das Beispiel aus Oregon zeigt doch deutlich, dass die dort gegebenen Möglichkeiten diese Befürchtungen nicht bestätigen konnten, sondern vielmehr zu einer Verbesserung der Situation für Betroffene und Angehörige geführt hat.

  6. Edgar Dahl @ Monika Armand
    28.11.2007 | 12:29

    Ja, ich denke, wir sind uns vollkommen einig, dass es keine empirischen Belege für die Behauptung gibt, dass das "Recht zu sterben" zwangsläufig zu einer "Pflicht zu sterben" führen wird.

    Mir erscheint die Regelung, die Oregon getroffen hat, denn auch am besten. Wenn ich überhaupt etwas an dieser Regelung zu kritisieren habe, dann die Bedingung, dass Patienten, die vom Death With Dignity Act Gebrauch machen wollen, terminal erkrankt sein müssen und eine geschätzte Lebenserwartung von nicht mehr als sechs Monate haben dürfen. Diese Einschränkung war bei der Einführung des Gesetzes sicher gerechtfertigt. Doch nach 10 Jahren guter Erfahrung mit der Praxis des ärztlich-assistierten Suizids könnte man auf diese Bedingung nun verzichten, so dass auch Patienten wie Ramon Sampedro ("Das Meer in mir"), die gut und gern noch 10, 20 oder gar 30 Jahre zu leben haben, das Gesetz in Anspruch nehmen können.

  7. Monika Armand Sterbehilfe und geschätzte Lebenserwartung
    28.11.2007 | 14:57

    Ich kann Herrn Dahls Kommentar nur bestätigen:

    "Wenn [..]kritisieren habe, dann die Bedingung, dass Patienten, die vom Death With Dignity Act Gebrauch machen wollen, terminal erkrankt sein müssen und eine geschätzte Lebenserwartung von nicht mehr als sechs Monate haben dürfen."

    Wie das Wort schon sagt geht es um eine "Schätzung". Welcher Arzt kann zuverlässig sagen, wie hoch die Lebenserwartung sein wird ? - Er kann "nur" schätzen.

    Und wer Mediziner kennt,weiß dass Mediziner eher zu optimistisch schätzen, um die Betroffenen und Angehörigen nach Möglichkeit nicht zusätzlich "psychisch" zu belasten.
    Andererseits gibt es keinerlei Kriterien, wie solche "Schätzungen" einigermaßen objektiviert durchzuführen sind.

    Und diese Regelung benachteiligt wohl die Mehrzahl Schwerkranker, deren Lebenserwartung einerseits unbestimmt ist, andererseits möglicherweise mit schwerem Leid (Schmerzen, Atemnot, "verdammt zum Nichtstun"...)verbunden ist, welches sie dann "tapfer" und mit "Demut" ertragen sollen, nur weil noch eine gewisse unbestimmte Lebenserwartung besteht.....

    Hier wird die Frage vernachlässigt, unter welchen Qualen dieses bevorstehende Leben bestritten werden muss und welche ethische Grundhaltung vertreten wird, wenn diesen Menschen die Wahl für einen selbstbestimmten!! Tod genommen wird !

    Fallbeispiel einer Mitpatientin:
    Frau, verheiratet, ca. 60 Jahre alt, seit 8 Jahren schwere COPD, seit ca. 4 Jahren mehrfache Krankenhausaufenthalte im Jahr, mehrfach bereits ITS-Aufenthalte, jeweils knapp dem Tod entronnen. Zustand zur Zeit: Trotz ständiger Sauerstoffgaben schwerste Atemnot mit Erstickungsangst bei der kleinsten Körperbewegung (auch längeres Sprechen nicht möglich). Folge: schwere Depression, keine Lebensfreude, Schmerzen, verdammt zur Regungslosigkeit, bettlägerig, kann keine Kontakte (auch nicht mehr per Telefon) pflegen etc.
    Lebenserwartung unbestimmt !

    Unsere Gesellschaft und das soziale Umfeld "verbietet" dieser Patientin freiwillig aus dem Leben zu scheiden?

    Wer sich in ihre Lage versetzt kann nur noch sagen: "Ja, wäre sie ein Hund und das Herrchen hätte diesen Hund lieb, dann....!

