Demjanjuk – Hirnforschung – Schuld

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Soll man John Demjanjuk überhaupt noch den Prozess machen, fragen sich die Menschen angesichts der Bilder von der Überführung des 89-jährigen Greises vom Münchner Flughafen in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim – eines kranken alten Mannes, an dem ein Urteil ohnehin nicht mehr vollstreckt würde?

Natürlich sollte man. Denn die Verbrechen, welche die Staatsanwaltschaft München I dem mutmaßlichen ehemaligen Aufseher des Vernichtungslagers Sobibór zur Last legt, verjähren nicht: Beihilfe zum Mord in mindestens 29.000 Fällen.

Der Fall Demjanjuk ist aber nicht nur juristisch wichtig. Er ist auch angetan, ein Schlaglicht auf die Diskussion über Schuld, Verantwortung und Willensfreiheit zu werfen, wie sie in den letzten Jahren von einigen Neurobiologen angestoßen wurde. Denn wenn die Protagonisten der Debatte Recht behielten, gäbe es in der Tat keinen Grund, diesen Prozess noch zu führen.

Für Spektrum der Wissenschaft führte ich im Jahr 2000 zusammen mit Reinhard Breuer ein Gespräch mit dem Hirnforscher Gerhard Roth und dem Philosophen Gerhard Vollmer. Roth äußerte darin die Überzeugung, „spätestens in zehn Jahren hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass es Freiheit etwa im Sinne einer subjektiven Schuldfähigkeit nicht gibt.“ Auf unsere Nachfrage hin, ob man Menschen dann überhaupt noch bestrafen könne, steckte Vollmer mit diesen Worten den juristischen Rahmen ab:

Es gibt insgesamt vier verschiedene Funktionen von Strafe. Erstens die Spezialprävention: Strafe, damit die konkrete Person eine begangene Tat nicht wiederholt; zweitens die Generalprävention, also die allgemeine Abschreckung. Drittens gibt es den Schutz der Gesellschaft: Man sperrt einen Täter so lange ein, bis er – hoffentlich – geläutert ist, notfalls "lebenslänglich". Diese drei Funktionen von Strafe werden durch eine deterministische Strafauffassung nicht hinfällig. Die vierte Funktion aber, die man früher als wesentlich erachtet hat, nämlich das Sühnen einer Schuld, wird entfallen, weil der Mensch nicht mehr im herkömmlichen Sinne "schuldig" sein kann. 

Im Fall Demjanjuk bedeutet Spezialprävention, man würde ihn bei einem Schuldspruch zur eigenen Abschreckung bestrafen, auf dass er „es“ hinterher nie wieder tue. Generalprävention heißt, man inhaftiert Demjanjuk, um andere (potenzielle) Täter von Genozid-Verbrechen abzuschrecken. Zum Schutz der Gesellschaft würde man Demjanjuk inhaftieren, damit er (zumindest während der Haftzeit) niemandem mehr in einer Weise Leid zufügen könnte, wie er es mutmaßlich in Sobibór tat.

Diese drei Funktionen von Strafe aber sind auf den Fall Demjanjuk nicht mehr anwendbar. Sich den Angeklagten als anhaltende Gefahr für andere vorzustellen, die man durch seine Inhaftierung schützen müsse, ist lächerlich; potenzielle Verbrecher gegen die Menschlichkeit wird ein Prozess des Münchner Landgerichts gegen einen fast 90-Jährigen, der in den vergangenen Jahrzehnten ein „glückliches Leben“ geführt haben dürfte, kaum von ihrem Tun abhalten. Und ihn selbst durch Urteilsvollstreckung von weiteren Taten abzuschrecken ist ebenfalls absurd, denn dieser Mann wird so oder so niemandem mehr gefährlich – allenfalls noch mit Worten.

Wenn wir den Prozess dennoch wollen, dann nur im Hinblick auf die vierte Funktion von Strafe: die Feststellung einer persönlichen Schuld.

