26. März 2010, 22:41
Schluss mit der Religion und zurück zur Philosophie! Dank meines Gastes geht es ab heute um die Willensfreiheit. Andreas Müller verteidigt in seinem Beitrag eine Position, die sich nur schwer in die herkömmlichen Schubladen von Kompatibilismus und Inkompatibilismus stecken lässt. Doch lesen Sie selbst.
Andreas Müller ist Redakteur des Humanistischen Pressedienstes und Leitender Redakteur von darwin-jahr.de. Als Essayist und Kommentator ist er bekannt für seine spitze Feder. Seine als e-Book kostenlos erhältliche Harry-Potter-Parodie Terry Rotter und der Stein des Anstoßes gewann 2006 den Palm Paper Award als bester Roman. Erst kürzlich erschien sein Buch „Das Prometheus Trio“.
Wir sind frei, denn alles ist vorherbestimmt
Wir sind frei, weil Ursachen unsere Entscheidungen bestimmen. Und die libertarische Willensfreiheit würde zur Moral- und Gesetzlosigkeit führen. So lauten die beiden provokanten Thesen, die ich im Folgenden erörtern werde. Außerdem hoffe ich, mehr Klarheit in die Debatte über die Willensfreiheit bringen zu können.
Argumentationsfehler von Libertariern
Bücherregale mit ellenlangen Ausführungen wurden gefüllt mit Argumentationen, warum wir unbedingt an die libertarische Willensfreiheit glauben müssten. Wäre sie falsch, könnten wir angeblich niemanden mehr bestrafen, noch eine Ethik begründen. Tatsächlich trifft genau das auf den Libertarismus zu und nicht auf den Determinismus.
Der christliche Philosoph J.P. Moreland definiert in seinem Buch mit dem passenden Titel In Defense of Miracles: A Comprehensive Case for God's Action in History die libertarische Willensfreiheit wie folgt: „Hat man die Wahl, entweder A (die Hand heben und abstimmen) oder B (den Raum verlassen) zu tun, dann determiniert nichts, welche Wahl getroffen wird“ (137). Nichts, wohlgemerkt, auch nicht die eigenen Gründe der Person, bestimmt die Entscheidung. Es gibt also keinen Grund, warum wir entweder die Hand heben oder den Raum verlassen. Stattdessen wenden Agenten, so Moreland, ihre eigenen „kausalen Kräfte“ (137) an und entscheiden sich auf diese Weise für A oder B. Natur und Ursprung dieser „kausalen Kräfte“ erläutert Moreland nicht. „Wenn Agenten A gewollt haben, hätten sie auch B wollen können, ohne dass etwas innerhalb oder außerhalb ihres Wesens anders gewesen wäre“ (137-8), erfahren wir schließlich.
Das ist eine durchaus repräsentative Definition des Libertarismus, wie sie auch nicht-christliche Philosophen verwenden. Auf den Punkt gebraucht: Libertarier gehen davon aus, dass wir uns unter exakt identischen Bedingungen anders entscheiden könnten, als wir es tun. Wir selbst sind die unmittelbaren Ursachen unserer Entscheidungen und keine anderen Ursachen führen zu diesen Ursachen. Nun argumentiert Moreland allerdings, dass Personen ihre Entscheidungen „aufgrund irgendeines Grundes R“ treffen würden, wohl da die Ermangelnung eines Grundes jedweder Art für unsere Entscheidungen keine Meinungsfreiheit ermöglichen würde, wie sie irgendjemand anstreben könnte. Allerdings hat dieser Grund R, wie Moreland feststellt, nichts mit Wissen, Vernunft, Persönlichkeit, etc. der Person zu tun, welche die Entscheidung trifft, noch mit äußeren Einflüssen. Ein undefinierter Grund, der keinen Bezug hat zu unserer Person, ist jedoch ebenso wertlos wie gar kein Grund oder reiner Zufall, wenn man die Verantwortlichkeit des Menschen für seine Taten begründen möchte.
Nehmen wir an, es gäbe zwei absolut identische Dimensionen und in beiden Dimensionen den gleichen Mann mit den gleichen Erfahrungen, einer identischen Persönlichkeit, identischen Interessen, etc., jeweils namens Frank. In einer Dimension raubt Frank eine Bank aus, in der anderen Dimension tut er das nicht. Ist der Libertarismus wahr, dann ist keiner der beiden Franks für seine Taten verantwortlich. Die Franks wissen nicht einmal, warum sie so gehandelt haben, wie sie es taten. Noch weiß dies irgendjemand sonst. Denn ihre jeweilige Entscheidung wurde durch etwas ausgelöst, was sich weder innerhalb noch außerhalb ihres Wesens befindet. Die Franks sind also nicht die Herren im eigenen Haus, denn ihre Entscheidungen werden von irgendeinem Grund R getroffen, der nichts mit ihnen und mit der Welt, in der sie leben, zu tun hat.