  8. Beate T. Ja, mein Tod gehört mir!
    28.11.2007 | 23:52

    Ich halte die Oregoner Lösung für nicht ausreichend. Wenn sie auch schon mal ein guter Anfang ist.
    Was aber ist mit den Patienten, die gar nicht mehr in der Lage sind, ein Medikament selbst einzunehmen? Diese sollten auf jeden Fall auch, wenn sie eine Patientenverfügung abgegeben haben, die Möglichkeit haben, ihr Leben beenden zu lassen.
    Was ist bei so schweren Zuständen, dass sich die Wartezeit als einzige Qual darstellt? Könnte man dafür Ausnehmeregelungen schaffen?
    Was ist mit Minderjährigen, die schwer leiden und keine Chance mehr auf ein lebenswertes Leben haben? Die sind bei der Oregoner Regelung auch ausgeschlossen.

    Ich bin grundsätzlich für Selbstbestimmung. Ich will mir einfach nicht vom Gesetzgeber vorschreiben lassen, wann ich zu sterben habe. Leichtfertig ihr Leben wegschmeißen werden doch die wenigsten Menschen.

    @Alexander Schatten: Zum Thema "tatsächlicher oder eingebildeter Druck": Ich kann mir eine Meinung zu solchen Fragen immer dann sehr gut bilden, wenn ich versuche, mich selbst in diese Lage hinein zu versetzen. Ich stelle mir also vor, ich bin die Schwerkranke ohne Aussicht auf Besserung. Meine Kinder müssen mich pflegen und / oder viel Geld für mich investieren. Ich sehe, dass das ein großes Opfer von ihnen ist. Ich möchte, dass dieser Zustand meiner Kinder beendet wird und sie mal wieder aufatmen können. Da ich eh nichts mehr vom Leben zu erwarten habe und es mir sowieso nicht gut geht, entscheide ich mich für´s Sterben. - Ja, wo liegt da das Problem? ES ist MEINE Entscheidung!

  9. Alexander Schatten Ergänzung
    29.11.2007 | 08:43

    Ich möchte etwas zu meinem ersten Kommentar ergänzen: Ehrlich gesagt, glaube ich weniger, dass tatsächlich in vielen Fällen "externer" Druck etwa von Ärzten oder Angehörigen ausgeübt werden würde (obwohl das natürlich passieren könnte).

    Ich mache mir eher um den "inneren" Druck Sorgen. Wenn ich schwerkrank bin, und Sterbehilfe prinzipiell ein Thema ist, dann könnte ich mir bei mir selbst bspw. durchaus vorstellen, dass ich mich selbst unter diesen Druck setze. Man kommt sich als Belastung vor, möchte den anderen etwas ersparen usw.

    Also ich persönlich habe, wenn ich Bedenken habe, eher diesen Aspekt vor Augen.

    Allerdings nochmals: ich bin in dieser Sache sehr gespalten, und stehe prinzipiell der Entscheidungsfreiheit sehr offen gegenüber.

  10. Edgar Dahl @ - Alexander Schatten
    29.11.2007 | 09:33

    Ich verstehe. Auf diese Sorge hat Beate allerdings bereits eine treffende Antwort gegeben: Wenn ich mich aus guten Gründen als eine Belastung für andere empfinde und mich dazu entschließe, meinem Leben ein Ende zu setzen, ist es MEINE Entscheidung. In diesem Sinne kann es also kein Problem wirkliches geben. Möglicherweise kann man aber das oben erwähnte "aus guten Gründen" bezweifeln, also annehmen, dass sich manche Patienten ungerechtfertigterweise als eine Last empfinden und diesem inneren Druck folgend in den Tod gehen. Ist das Ihre Sorge?

    Beate hat mal wieder den Nagel auf den Kopf getroffen, als sie auf die beiden verbleibenden Probleme jedes ärztlich-assistierten Suizids aufmerksam gemacht hat: Was ist mit den Kindern und was ist mit denen, die außerstande sind, eine letale Dosis eines Medikaments einzunehmen - sei es, dass sie gelähmt sind oder auch einfach nur Schluckbeschwerden haben.

    Bin gerade in Eile, um zu einer Tagung nach Bonn zu fahren, werde aber am Samstag darauf antworten.

  11. Alexander Schatten @Edgar Dahl: Ganz genau
    29.11.2007 | 11:21

    "Möglicherweise kann man aber das oben erwähnte "aus guten Gründen" bezweifeln, also annehmen, dass sich manche Patienten ungerechtfertigterweise als eine Last empfinden und diesem inneren Druck folgend in den Tod gehen. Ist das Ihre Sorge?"

    Das ist ganz genau mein Punkt.