Für Gehirn&Geist 5/2006 fragte ich die Rechtswissenschaftler Björn Burkhardt und Reinhard Merkel, wie Strafrechtler die Bedeutung der zu büßenden persönlichen Schuld bewerten – jener vierten Funktion von Strafe eben, die ins Gerede gekommen ist. Merkels Antwort lautete:

Die Rechtswissenschaft hat in der jüngeren Vergangenheit diese Idee einer zu büßenden Schuld mehr und mehr ins Abseits geschoben – ohne jede Inspiration durch die Hirnforschung. Ich bezweifle jedoch, dass wir auf die Schuldzuschreibung ganz verzichten können. Es genügt nicht, nach einer Straftat den Leuten zu sagen: »Wir sorgen schon dafür, dass dieser Mensch das nie wieder macht – entweder er ist hinreichend abgeschreckt oder therapiert, oder wir halten ihn in Sicherheitsverwahrung.« Die Reaktion der Leute wäre: »Dass er das nicht wieder tut, ist ja schön und gut. Aber er hat die Tat nun einmal begangen, da ist noch etwas offen in der Rechnung.« Es muss also etwas hinzukommen, damit die vom Täter gebrochene Norm in ihrer Geltung wiederhergestellt werden kann. Die Justiz gleicht in dieser Hinsicht einer Reparaturanstalt für die symbolische Wiederherstellung verletzter Normen. Wer eine Norm bricht, muss für ihre »Reparatur« bezahlen.

Genau darum geht es allein noch in dem Prozess gegen Demjanjuk, dem vielleicht letzten bedeutenden Kriegsverbrecherprozess aus der NS-Zeit: Es soll eine Schuld festgestellt werden. Eine Schuld, die es individuell zu büßen gilt.

Eine solche Schuld gebe es nicht, weil es in Wahrheit keine Willensfreiheit und damit auch keine Verantwortung gebe, lautet die Argumentationskette aus der Hirnforschung. Freilich würde man die Praxis unseres Strafrechts dennoch beibehalten und Verurteilte immer noch bestrafen – nur nicht mehr aus vier, sondern lediglich aus drei Gründen.

Der Fall Demjanjuk zeigt, dass diese Argumentation problematisch ist. Wer den Prozess gegen Demjanjuk befürwortet, urteilt gleichzeitig gegen die Argumentation aus der Hirnforschung.

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Veröffentlicht von

Carsten Könneker Zu meiner Person: Ich habe Physik (Diplom 1998) sowie parallel Literaturwissenschaft, Philosophie und Kunstgeschichte (Master of Arts 1997) studiert – und erinnere mich noch lebhaft, wie sich Übungen in Elektrodynamik oder Hauptseminare über Literaturtheorie anfühlen. Das spannendste interdisziplinäre Projekt, das ich initiiert und mit meinen Kollegen von Spektrum der Wissenschaft aus der Taufe gehoben habe, sind die SciLogs, auf deren Seiten Sie gerade unterwegs sind.

23 Kommentare

  1. Generalprävention

    Mindestens der zweite Punkt (Generalprävention; Zitat: “Generalprävention heißt, man inhaftiert Demjanjuk, um andere (potenzielle) Täter von Genozid-Verbrechen abzuschrecken”) trifft doch wohl auf den Demjanjuk-Prozeß genau so zu wie auf jeden anderen Kriegsverbrecher-Prozeß.

    (Wie groß die abschreckende Wirkung auf künftige Kriegsverbrecher tatsächlich ist, ist natürlich eine andere Frage. Aber jedenfalls wäre ein Freispruch ein falsches Signal, unabhängig davon, ob das Urteil dann wirklich vollstreckt wird oder der Täter aus gesundheitlichen Gründen auf freiem Fuß bleibt.)