Wer könnte unseren Bankräuber Frank ruhigen Gewissens für seine Tat bestrafen? Und wozu? Schließlich hat Frank nicht die geringste Ahnung, warum er die Bank ausgeraubt hat. Er wollte das auch nicht, aber seine „kausale Kraft“, der ominöse „Grund R“, hat ihn dazu gezwungen. Wir könnten das Verhalten von Frank durch eine Strafe nicht verändern und niemanden vor ihm schützen. Wenn die Libertarier recht haben, dann könnte jeder Mensch jederzeit zum Bankräuber werden, oder zum Mörder, oder zum Tyrannen. Und keiner wüsste, wie es dazu kommt. Es würde einfach so passieren. Der Libertarismus führt also zur Gesetzlosigkeit, da Gesetze ihre Wirkung verlieren, wenn wir nicht mehr aufgrund von Gründen handeln. Aber nicht nur das: Ist der Libertarismus wahr, gibt es keine Grundlage mehr, auf derer wir eine Ethik gleich welcher Art begründen könnten. Menschen wären dann schließlich nicht in der Lage, ihr Verhalten selbst zu bestimmen und auch wenn ethische Argumente sie zu einem bestimmten Verhalten ermutigten, würden sie letztlich nicht aufgrund ihrer Überzeugung handeln, sondern ihr Verhalten würde ausgelöst von dem mysteriösen Grund R, von gar keinen Grund oder von der unerfindlichen „kausalen Kraft“.
Ist die Willensfreiheit eine Illusion?
Die Philosophin Dana Nelkin argumentiert in ihrem Essay The Sense of Freedom ebenfalls für die libertarische Willensfreiheit. Sie entwickelt ihr Argument auf Grundlage der Tatsachenbehauptung:
„Rationale Akteure haben aufgrund ihrer Natur als rationale Akteure einen Eindruck, dass sie frei sind.“ Ferner: „Diese Behauptung besitzt ein hohes Maß an intuitiver Plausibilität: Gerade, wenn wir rational überlegen, was wir tun sollen, wird uns mit der höchsten Wahrscheinlichkeit bewusst, dass wir uns als frei empfinden. Sogar Willensfreiheits-Skeptiker, die überzeugt sind, dass sie nicht frei sind, geben oftmals zu, ein Freiheitsgefühl zu empfinden, wenn sie darüber nachdenken, was sie tun sollen.“
Ich behaupte, dass dies falsch ist. Das zentrale Problem der Debatte über die Willensfreiheit ist die Terminologie. Die Libertarier meinen nämlich etwas mit „Willensfreiheit“, was kein normaler Mensch mit „Willensfreiheit“ meint. Das ist auch der Grund, warum sie selbst immer wieder vergessen, worüber sie sprechen. Erinnern wir uns an die Definition der libertarischen Willensfreiheit und übersetzen die Prämisse von Dana Nelkin entsprechend der Bedeutung des Libertarismus:
„Rationale Akteure haben aufgrund ihrer Natur als rationale Akteure einen Eindruck, dass sie ihre Entscheidungen nicht aufgrund wohlüberlegter Gründe treffen, sondern entweder auf Basis von irgendeinem Grund R, der nichts zu tun hat mit inneren und äußeren Ursachen wie den Wünschen der Akteure, oder wegen gar keinem Grund.“
Ich behaupte, dass kein geistig gesunder Mensch auf der Welt diesen Eindruck hat. Das Problem besteht darin, dass Nelkin offenbar vom kompatibilistischen Freiheitsbegriff ausgeht, ohne es zu bemerken. Was sie wahrscheinlich meint, ist:
„Rationale Akteure haben aufgrund ihrer Natur als rationale Akteure einen Eindruck, dass sie ihre Entscheidungen auf Grundlage ihrer eigenen Überlegungen treffen können.“
Das ist eine intersubjektiv nachvollziehbare Aussage. Und es ist eben das, was Deterministen sagen, denn die eigenen Überlegungen einer Person sind Ursachen, welcher ihrer Handlung vorausgehen und diese auslösen können. Unsere Fähigkeiten zur Rationalität, Selbstkontrolle und Selbstreflektion können selbstverständlich die Ursachen unserer Entscheidungen sein. Libertarier scheinen zu glauben, dass Deterministen dies bezweifeln würden und dabei sind sie es selbst, die das bezweifeln. Diese Fähigkeiten zur Rationalität, Selbstkontrolle und Selbstreflektion sind ein Teil unserer Natur und wirken in Interaktion mit unserer Umwelt.