    Ich glaube, das ist jetzt aber ein bissl eine andere Diskusion, dass viele Menschen ganz glücklich sind, wenn sie bestimmte Freiheiten nicht haben. Oder anders ausgedrückt: Freiheit kommt immer mit einem Preis. Freiheit benötigt ein großes Maß an Eigenverantwortung und selbständigem Denken. Das kann auch belasten und fordern.

    Nun soll dies nicht den Eindruck erwecken, ich wäre "gegen Freiheit", aber gerade in existentiellen Situationen kann das auch sehr schwierig werden und da könnte es für so manchen weniger belastend sein, wenn er weniger Wahlmöglichkeiten hat.

  12. Monika Armand Bedenken: Sterbehilfe als "Opfer" für die Angehörigen
    29.11.2007 | 17:04

    ...dürfte meines Erachtens nur ganz selten tatsächlich zutreffen, z.B. etwa bei Menschen mit einer sog. abhängigen Persönlichkeitsstörung. Und sogar dieses Klientel hätte größte Schwierigkeiten, sich nur aus dem Grund zu töten, um die Angehörigen nicht zu belasten.

    Wer wegen seines Leidens schon den Wunsch entwickelt hat, zu sterben, der hat eher das umgekehrte Problem: im Regelfall, wollen Angehörige den Todeswunsch nicht akzeptieren. Betroffene werden mit Durchhalteparolen und Widerstand konfontiert, so dass man sich eher dafür opfert, den Anderen zuliebe länger zu leiden.

    Bei allem wird nämlich vergessen, wie sehr "Mensch" am Leben hängt, was sich doch deutlich auch an den Erfahrungen in Oregon ablesen lässt.

    So ist z.B. aus der Suizidforschung bekannt, dass viele ihren Suizid so gestalten, dass sie garantiert rechtzeitig gefunden werden und viele erfolgreiche Suizide daher sogar "Unglücksfälle" sind(weil nicht rechtzeitig aufgefunden).

    Und: da man so sehr am Leben hängt, erträgt auch der schwer Leidende sein Leid oft lange mit sehr viel Geduld, in der Hoffnung, sein Leiden werde sich bessern. Erst dann, wenn diese Hoffnung zunehmend schwindet, weil sich das Leiden verschlechtert, wird der Wunsch sterben zu dürfen größer.

    Bedauerlich ist, dass in der Politik Menschen auf die Gesetzgebung zur aktiven Sterbehilfe Einfluß nehmen, die sich ausschließlich theoretisch mit diesem Thema auseinandergesetzen, ohne dem betroffenen Klientel genau zuzuhören.....

  13. Edgar Dahl Die Hoffnung stirbt zuletzt
    01.12.2007 | 12:34

    Stimme Monika Armand voll zu. Die Berichte aus Oregon zeigen, dass terminal Erkrankte eher damit zu kämpfen haben, dass ihre Freunde und Familie sie an der Selbsttötung zu hindern als zu ermuntern suchen. Dies ist ja auch nur zu verständlich. Niemand möchte einen Menschen, den man liebt, so einfach gehen lassen. Selbst im Angesicht einer infausten Prognose bewahren sie sich die Hoffnung auf ein Wunder: "Deine Ärzte mögen sich geirrt haben!", "Vielleicht gibt es doch noch einen Arzt, der dir helfen kann!", "Möglicherweise wird schon bald ein Medikament entwickelt, das dich retten kann!" etc.

  14. Edgar Dahl Das Gespenst der Freiheit
    01.12.2007 | 13:02

    @ - Alexander Schatten

    Freiheit hat seinen Preis. Dieser Preis besteht vor allem in der Verpflichtung, ganz allein verantwortliche Entscheidungen treffen zu müssen. Da nicht jeder diser Verpflichtung gewachsen ist, mag es viele Menschen geben, die die Freiheit eher als Last denn als Gewinn betrachten.

    Obgleich ich mich als einen Liberalen oder gar einen "Libertarian" begreife, habe ich mich zuweilen gefragt, ob manche Einschränkungen der persönlichen Freiheit nicht doch in unser aller Interesse sind.

    In einer liberalen Gesellschaft würde jedermann, der volljährig und zurechnungsfähig ist, Zugang zu einem Mittel wie Natrium-Pentobarbital haben, mit dem er sich gegebenenfalls das eigene Leben nehmen könnte.

    Aber stellen wir uns mal vor, dass jeder in seinem Nachtschrank ein solches Mittel hätte, mit dem er sich problemlos "aus dem Leben stehlen" könnte. Wieviele würden wohl aus einer bloßen Laune oder Verärgerung heraus zu diesem Mittel greifen?