  2. Generalprävention

    Theoretisch, ja. Aber ob gerade der Fall Demjanjuk, den man VIEL zu spät, wenn überhaupt, durchführt, einen Schergen in einem heutigen oder künftigen Unrechtsregime davon abhalten wird, zu tun, was er tut, bezweifle ich persönlich sehr. Die Quintessenz lautet hier ja nicht: Wir bekommen Euch Täter immer, besser Ihr tut’s erst gar nicht. Sondern sie lautet: Jahrzehntelang wollte man solche Prozesse eigentlich nicht in Deutschland, viele Täter kamen gänzlich ungeschoren davon, und der, den wir jetzt noch an den Pranger stellen (besser: legen), der konnte vorher noch ein komplettes Leben in Freiheit annähernd vollenden. Also ich sehe die generalpräventive Wirkung nicht. Das wäre bei einem potenziellen Mladic-Prozess anders.

  3. abschreckende Wirkung

    Die abschreckende Wirkung besteht in der Erkenntnis: selbst wenn ein Täter zunächst aus politischen Gründen nicht verfolgt wird (z.B. weil man in den 50er Jahren keine Kriegsverbrecherprozesse wollte), muß er damit rechnen, daß früher oder später sich die Verhältnisse so entwickeln, daß es doch noch zu einer Verfolgung kommt.

    (Wer z.B. in Serbien vor 15 Jahren an Kriegsverbrechen beteiligt war, mußte lange nicht mit Verfolgung rechnen. Das hat sich in den letzten Monaten geändert.)

    Wer als Jugendlicher meint, den Kriegs-Helden spielen zu müssen, muß damit rechnen, daß ihn auch als 90-jähriger noch seine Vergangenheit einholt. Das halte ich schon für eine durchaus abschreckende Vorstellung, vor allem wenn der Täter dann noch medial so vorgeführt wird wie z.Zt. Demjanjuk.

  4. Funktionen der Strafe

    Welchen Sinn machen die Strafzwecke der General- und Spezialprävention, wenn der Täter bei der Tat keine freien Willen hat?
    Sollte sich der Täter aufgrund eigener früherer Bestrafung oder der Bestrafung eines anderen Täters gegen (oder für) die Begehung einer Straftag “entscheiden”, hat er doch nach seinem Willen gehandelt.
    Gibt es hingegen einen solchen freien Willen nicht, entfallen auch diese Strafzwecke.

  5. Prävention?

    Carsten,

    ulkig, wie symmetrisch auf einmal die Worte des Herrn und der Hirnforscher daherkommen. Jener sagt “MEIN ist die Rache”, und diese sagen, dass Sühne die Sache der Justiz nicht sei, weil es keine Schuld gäbe. In beiden Fällen wandern die “Schuld” und die “Sühne” in eine Welt, die die des Menschen nicht mehr ist.

    Dazu gäb’s noch einiges zu sagen (denn natürlich IST die Rache Menschensache, natürlich IST die Schuld des Menschen Schuld), aber darum geht’s mir hier gar nicht.

    Ich wollt’ nur anmerken, dass die Verkürzung auf die vier Gründe imho zu kurz greift, und den Kern der Sache, um die es im Falle Demjanjuk geht, meiner Meinung nach nicht so recht trifft.

    Es geht meiner Ansicht nach nicht um Prävention oder Sühne, sondern um Katharsis. Um “Reinigung”. Der Akt ist rituell, sein faktischer (Straf)-Vollzug völlig unerheblich: der Akt – nicht Demjanjuk – ist das Opfer, das auf dem Altar der Vergangenheitsgegenwärtigung von uns Deutschen wieder und wieder gebracht werden muss — peinlich nur, dass er an einem Opfer vollzogen werden muss, das selber kein Deutscher war, sondern – wenn die Biographica, die ich kenne, zutreffen – von Schlächtern zum Schlächter gemacht wurde.

    Es wird in Zukunft – wenn auch die letzten Opfer und Täter der Rache des Herren anheimgefallen sein werden – sehr spannend werden, zu beobachten, an welchen Objekten sich die kathartischen Bemühungen dann abarbeiten werden (am Fortdauern dieser Mühen habe ich keinen Zweifel, sie wirken auf uns Deutsche selbst ebenso identitätsförderlich wie auf die anderen exkulpierend).