Ein Beispiel: Wir denken darüber nach, ob wir unsere Tochter in die Hauptschule oder ins Gymnasium schicken sollen. Wir wägen ab, was dafür spricht und was dagegen. Sie war in der Grundschule nur durchschnittlich gut und das Gymnasium könnte darum sehr schwierig für sie werden. Andererseits ist eine hohe Bildung wichtig, wenn man einen guten Beruf finden möchte. Irgendwann gelangen wir zu dem Ergebnis, dass wir unserer Tochter die Entscheidung selbst überlassen, nachdem wir sie gründlich über ihre Optionen informiert haben. Dieses Ergebnis ist zustandegekommen in Folge einer Kausalkette.
Wir sind einem logischen Weg gefolgt, sind dabei einmal auf der Hauptschul-Straße gefahren und einmal auf der Gymnasium-Straße. Schließlich haben wir die Ausfahrt genommen auf die Tochter-Selbstbestimmungs-Straße. Aber niemals ist irgendwo ein unergründlicher „Grund R“ hereingekommen und hat uns dazu gebracht, eine uns völlig rätselhafte Entscheidung zu treffen. Ob dieses Ergebnis nun im Sinne des Determinismus von vorne herein feststand, in einer Weise, die kein Mensch wird jemals voraussehen können, ist für unser alltägliches Leben irrelevant, zugleich ist die Wahrheit des Determinismus an sich notwendig für unsere Fähigkeit zur Selbstbestimmung. Schließlich ist Selbstbestimmung nur dann möglich, wenn wir als Resultat vorangehender Ursachen, wie der Abwägung verschiedener Optionen, Entscheidungen treffen können.
Das, was die allermeisten Menschen mit „Willensfreiheit“ meinen, nämlich die Handlungsfreiheit (man kann so handeln, wie man möchte), ist also keineswegs eine Illusion – eben weil der Determinismus wahr ist und weil Geist und Körper identisch sind. Wären Geist und Körper nicht identisch, würde nämlich gerade dieser mysteriöse Grund R ins Spiel kommen, der unser Verhalten von inneren und äußeren natürlichen (von uns prinzipiell nachvollziehbaren) Ursachen unabhängig festlegen würde. In der Tat ist Libertarismus ohne Körper-Geist-Dualismus schwer vorstellbar, weil dieser Grund R empirisch alles andere als nachgewiesen oder auch nur naheliegend ist.
Die Relevanz für das Strafrecht
Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Debatte über die Willensfreiheit eine Relevanz für das Strafrecht hätte. Wie wir gesehen haben, könnte man ein Strafrecht jedweder Art als Libertarier gar nicht rechtfertigen. Es bleibt also eine Debatte unter Deterministen.
Was meinen Durchschnittsmenschen damit, wenn sie sagen: „Der Täter hätte auch anders handeln können“? Haben die Libertarier recht, dann meinen sie: „Der Täter hätte von einem mysteriösen Grund R oder von gar keinem Grund dazu gebracht werden können, anders zu handeln, als er das auf Grundlage seines Wissens, seiner Vernunft und Persönlichkeit getan hat.“ Habe ich recht mit meiner Vermutung, dass die meisten Menschen intuitiv vom Kompatibilismus ausgehen, dann meinen sie damit: „Der Täter hätte auch anders handeln können, wenn ihn seine Überlegungen zu einem anderen Ergebnis geführt hätten.“ Auch gehen die Fragenden davon aus, dass die Handlungsfreiheit des Täters nicht eingeschränkt war, etwa aufgrund von Zwang, Drogen, einer Geisteskrankheit, etc.
Die Menschen sind also bereits auf der richtigen Spur und so auch unser Strafrecht. Nun könnten wir allerlei Argumente zu Rate ziehen, warum man Menschen härter oder weniger hart bestrafen sollte: Abschreckung, Rehabilitation, Schutz der Öffentlichkeit, und so weiter. Wenn wir dabei nicht vom Determinismus ausgehen, können wir uns das alles ersparen, weil in einem solchen Falle ohnehin niemand aufgrund von nachvollziehbaren und beeinflussbaren Ursachen Verbrechen begehen würde, sondern aus gänzlich rätselhaften Gründen, die in keinem Verhältnis stehen zu Belohnungen, Strafen oder Präventionsmaßnahmen.
Fazit
Ein Strafrecht und eine Ethik lassen sich prinzipiell nur auf der Grundlage des Determinismus begründen. Libertarier und solche Deterministen, welche die Handlungsfreiheit prinzipiell leugnen – hier bezeichnet als „Inkompatibilisten“ – sind Fatalisten. Die meisten Menschen gehen intuitiv vom Kompatibilismus, wie er hier definiert wurde, aus, und haben damit aller Wahrscheinlichkeit nach recht. Also entspricht die Willensfreiheit der Handlungsfreiheit, wie sie im philosophischen Diskurs, etwa von Michael Schmidt-Salomon, vertreten wird. Diese ist in moralphilosophische Überlegungen und in die Debatte um das Strafrecht einzubeziehen, was ohnehin bereits geschieht.
Andreas Müller Empfehlung zum Thema: „Sense and Goodness Without God“ von Richard Carrier
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