  15. Beate T. Freiheit
    02.12.2007 | 01:18

    Ja, es ist schon sinnvoll, wenn die Gesellschaft uns davor bewahrt, in Kurzschlussreaktionen Dummheiten zu begehen, die wir hinterher bereuen würden (bzw. im Falle des Todes: die wir nicht wirklich wollen).

    Die Gesellschaft hat somit die Aufgabe, herauszufinden, ob wir etwas (und vor allem etwas mit so großer Wirkung!) wirklich wollen oder nicht. Wir wissen aus Erfahrung, dass Menschen eigentlich leben wollen. Nur in Situationen, in denen es uns so schlecht geht, dass das Leben nur noch eine Qual ist und dass wir auch keine Aussicht mehr auf Besserung des Zustandes haben, kommt es höufiger vor, dass Menschen allen Ernstes auch wirklich gehen wollen. Um das herauszufinden, ob das im konkreten Fall auch wirklich so ist, können wir uns verschiedener Methoden bedienen. Entweder wir lassen denjenigen das über einen bestimmten Zeitraum hinweg immer wieder bestätigen oder wir lassen ihn psychologisch betreuen und lassen das den Psychologen herausfinden, ob derjenige wirklich von sich aus sterben will oder ob er von außen Stehenden dazu gedrängt wird.

    Die Einschränkung unserer Freiheit darf also nur so weit gehen, dass wir vor Folgen geschützt werden, die nicht in unserem Sinne sind. Sie darf niemals so weit gehen, dass wir gegen unseren Willen zu etwas gezwungen werden, was wir allen Ernstes nicht wollen!

    Zu den Menschen, die sich eine Einschränkung ihrer Freiheit wünschen, weil es dann ja so bequem ist und sie nicht mehr so dolle mitdenken und mit entscheiden müssen: Sollen DIESE Menschen ganz nach ihrem Willen die Freiheitsbeschränkung bekommen! Wenn sie sich dafür entscheiden, ist das ja immerhin auch eine Entscheidung. Diese Menschen dürfen jedoch nicht verlangen, dass auch gleich alle anderen Menschen, die mit dieser Freiheitsbeschränkung nicht leben wollen, von selbiger mit ergriffen werden!

  16. Edgar Dahl Angst vor der eigenen Courage
    02.12.2007 | 04:11

    Beate hat mal wieder die Antwort auf meine Frage vorweggenommen. Dass einige befürchten, von ihrer Freiheit einen falschen Gebrauch zu machen, kann keine Rechtfertigung dafür sein, sie allen anderen vorzuenthalten.

    Meine Frage - "Was wäre, wenn jeder Zugang zu einer letalen Dosis eines Schlafmittels hätte?" - war daher auch eher rhetorischer Natur:

    Wer psychisch labil ist und sich selbst nicht über den Weg traut, würde sich die besagte Dosis Natrium-Pentobarbitals nie aushändigen lassen und in seinen Nachtschrank stellen - allein aus Angst, dass er oder sie das Mittel im Affekt oder einem bloßen Impuls folgend einnehmen könnte.

  17. Edgar Dahl Soll doch jeder nach seiner Facon das Zeitliche segnen
    02.12.2007 | 05:47

    Wie schon angesprochen, besteht ein entscheidender Nachteil des ärztlich-assistierten Suizids (ÄAS) darin, dass nicht jeder von ihm Gebrauch machen kann, sei es dass er vollends gelähmt ist oder auch einfach nicht mehr schlucken kann. Obgleich es technische Möglichkeiten geben mag, dieses Problem zu umgehen, wäre es in der Tat besser, wenn neben dem ÄAS auch die freiwillige aktive Sterbehilfe (FAS) legalisiert werden würde. Ich halte die Aussichten, den ÄAS politisch durchgesetzt zu bekommen, nur für weit besser, als die FAS durchgesetzt zu bekommen. Oregon scheint mir daher - zumindest von einem pragmatischen Standpunkt aus - auch der richtigere Einstieg zu sein. Wenn man mit dem ÄAS über einen längeren Zeitraum hinweg gute Erfahrungen gemacht hat, mag man einen Schritt weiter gehen und auch auf die Freigabe der FAS drängen. Letztlich wäre es schließlich das Beste, wenn jeder "nach seiner Facon das Zeitliche segnen" könnte - sei es durch passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe, aktive Sterbehilfe, terminale Sedierung oder ärztlich-assistierten Suizid.