    Wir könnten zum Beispiel gemeinsam in kleinen Grüppchen ächzend und schwitzend jeweils einen dieser Betonklötze in Berlin einmal um den Potsdamer Platz wuchten, und dann wieder an Ort und Stelle setzen. Denn es geht, wie gesagt, um den symbolischen Akt, nicht um den juristischen. Flagellanten sind gefragt, nicht Fragesteller.

    (Disclaimer:)
    Ich bin folgender Überzeugung:
    Es gab Konzentrationslager und die industriell organisierten Massentötungen von Sinti, Roma, Juden und von psychisch und körperlich Behinderten haben stattgefunden. Zu wissen, dass die Generation meiner Grossväter die Täter stellte, beschämt mich.

    Die präventive Wirkung irgendeiner juristischen Aufarbeitung des Geschehenen bezweifle ich allerdings. Ich glaube nicht, dass irgendein IdiAmin/PolPot oder sonstiger Schlächter samt Schergen von den Nürnberger Prozessen sich beeindrucken lässt.

  6. @Helmut

    Helmut, Du schreibst, Du bezweifelst die “präventive Wirkung irgendeiner juristischen Aufarbeitung des Geschehenen”. Du gaubst nicht, “dass irgendein IdiAmin/PolPot oder sonstiger Schlächter samt Schergen von den Nürnberger Prozessen sich beeindrucken lässt.”

    Da stimmen wir 100%ig überein. Und entsprechend dürfte eine etwaige Verurteilung von Demjanjuk keine abschreckende Wirkung haben auf solche Leute – leider, möchte ich hinzufügen. Wobei es m.E: einen unterschied macht, ob man einem “Verbrecher gegen die Menschlichkeit” zeitnah und noch in jungen Jahren den Prozess macht. Oder, wie im Fall Demjanjuk, erst nachdem er sein Leben leben durfte.

    Auch Deine Überlegung, dass es in NS-Verbrecherprozessen immer auch um Katharsis geht, teile ich. Wobei ich den Aspekt der 4. Straffunktion (Feststellung einer individuellen Schuld, die es zu sühnen gilt) nicht gegen die Katharsis-Funktion ausspielen wollte. Beides ist wichtig. Wenn alle NS-Täter “ausgestorben” sein werden, werden wir andere Katharsis-Modelle finden oder vorhandene weiter pflegen, etwa Gedenktage, Reden im Bundestag, Besuche in Yad Vashem etc. Ich persönlich finde das auch wichtig.

  7. @Rebecca

    Ich bin kein Spezialist für diese Fragen. Aber ich würde mal sagen: Bestimmte Dinge, Situationen, Erlebnisse usw. können auch ohne dass wir sie bewusst als abschreckende wahrnehmen unser Verhalten beeinflussen. Allein schon deswegen bedürfen Spezial- und Generalprävention nicht notwendigerweise einen freien Willen des Menschen als Voraussetzung.

  8. Ich halte auch den Gesichtspunkt der Generalprävention für diesen Fall am wichtigsten. Die Funktion der Gesellschaft beruht darauf, dass sich an Regeln gehalten wird. Bei Verletzung muss es Sanktionen geben, unabhängig davon, ob ein Wiederholungsrisiko oder individuelle Schuldminderungsaspekte bestehen. Jeder, der die Regegel freiwillig verletzt, nach dem Motto „das Risiko sanktioniert zu werden ist vertretbar“ darf sich nicht rumjammern, wenn das Risiko auch im Alter eintritt. Es geht darum, dass das Rechtssystem berechenbar und damit vertrauenswürdig zu halten.

  9. Es geschehe Recht…

    Hallo Carsten,

    mir kommt beim Aspekt “Generalprävention” ein Gedanke zu kurz: Der des RechtsEMPFINDENS.

    Bei der Generalprävention geht es ja nicht nur darum, ein ähnliches Verbrechen zu verhindern, sondern generell Verbrechen. Und vor diesem Hintergrund wäre es fatal, Demjanjuk nicht den Prozess zu machen: “Wer der noch nicht mal für ein solch monströses Verbrechen bestraft wird, warum darf ich dann noch nicht mal meinem Nachbarn eins auf die Nase geben?”