    Es gibt Zahlen, die zeigen, dass die Mehrzahl der Menschen lieber von der freiwilligen aktiven Sterbehilfe als vom ärztlich-assistierten Suizid Gebrauch machen würden. Ich finde das eigentümlich. Hat jemand eine Erklärung dafür?

  18. Monika Armand Lieber FAS als ÄAS = Frage der Vertrautheit
    02.12.2007 | 11:07

    Es gibt Zahlen, die zeigen, dass die Mehrzahl der Menschen lieber von der freiwilligen aktiven Sterbehilfe als vom ärztlich-assistierten Suizid Gebrauch machen würden. Ich finde das eigentümlich. Hat jemand eine Erklärung dafür?

    Ärzte sind per Eid zunächst verpflichtet, Leben zu retten, zu erhalten und zu verlängern. Diese Haltung haben Ärzte verinnerlicht. So zögern viele Ärzte,wenn ein höhere Dosierungsbedarf entsteht, (z.B. bei Schmerzmitteln oder bronchienerweiternden Mitteln) die höhere Dosierung zu verabreichen. Die Begründung: Schmerzmittel haben Nebenwirkungen, bei Opiaten die Angst vor Abhängigkeiten für bronchienerweiternde Mittel die Sorge, dass bei einem ITS-pflichtigen Status Asthmaticus die Grenze der Dosierung per vorheriger Gewöhnung erreicht ist und daher keine Hilfe mehr möglich sein wird.(= tödl. S.A.). Ich selbst war in einer solchen Situation (Schmerzen und schwerste Atemnot) und bekam weitere Mittel erst, als ich mein Patiententestament handschriftlich geändert und direkt dem Chefarzt überreicht hatte. Darin habe ich bestätigt, dass ich die Gefahr der Unbehandelbarkeit eines weiteren Status Asthmaticus in Kauf nehme, wenn im Augenblick die Dosierung erhöht wird.

    Ich denke, man darf diese Situation durchaus verallgemeinern. Es ist quasi Klinikalltag! Ein weiterer wichtiger Grund ist, dass Ärzte sehr wenig Zeit haben und Schwerkranke über die Tragweite der eigenen Situation vielmehr mit vertrauten Personen sprechen und diese auch um Hilfe gebeten werden, weil ÄAS grundsätzlich gegen die ärztliche Ethik geht. Kein Arzt will ein Todesengel sein, also tut er lieber nichts. So ist eine gängige Erfahrung des Krankenpflegepersonals, dass gerade Ärzte nach Möglichkeit den weiteren Kontakt zu Patienten meiden, bei welchen die medizinisch mögliche Hilfe (im Sinne einer Lebensverlängerung) ausgereizt ist. Ich schätze, dass Ärzte hier an die Grenzen der eigenen psychischen Belastbarkeit stossen. Das Medizinstudium befähigt nämlich nicht zum kompetenten Umgang mit schwerem Leid und dem Tod. Im Berufsalltag des Mediziners spielen aber gerade diese Elemente immer wieder eine große Rolle. Damit müssen Mediziner alleine fertig werden.....

  19. Edgar Dahl @ - Monika Armand
    02.12.2007 | 16:43

    Ich fürchte, jetzt haben wir aneinander vorbei gesprochen. Es gibt Zahlen, die zeigen, dass Ärzte eher bereit sind, sich an einem assistierten Suizid als an einer aktiven Sterbehilfe zu beteiligen. Und es gibt Zahlen, die zeigen, dass Patienten lieber von der aktiven Sterbehilfe als vom assistierten Suizid Gebrauch machen möchten.

    Dass sich Ärzte eher zu einer Assistenz beim Suizid bereit erklären, ist sicher nicht weiter verwunderlich. Wie sicher die meisten von uns, möchten sie gerne so wenig wie möglich in die Tötung eines Menschen involviert sein; und ein Rezept für ein tödliches Medikament auszustellen, ist allemal einfacher, als eine tödliche Injektion zu verabreichen.

    Doch warum Patienten die aktive Sterbehilfe dem assistierten Suizid vorziehen, ist mir, ehrlich gesagt, schleierhaft.

  20. Monika Armand @ Dahl: Unterschied zwischen aktiver Sterbehilfe und ärztlich assistierte Sterbehilfe
    02.12.2007 | 17:34

    Offenbar brauche ich hier Hilfe.

    Was ist denn genau dann der Unterschied?

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