    Was meinst Du?

    Grüße

    Richard

  10. @Richard

    Ob die negative oder spezielle Generalprävention – also die Abschreckung der Allgemeinheit durch die Bestrafung eines Straftäters – sich der juristischen Theorie nach nur auf vergleichbare potenzielle Taten erstreckt oder auf alle möglichen, also auch „alltäglicheren“ Taten, weiß ich nicht. (In jedem Fall wäre das Auf-die-Nase-Hauen natürlich längst verjährt, im Gegensatz zu der Beteiligung am Genozid in der NS-Zeit.)

    Aus meiner Sicht spielt das aber auch keine Rolle. Die Frage ist einzig, welcher Eindruck bei den Menschen, die den Prozess (so er denn stattfindet) nun verfolgen, vorherrschen wird. Ist es eher ein „O Schreck, selbst mit 90, nach mehr als 60 Jahren, kann man noch vor Gericht gestellt werden – Da bleibe ich lieber immer schön brav.“ Oder ist es dieser: „Ha, viel zu spät erst haben die den erwischt, obwohl er Unfassbares getan hat. Und die allermeisten sind eh ganz ungeschoren davongekommen. Der da hatte bis zuletzt ein gutes Leben. Wenn er jetzt mit 90 verurteilt wird, kann es ihm auch glatt egal sein.“

    Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass sich irgendwelche potenziellen Täter, ob es „nur“ potenzielle Steuersünder sind oder aber potenzielle „Völkermörder“, angesichts DIESES KONKRETEN PROZESSES von irgendwas abschrecken lassen. Der Nachbarn-Verklopper jedenfalls dürfte das Geschehen, das da vor dem Münchner Landgericht aufgearbeitet werden wird im Sinne der Wichtschen Katharsis, vermutlich gar nicht mit seinem eigenen Leben und Tun in Beziehung setzen. Es ist nicht nur zeitlich so weit entrückt, sondern auch der Dimension nach. Insofern kann man m.E. eine abschreckende Wirkung für die Allgemeinheit ausschließen.

  11. Demjanjuk

    Es geht hier weder um Prävention noch um Sühne, sondern ganz klar um Rache. Dazu kommt, dass die Unschuldsvermutung in sämtlichen Medien von vorn herein außer Acht gelassen wurde. Zwar setzt man verschämt das Wörtchen “mutmaßlich” vor den Täter, aber in der ganzen übrigen Diskussion wird so getan, als stehe die Tat selbstverständlich fest.
    Dabei wurde der in Israel schon zum Tode verurteilte freigesprochen, weil eine Verwechslung vorlag. Nun soll er also doch wieder “Iwan der Schreckliche” sein. Das ist pervers. Es ist menschenverachtend und unfassbar, wie hier mit einem Greis umgegangen wird, nur um dem Zentralrat zu Kreuze zu kriechen.

  12. Die Folgerungen von Roth und anderen Forschern für die Schuldfähigkeit werden von den allermeisten Menschen als völlig absurd empfunden und ich denke sie sind es auch. Die Hirnforschung kann noch so viel forschen, wir Menschen können uns nicht anders als “frei” denken. Dazu sind wohl alle Argumente schon tausendfach geäußert.

    In der Einschätzung des Demjanjuk-Falles stimme ich größtenteils Helmut zu. Es geht um ein Ritual. Sobald wir in Deutschland und zunehmend auch in anderen Staaten die NS-Zeit verhandeln, kommt es zu Ritualen. Wer dagegen verstößt, wird zum Frevler. Ist sicher auch in Ordnung so angesichts der Dimension des Verbrechens, um das es geht. Aber mir fällt es persönlich stets schwer, an derartigen Ritualen teilzunehmen. Zumal wenn sie an der Oberfläche nicht sofort als solche zu erkennen sind.

  13. Soll man den Holocaust vergessen?

    Was in Sobibor geschehen ist wird bei jeder passenden Gelegenheit bestritten. Allein dieser Umstand rechtfertigt eine gerichtliche Untersuchung der Vorgänge unabhängig davon ob jemand fragt “Soll man John Demjanjuk überhaupt noch den Prozess machen?”.

  14. Willensfreiheit, Hirnforschung, Strafe

    Das Thema ist einigermaßen komplex und darum versuche ich gar nicht erst, ein umfassendes Statement abzugeben. Aber dreierlei möchte ich zum Thema Willensfreiheit, Hirnforschung und Strafe doch anmerken.

    Willensfreiheit:
    Es ist Unfug zu glauben, der Determinismus sei von den Hirnforschern erfunden worden. Deterministische Theorien gibt es in der Philosophie nicht erst seit gestern. Wer also auf G. Roth einschlagen will, sollte zugleich auch auf eine ganze Reihe von Philosophen mit einschlagen. Die Hirnforschung hat zum Thema Willensfreiheit und Determinismus so gut wie nichts Neues zu sagen und ist darum auch so gut wie irrelevant. Um Determinist zu sein, braucht man nicht die Neurowissenschaften.

    Strafe:
    Um eine konsequenzialistische Straftheorie (Prävention etc.) zu vertreten, brauche ich ebenfalls weder die Hirnforschung noch den Determinismus. Vergegenwärtigt man sich einmal die zwei großen Klassen von Strafrechtfertigungen – retributive und konsequenzialistische – und sieht sich deren immanente Problem an, dann wird man gewahr, dass der Retributivismus, verstehe man ihn nun im Sinne von Vergeltung, Rache, Sühne, Zurückzahlen, Ausgleich oder was auch immer, Inkonsistenzen aufweist, die von der Frage der Willensfreiheit völlig unabhängig sind. (Damit soll allerdings nicht gesagt sein, der Konsequenzialismus hätte keinerlei theoretischer Probleme.)

    @Ferdinand Knauß
    Wenn etwas “von den allermeisten Menschen als völlig absurd empfunden” wird, dann heißt das nicht, dass es falsch ist. Es gab einmal eine Zeit, da ist es von den allermeisten Menschen als absurd empfunden worden, dass die Erde rund sein soll. Auch ist es einmal als absurd empfunden worden, keine persönliche Blutrache zu üben.

  15. “Iwan der Schreckliche”

    Als bekennender Atheist möchte ich nur drei kurze Anmerkungen machen.

    Erstens: Die Generalprävention ist mit dem Determinismus durchaus vereinbar.

    Zweitens: Auch wenn die Generalprävention ihre Wirkung auf einige Menschen, wie zum Beispiel Psychopathen, verfehlen mag, kann doch kein Zweifel daran bestehen, dass sie wirkt.

    Und drittens: Für die Generalprävention ist es nicht unter allen Umständen erforderlich, dass das angedrohte Urteil auch wirklich vollstreckt wird. Allein die strafrechtliche Verfolgung hat beispielsweise dafür gesorgt, dass Dr. Josef Mengele in Lateinamerika nie mehr zur Ruhe gekommen ist und zu einem Leben auf der Flucht verdammt war. Man möchte bald sagen: Sein Leben war die Strafe!

  16. @ – Karin Schmitz

    “Es ist unfassbar, wie hier mit einem Greis umgegangen wird, nur um dem Zentralrat zu Kreuze zu kriechen.”

    Gibt es irgendwelche Indizien dafür, dass der Demjanjuk-Prozess nur eine Konzession an den Zentralrat der Juden darstellt?

  17. @ – Karl Mistelberger

    “Was in Sobibor geschehen ist wird bei jeder passenden Gelegenheit bestritten.”

    Was GENAU wird bestritten?

  18. @ Doch Prävention & Schuld

    Hallo Carsten,

    mich überzeugt deine Diskussion der Generalprävention gar nicht. Die Botschaft ist doch: Wer so ein schlimmes Verbrechen wie Mord (oder hier: Massenmord) begeht, der muss damit rechnen, dass unsere Gesellschaft (auch in Zusammenarbeit mit anderen) ihn bis ans Ende seiner Tage verfolgen wird: Egal, wo du dich versteckst und wie alt du geworden bist, wir werden die Suche nicht aufgeben und wenn wir dich gefunden haben, dann machen wir dir den Prozess!

    Ich könnte mir vorstellen, dass ein ehemaliger NS-Verbrecher nicht nur “ein glückliches Leben” hatte, sondern auch unter dem Erlebten, den begangenen Gräueltaten litt. Man muss ja nur einmal daran denken, mit welchen Traumata viele “normale” Soldaten aus dem Vietnam-, Golf-, Jugoslawien-, Afghanistankrieg zurück gekommen sind usw. Und selbst wenn er viele glückliche Jahre hatte, dann dürfte sein Glück nach der Verhaftung und während des Prozesses etwas getrübt sein; und so verhält es sich doch mit dem Glück: Wir sagen nicht irgendwann, jetzt hatte ich genug davon, dankeschön, sondern wir wollen doch immer glücklich sein, auch im hohen Alter noch. (vgl. die “hedonische Tretmühle”)

    Zum Schluss möchte ich noch auf das Konzept der strafrechtlichen Schuld als unterstellte Normalität hinweisen, wie es beispielsweise Klaus Günther in unserem neuen Sammelband Von der Neuroethik zum Neurorecht? ausformuliert hat. Man kann auch ohne jeden Bezug zur Freiheitsdebatte von Schuld sprechen, eben weil die Menschen sich im Mittel gesetzestreu verhalten und daraus den Anspruch an den Einzelnen ableitet es ebenso zu tun. Die anderen können auch, warum du nicht? Du bist schuld und wirst dafür bestraft. Natürlich gibt es auch in diesem Rahmen die üblichen entschuldigenden Gründe, die aber eben im Einzelfall geprüft und angewendet werden.

    Viele Grüße

    Stephan

  19. Korrektur

    In meinem ersten Kommentar hätte es natürlich “als bekennender Determinist” und nicht “als bekennender Atheist” heißen sollen – Freudsche Fehlleistung oder einfach zu viel mit Michael Blume diskutiert?

  20. “The Statement”

    Eine ausgezeichnete Darstellung des Lebens eines alternden Kriegsverbrechers findet man übrigens in Norman Jewisons Film “The Statement: Manche Verbrechen dürfen nicht vergessen werden” mit Michael Caine in der Hauptrolle.

  21. Perverse Diskussion

    Angesichts der Ereignisse mutet die Diskussion zu diesem Thema pervers an.

    “Babi Jar: Bei dem Massaker von Babi Jar bei Kiew wurden am 29./30 September 1941 innerhalb von 36 Stunden 33.771 ukrainische Juden erschossen. An dem grauenhaften Massenmord war neben der SS, der Wehrmacht, der Ordnungspolizei und der Geheimen Feldpolizei auch ukrainische Miliz beteiligt.”

    Handlanger des Holocaust

    Die Deutschen waren die Mörder – aber auch viele Nichtdeutsche mordeten mit. Der Fall John Demjanjuk lenkt jetzt den Blick auf einen vernachlässigten Aspekt des Judenmords der Nationalsozialisten: Hitlers Häscher hatten willige Helfer für ihr Jahrtausendverbrechen – in fast allen Ländern Europas.

    Von Georg Bönisch, Michael Sontheimer und Klaus Wiegrefe

    http://einestages.spiegel.de/…a4143/l1/l0/F.html

  22. Prof. Plamper

    Gerade gefunden bei
    https://scilogs.spektrum.de/…-beispiel-von-jan-plamper

    “Schließen möchte ich mit einem warnenden Hinweis, in welche Richtung sich die Emoti­onsgeschichte nicht entwickeln sollte. Ich hof­fe, die Geschichtswissenschaft wird nicht wie viele andere Geistes-­ und Sozialwissenschaf­ten vorschnelle Anleihen bei den Neurowis­senschaften machen. Diese Gefahr besteht – und es gibt bereits einige Beispiele für das Eindringen affektiver Neurowissenschaft in die Geschichtswissenschaft.”

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